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Betreuung ablehnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung ablehnen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin noch neu hier im Forum und völlig unerfahren, was Betreuung usw. angeht. Habe aber bereist ein ...


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Alt 08.07.2015, 14:43   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.07.2015
Beiträge: 8
Standard Betreuung ablehnen

Hallo zusammen,
ich bin noch neu hier im Forum und völlig unerfahren, was Betreuung usw. angeht. Habe aber bereist ein (eventuelles) Problem.
Es kann sein, dass meine Mutter demänchst Betreuung benötigt. Ich bin die einzige Tochter, mein Vater ist verstorben und wohne ca. 200 km weg von meiner Mutter.
Meine Eltern haben zeit ihrer Lebens ihr sehr gutes Einkommen regelrecht "verprasst" und keine Rücklagen fürs Alter gebildet.
Ausserdem ist das Verhältnis zu meiner Mutter gestört, sie fordert alles von mir, was ich aber nicht kann, z.B: jederzeit dahin kommen etc. Ich habe kein eigenes Leben mehr und bin nervlich total am Ende.
Nun aber zu meiner Frage : Kann ich als Tochter eine Betreuung ablehnen? Das, was ich mir bisher anlesen konnte, scheint mir doch eine regelmäßige Anwesenheit vor Ort zu erfordern und das ist natürlich nicht möglich. Versteht, ich möchte vorbereitet sein, da viele Dinge gerne einfach so ohne Nachfragen auf ANgehörige abgewälzt werden.
Vielen Dank engelchen
engelchen66 ist offline  
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Alt 08.07.2015, 15:30   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Hallo,

Ich denke Du kannst die Betreuung ablehnen. Alleine die Entfernung wäre schon Grund genug, denn es kann niemand erwarten, dass man eine Person, egal ob Angehöriger oder nicht, über 200 km betreut.

Von daher wird das Gericht, sobald über die Betreuung entschieden ist, einen anderen Betreuer bestellen, der vor Ort oder in der Nähe wohnt. Jedoch kann es sein, dass dass Du an einer möglichen Unterbringung der Mutter als Tochter fianziell beteilligt wirst, unabhänig von Verhältnis.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 08.07.2015, 16:39   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.07.2015
Beiträge: 8
Standard Betreuung ablehnen

Hallo Lotte,

vielen Dank für die Antwort.
Sprichst Du im 2. Absatz das Thema Elternunterhalt an ? Da haben wir uns schon ein wenig schlau gemacht und gemerkt, wie komplex das sein kann. Wir haben nämlich nicht so die klassischen Einkommensverhältnisse..:-)

Viele Grüsse engelchen
engelchen66 ist offline  
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Alt 08.07.2015, 21:15   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin Engelchen

Du kannst immer ablehnen, wenn due die Betreuung nicht übernehmen willst. Und erst recht, wenn sei Dich überfordern würde.

Das mit den Unterhaltskosten bezieht sich nicht auf den Eheunterhalt. Du bist ja nicht mit Deiner Mutter verheiratet.
Wär ja auch ein Klops.
Es könnte ggf. um Unterbringungskosten gehen, wenn Deine Mutter in einem Heim untergebracht werden müßte und das Geld nicht reicht. Aber bevor Du da zu einer Beteiligung herangezogen werden würdest, müßtest Du schon ein reichlich dickes Einkommen haben. Dann würde das auch nicht mehr jucken.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 11.07.2015, 13:11   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.07.2015
Beiträge: 8
Standard Betreuung

Hallo imre,

nein, das dicke Einkommen und Vermögen habe ich nicht, daher wird sich das in kleinem Rahmen halten.
Mir wurde gesagt, dass man eine Betreuung auch übernehmen kann und alles schriftlich / elektronisch regeln kann, ohne regelmäßig vor Ort zu sein. Stimmt das ? Ich kann mir das ehrlich gesagt, nicht vorstellen.
Viele Grüsse engelchen
engelchen66 ist offline  
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Alt 11.07.2015, 17:35   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Engelchen

Stell Dir vor, da muss jemand eine ganze Reihe Betreuungen an den Mann oder die Frau bringen und hat Stress bis zum Stehkragen.
Dann kann er doch zum Staubsaugerverkäufer werden und Dir das Blaue vom HImmel runter versprechen. Du hast keine Ahnung, was auf Dich zukommt. Und wenn Du erst mal zugesagt hast, hat er seinen Job schon längst erledigt und seine Ruhe - Du dann nicht mehr...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.07.2015, 10:55   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.07.2015
Beiträge: 8
Standard Betreuung

