Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspfleger und Unterlagenübergabe im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle,
habe in der Suche nichts gefunden: Hat ein Nachlasspfleger (Anwalt) ebenso eine Holschuld gegenüber den Akten und ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Hallo an alle,
habe in der Suche nichts gefunden: Hat ein Nachlasspfleger (Anwalt) ebenso eine Holschuld gegenüber den Akten und Unterlagen des Betreuers wie ein Betreuer bei Betreuerwechsel? Gruß efb |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Ich denke ja. Der Nachlasspfleger hat die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein Erbe. Und der Erbe hat ebenfalls eine Holschuld für die Unterlagen.
Ergänzung: Lass dich nicht davon einschüchtern, dass er ein Rechtsanwalt ist. Die denken meist, dass sie was besseres sind. Stimmt in diesem Falle aber nicht. Außerdem kann er seinen Stundenaufwand und das Fahrgeld gegen den Nachlass abrechnen. Du würdest auf deinen Kosten sitzen bleiben.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Geändert von Betreuerwichtel (07.06.2015 um 21:37 Uhr) Grund: Ergänzung eingefügt |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Danke!
efb |
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