Dies ist ein Beitrag zum Thema Vormundschaft für meine Oma? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich versuche mal eine komplizierte Situation einfach und sachlich darzustellen (Spielraum für Emotionen gäbe es genug, aber die ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2015
Beiträge: 5
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Hallo zusammen,
ich versuche mal eine komplizierte Situation einfach und sachlich darzustellen (Spielraum für Emotionen gäbe es genug, aber die helfen momentan nicht weiter): Es geht um die Konstellation meine Oma (Mutter meiner Mutter) - meine Mutter - ich. Das Verhältnis zwischen den jeweiligen Eltern-Kind-Generationen ist aus vielerlei Gründen distanziert und eher pragmatisch. Meine Oma ist 84 Jahre alt, dement und lebt im Heim. Meine Mutter (62 Jahre alt) lebt zusammen mit meinem (Stief-)Vater vor Ort und hat die gerichtliche Vollmacht. Bislang hat sie sich um alles gekümmert. Allerdings hatte sie nun vor 5 Wochen selbst eine Hirnblutung und ist selbst komplett auf Hilfe angewiesen und in einer Rehaklinik. Die Heilung verläuft gut, aber inwieweit sie zukünftig wieder selbständig sein wird, kann momentan natürlich niemand sagen. Meine Oma und ich haben ein inniges Verhältnis zueinander, aber ich lebe über 400 km weit weg. Momentan fahre ich alle 2 Wochen nach Hause, denn ich bin die einzige, die sich momentan um meine Oma kümmern kann. Mein Vater ist bereits mit der Situation rund um meine Mutter ausgelastet bis überfordert. Ich habe allerdings einen 40-Stunden-Job (noch in der Probezeit) und einen eigenen Haushalt. Wie lange ich also diesen 2 Wochen-Rhythmus durchhalte? Gefühlt nicht mehr lange. Die Situation rund um die Betreuung meiner Oma wird dadurch erschwert, dass nur meine Mutter Zugriff auf ihr Konto hat und dieses momentan aber eben nicht wahrnehmen kann und niemand einen Überblick über die finanzielle Situation meiner Oma hat. So wird u.a. die Bezahlung der Heimrechnung gerade durch meinen Vater "überbrückt" ... was ebenfalls nicht mehr sehr lange gehen wird. Nun zu meiner Frage: Ich überlege schon länger, die Verantwortung für die Betreuung meiner Oma zu übernehmen und sie dann ggf. auch in meine Nähe holen zu können. Welche Möglichkeiten habe ich aber überhaupt, mir mal ein komplettes Bild u.a. auch der finanziellen Situation zu machen? Was würde die Übernahme einer Vormundschaft bedeuten? Wie würde die Beantragung ablaufen? Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden, etwas Ordnung in mein Gedankenchaos zu bringen. Schon jetzt vielen Dank! Ulrike |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Moin Ulrike!
Kurz und knapp: - Es heißt Betreuung und nicht Vormundschaft, wenn es um Volljährige geht. - Das Gericht erteilt keine Vollmacht, sondern bestellt einen Betreuer (hier wohl Deine Mutter). (*klugscheißmodus off*) - Das Gericht sollte über die Verhinderung Deiner Mutter durch Krankheit informiert werden, damit es ggfs. einen Verhinderungsbetreuer bestellen kann. Du kannst Dich insoweit anbieten, musst es aber nicht. Warum nicht einfach die Besuche bei Oma als das nutzen, was sie sind - Familienbande pflegen - und die Arbeit jemandem überlassen, der vor Ort ist und damit die Sachen besser regeln kann als Du mit Deinem eigenen ganzen HickHack?! (Ist nicht böse gemeint, Einsatz für die Familie ist immer gut, aber man sollte seine eigenen Grenzen kennen.) Wenn Du (Verhinderungs)Betreuerin bist, hast Du Einblick und musst auch handeln. Aber erst dann. Vorher bist Du "nur" die Enkeltochter, nicht am Verfahren beteiligt und musst daher auch nicht informiert werden. Information schriftlich an das Gericht und abwarten. Dauert ungefähr vier bis acht Wochen (Anhörungen, Beschlüsse, derzeit ganz lange Postwege). - Die "Überbrückung der Heimkosten" durch den Vater sollte ganz fix unterlassen werden. Das ist streng genommen eine Darlehnsgewährung, die genehmigungspflichtig ist. Vertrag. Genehmigung. Rückzahlungsvereinbarung. Dann braucht es auch noch einen Ergänzungsbetreuer, weil Deine Mutter nicht mit dem Ehemann als Darlehnsgeber für ihre Mutter einen Vertrag schließen kann (§ 1795 BGB). Gruß, Fara
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2015
Beiträge: 5
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Liebe Fara,
vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Keine Bange, ich hab nichts als "Klugscheißen" empfunden. ![]() Soweit ich das weiß, ist meine Mutter nicht die Betreuerin meiner Oma, sondern hat lediglich eine Generalvollmacht, um dadurch u.a. die Heim-/Pflegekosten vom Girokonto meiner Oma begleichen zu können und auch sonst alles "bänkische" zu erledigen. Daher sollten ja die anderen Punkte, die Du dankenswerterweise alle mit aufegführt hast aber hinfällig sein, oder? Ich werde das zur Sicherheit aber noch einmal mit den Verantwortlichen im Heim abklären. Sollte meine Oma noch keinen Betreuer haben, dann müsste ich mich prinzipiell ans Gericht wenden, oder? Aber an welches? Da wo meine Oma gemeldet ist oder hier bei mir? Ich weiß, ich könnte einfach nur die Enkelin bleiben, aber es geht mir hier nicht um den sorgenfreisten Weg, sondern um den, der hoffentlich allen Beteiligten etwas Struktur und weniger Sorgen gibt. Momentan bricht es mir schon das Herz, dass meine Oma nur alle 2 Wochen einmal Besuch bekommt, aber mehr geht beim besten Willen nicht und auf Dauer geht das so auch nicht. Wenn ich aber nicht weiß, welche Möglichkeiten (auch finanzieller Art) bei meiner Oma bestehen, kann ich mich um nichts konkret kümmern. Ich sprech mal mit den Pflegern im Heim. Auf jeden Fall schon mal ganz vielen lieben Dank! Ulrike |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Wenn eine Vollmacht vorliegt, ist das Gericht (erstmal) außen vor.