Hallo Imre,

tut mir leid, wenn ich deine Angaben nicht verstehe ...:_( Aber ich entnehme dem, dass ich im Vorfeld nicht abschätzen kann, was alles auf mich zu kommen würde und dass keineswegs alles telefonisch/elektronisch geregelt werden kann, oder ??
Kann man eine Betreuung eigentlich auch teilen , also z.B: für finanzielle Dinge (da bin ich berufsbedingt ziemlich fit) und alles andere ???
Danke und Gruß engelchen
engelchen66 ist offline  
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Alt 14.07.2015, 20:15   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Engelchen

Wenn ein Mitarbeiter einer Betreuungsstelle dem Gericht einen Betreuer vorschlagen soll, dann muss er diesen natürlich erst mal finden.
Des öfteren sind die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde sowas von voll mit Arbeit, dass sie froh sind, wenn sie jemanden gefunden haben. Da kann schon mal die Information über den Betreuten sehr lückenhaft sein, weil sie auch nicht mehr so viel Zeit haben, sich in die Situation der zu Betreuenden hineinzuarbeiten.

Zumindest erlebe ich es des öfteren, dass die Informationen der Betreuungsbehörde insbesondere die Einschätzung über das Ausmaß der Arbeit, die auf mich zukommt nicht stimmt.

In Deinem Fall ist es sowieso etwas besonderes, weil Du ein zerrüttetes Verhältnis zu Deiner Mutter geschildert hast.
Wenn der Mitarbeiter der Betreuungsbehörde Dich als Betreuer vorschlägt und Du die Betreuung annimmst, dann freut er sich seine Arbeit ohne großen Aufwand erledigt zu haben.
Dafür erzählt er Dir auch schon mal, dass das alles gaaaanz einfach ist und üüüüberhaupt keine Probleme macht. Er geht ja auch davon aus, dass Du sowieso mindestens ein oder zwei mal im Monat Deine Mutter besuchst und die Welt völlig in Ordnung ist.
Deine Probleme, die Du mit Deiner Mutter sind einfach nicht bei ihm angekommen.

Lass Dich nicht beirren: Wenn Du schon seit vielen Jahren nicht mehr viel mit Deiner Mutter zu tun hast oder haben willst, weil sie Dir nur auf die Nerven gegangen ist, dan lehne die Betreuung ab.
Und damit basta.
Sonst machst Du Dich unglücklich.

Ich hoffe die Angaben waren jetzt etwas verständlicher.

MfG

Imre

Du hingegen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.04.2016, 10:08   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 07.07.2015
Beiträge: 8
Standard noch eine Frage dazu

Hallo zusammen,

die Beiträge im letzten Jahr waren mir schon eine grosse Hilfe!
Da sich der Gesundheutszustand meiner Mutter nicht unbedingt verbessert hat, ich aber vor einem finanziellen Scherbenhaufen bei ihr stehe, habe ich noch folgende Frage:

Mein Mann und ich haben bei ihr eine Vorsorgevollmacht gefunden, in der sie uns als Betreuer bestimmt. Dieses Schriftstück haben wir vor mehr als 10 Jahren unterschrieben, ohne zu wissen, was wir damit tun.
Wir können aus diversen Gründen dies aber nicht leisten und möchten diese Vollmacht widerrufen. Mündlich haben wir das gegenüber meiner Mutter bereits getan. Aber das reicht ja sicherlich nicht, oder ? Ich weiß auch nicht, ob ihr Hausarzt nicht zmindest eine Kopie davon hat, notariell wurde das aber nicht hinterlegt.

Ich habe shcon rumgestöbert, finde aber immer nur, wie der VollmachtGEBER widerrufen kann, aber wie der VollmachtNEHMER ??

Danke vorab!
engelchen66 ist offline  
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Alt 08.04.2016, 10:22   #10
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Moin Engelchen.


Nein, IHR als VollmachtNEHMER könnt die Vollmacht nicht widerrufen.
Wohl aber könnt Ihr mitteilen, dass Ihr die Ausübung der Vollmacht ablehnt. Die Gründe hierfür könnt, müsst Ihr aber nicht mitteilen.


Wenn eine Vollmacht in der Welt ist und der Vollmachtnehmer die Ausübung ablehnt, ist keine Vertretung vorhanden und es ist eine Betreuung einzurichten, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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