Dies ist ein Beitrag zum Thema darf in dem Fall ein Gericht dem Wunsch der B. widersprechen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Um die Frage zu erklären: es geht um eine ehemalige B. von mir, zu der eine enge Bindung besteht. ...
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#1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo.
Um die Frage zu erklären: es geht um eine ehemalige B. von mir, zu der eine enge Bindung besteht. Sie hat eine sxhwere geistige Behinderung. Ihre Betreuung habe ich 2 Jahre ehrenamtlich geführt (davor 12 Jahre Vormundschaft ). Dann zog sie in eine Einrichtung der Lebenshilfe, 60 km entfernt. In der Nähe dieser Einrichtung arbeitet ein uns schon lange und gut bekannter BB. Da ein EV besteht und das über die Entfernung schwer zu managen gewesen wäre, habe ich die Betreuung vor 6 Monaten an diesen BB abgegeben. Nun hört dieser auf als BB zu arbeiten. Die Betreute hat wieder mich als Betreuerin vorgeschlagen. Dss Amtsgericht meint aber nun, dass die Betreuung ehrenamtlich geführt werden könne (stimmt auch ) und da ich nun auch als BB geführt bin, soll die Betreuung an einen Betreuungsverein gehen. - Ist nicht der Wunsch des Betreuten immer ausschlaggebend, so lange der Vorgeschlagene geeignet ist? -warum kann ich als nun registrierte BB diese Betreuung nicht nebenbei ehrenamtlich führen? Habe ja noch andere Ehrenamtliche. Da geht's doch auch? - die Abgabe an einen Fremden wäre für die B. fatal,da sie nur sehe schwer mit Veränderungen klar kommt und kaum Vertrauen fassen kann. Muss sowas nicht berücksichtigt werden? -müsste bei ausdrücklichem Wunsch der Betreuten nicht sogar eine berufsmäßige Führung durch mich möglich sein? Ich werde darauf nicht bestehen. Aber möglich müsste es doch sein. Jetzt wurde ja auch ein halbes Jahr berufsmäßig geführt ohne Einspruch. Abgabe erfolgte nicht wegen Schwierigkeiten in der Betreuung , sondern weil es auf die Entfernung eben einfacher für alle war. Muss dazu sagen, dass ich keinen schriftlichen Bescheid habe. Nur ein .... ich nenne es mal inoffiziellen ... Anruf eines Rechtspflegers. Was sagt ihr dazu? Lg Boomer |
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#2 | |
Gesperrt
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo boomer,
du bist ja eine Lustige ![]() ![]() Zitat:
Ehrenamt hat in der Regel Vorrang vor einer Berufsbetreuung und wenn irgendjemand in die Welt gesetzt hat, das ginge ab jetzt ehrenamtlich und ein Ehrenamtler steht zur Verfügung dann muss das nachgerade- auch aus Kostengründen- so gemacht werden. Da du vorher diese Betreuung mit einem guten Grund abgegeben hast wird es schwierig werden jetzt genau diesen Grund letztendlich auszuhebeln. Überlege dir auch langfristig gesehen gut ob du in einem solchen Durcheinander arbeiten willst. Bei allem Verständnis für eine gute Beziehung zwischen uns und den Kunden, meiner Meinung nach sollte man sich trotzdem davon nicht verführen lassen sich selbst unter Wert auf dem Markt anzubieten. Das geht auf Dauer nicht gut und untergräbt alles. Gruss Michaela |
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#3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Da hast du völlig recht Michaela
Mein persönliches Problem ist: sie ist mein Patenkind und völlig ohne Familie. Sie hat niemanden außer mir (wir sind nicht verwandt, nur "kirchlich" verbunden). Deshalb meine Gedanken ![]() Ich persönlich nehme das Amt der Patin ernst. Deshalb habe ich mit knapp 20 Jahren die Vormundschaft übernommen. Die Abgabe an den BB fiel mir nicht leicht ,aber da wir ihn kannten und ihm vertrauten, war es für mich vertretbar und in ihrem Sinne Ich begleite sie seit ihrem zweiten Lebensjahr und mir gefällt der Gedanke nicht, dass sich gerade diese Frau mit ihrem Krankheitsbild und ihrer Vorgeschichte an jemand völlig Fremden abgegeben werden soll. Trotzdem muss ich zugeben, dass die Entfernung ein Problem ist . Sie hat ein "rundum sorglos Paket" : alle Angelegenheiten mit EV. Gerade in meiner aktuellen Situation mitten in der Existenzgründung, dazu zwei kleine Kinder, ist es wirklich schwer zu händeln. Aber eben auch nicht unmöglich. Geändert von Boomer (28.07.2015 um 17:56 Uhr) |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
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@boomer, nur kurz denn ich sitze hier und grüble über meine neue Technik nach
![]() ![]() ![]() Wenn das so ist, dann besprich das was du hier schreibst am besten persönlich direkt mit dem zuständigen Rechtspfleger. Auf "verwandtschaftliche" Verbindungen wird - auf jeden Fall bei uns am Gericht- Rücksicht genommen und Wünsche, soweit möglich, auch wirklich berücksichtigt. |
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#5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Danke das werd ich machen
Viel Spaß noch mit der Technik. Das Problem kenne ich leider zu gut ![]() ![]() |
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