Wenn die Bevollmächtigte allerdings nicht handeln kann, obwohl Handlungsbedarf besteht, kann man sich jederzeit an das Amtsgericht - Betreuungsgericht - (selbstverständlich am Wohnort vonne Omma ) wenden mit der Bitte um Prüfung, ob eine Betreuung einzurichten ist. Wenn Du Dich dann für den Fall des Falles als Betreuerin anbietest, ist das Gericht nicht bös' drum, dann muss nämlich niemand gesucht werden, der sich für Geld in die Familienangelegenheiten mischt. Struktur geben. Hm. Löblich. Aber - wenn das bisher nicht geklappt hat, meinst Du allen Ernstes, dass es besser würde, nur weil Du "mitm Zettel vom Gericht winken" kannst und Betreuerin bist?!
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2015
Beiträge: 5
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alles klar - nächster Suchpunkt: richtiges Betreuungsgericht ;-)
was die Struktur angeht, geht es gar nicht ums "mit dem Zettel winken". Dass das innerhalb der Familie notwendig werden wird, glaub ich eher nicht - so kaputt sind wir dann doch noch nicht ;-) es geht eher darum, für alle Belange rund um meine Oma wieder klare Verhältnisse zu schaffen und im Fall der Fälle sofort handlungsfähig zu sein. Alles wird gut! Und Deine Antworten, liebe Fara, haben mir echt geholfen! LG, Ulrike |
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#6 |
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ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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könnte der Stiefvater nicht der Vertretungsbetreuer werden?
Vorläufig......bis feststeht wie es mit der Mutter weitergeht. Der ist viel näher dran.
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2015
Beiträge: 5
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hallo Doro, mein Stiefvater hat überhaupt keinen Bezug zu meiner Oma und noch viel wichtiger: er ist mit der Situation rund um meine Mutter mehr als ausgelastet.
Ich habe vorhin mit dem Heim meiner Oma telefoniert und da den Rat bekommen, ich soll doch besser das Gericht einen Betreuer stellen lassen, weil ich vor allem in gesundheitlichen Notfällen einfach nicht spontan und schnell vor Ort sein könnte. :-( Da tut sich für mich die nächste Frage auf: kann man die Betreuung auch aufteilen? also jemand vom Gericht in gesundheitlichen Notfällen und für alles andere ich? Ich danke euch! Ulrike |
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#8 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Kann man machen.
macht das Gericht nicht so gern. aber ist möglich.
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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@lachen76
Das mit dem bei Notfällen vor Ort sein zu müssen, ist m.E. kein Grund, die Betreuung nicht anzunehmen. Wenn es einen gesundheitlich bedenklichen Zustand bei Deiner Oma geben sollte, wird das Heim einen Arzt rufen. Der entscheidet dann, was zu tun ist, evtl. in Absprache mit Dir. Dafür musst du aber nicht dort vor Ort sein. Ich würde mich an Deiner Stelle mit den behandelnden Ärzten kurzschließen, so dass ich auf dem Laufenden bin, mit den Pflegern im Gespräch bleiben. Das geht auch per Telefon in den Zeiten zwischen den Besuchen. gruß efb |
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2015
Beiträge: 5
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ihr Lieben,
ich habe jetzt das Betreuungsgericht kontaktiert und harre der Dinge, die da kommen werden. Ihr habet mir auf jeden Fall sehr geholfen, die Dinge und Zusammenhänge besser zu verstehen und meine Angst vor der Aufgabe als solches einzudämmen. Vielen lieben Dank! Ulrike |
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