Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forengemeinde,
ich schreibe Euch mit der bitte um Rat wie ich in vorliegendem Fall agieren kann bzw. wie die ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 31.08.2015
Beiträge: 2
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Hallo Forengemeinde,
ich schreibe Euch mit der bitte um Rat wie ich in vorliegendem Fall agieren kann bzw. wie die Sichtweise "Unbeteiligter" hier ist. Es geht darum, dass eine Person eine geistige Behinderung hat und seit mehreren Jahren durch einen gesetzlichen Betreuer betreut wird. + Ambulante Betreuung durch einen Sozialarbeiter + Haushaltshilfe + Fahrbaren Mittagstisch Die Person lebt in der eigenen Wohnung (Bis vor kurzem mit Lebenspartner/in, diese/r ist vor einigen Wochen verstorben.) Beide Parteien haben sich im Alltag sehr ergänzt und gegenseitig geholfen: Geistige Einschränkungen Person A/Körperliche Einschränkungen Person B) Durch den Sterbefall und das alleinige bewohnen der geistig beinträchtigten Person sehe ich die Gefahr, dass über kurz oder lang eine neue Person als "Lebenspartner/in" eintritt die/der im schlimmsten Fall negativen Einfluss auf die aktuell alleine lebende Person haben könnte. Die geistig beeinträchtigte Person zeigte in den letzten 20 Jahren leider sehr häufig das Bild, Kontakte mit Mitmenschen sehr arglos zu knüpfen, da aufgrund der Behinderung "normale" Einschätzung des Gegenüber nicht wirklich gegeben ist, da für die Person nicht vorstellbar ist, dass es Menschen gibt die etwas "böses" wollen. Auf grundlage dieses Krankheitsbildes ist die Person ein "leichtes Opfer für Gauner" Bisher war Lebenspartner/in hier ein regulierendes "Organ", sodass sich wenig / keine Sorgen gemacht werden mussten. Da ich in direkter Linie mit der Person verwandt bin habe ich vor gut 4 Wochen eine Betreuungsänderung beim zuständigen Familiengericht beantragt um an Stelle des aktuellen gesetzlichen Betreuers die Betreuung zu übernehmen, da aus meiner Sicht zum einen zu wenig getan wurde/wird um das genaue Krankheitsbild mit Hilfe von Ärzten/Psychologen zu klären und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung des allg. Zustandes verheib zu führen, zum anderen auch da ich mit dem Gedanken spiele die Person bei mir auf zu nehmen. Vor einigen Tagen wurde die mir nahestehende Person in der eigenen Wohnung von einer vom Gericht bestellten Person befragt. Dort wurde geäussert, dass die Betreuung in Ordnung sei und die Person zufrieden. Weiter möchte die Person gerne in der eigenen Wohnung verbleiben. (Nachvollziehbar aus der jeweiligen Sicht, aber unter Verkennung des eigenen Krankheitsbildes und der daraus entstehenden Gefahren aus meiner Sicht) Ich möchte nicht die Brechstange auspacken und auf einen Wohnortwechsel drängen, merke aber, dass andere Familienmitglieder bereits erste Ansätze zeigen die betreffende Person bei sich auf zu nehmen. Zu den Motiven kann ich aktuell nur spekulieren.... Aufgrund meiner sehr engen Bindung, möchte ich nur das Beste für die Person, sehe aber aufgrund des Krankheitsbildes einen Handlungsbedarf der ggf. auch im ersten Augenblick nachteilig auf die betroffene Person wirkt als nötig an um Gefahr abhalten zu können. Da die betreffende Person stark und leider leicht beinflussbar ist, vermute ich aufgrund verschiedener Vorkommnisse und Äusserungen in den letzten Wochen eine Beeinflussung des Betreuers als gegeben, kann diese aber nicht nachweisen. Ich habe bisher seitens des Gerichtes kein weiteres Schreiben erhalten in dem mir ggf. die Übernahme der Betreuung versagt wurde oder ich zu einem Termin bzgl. einer Anhörung geladen wurde um meine Gründe der Betreuungsübernahme dar zu legen. Gibt es hier Anregungen und Tipps wie ich weiter vorgehen kann?! Ich sehe die Gefahr, dass mein Antrag auf Betreuung abgelehnt wird, aufgrund der positiven Aussagen der zu betreuenden Person. BESTEN DANK! |
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#2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
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Hallo Wellensittich,
Zitat:
Das Gericht ist ja offenbar dabei deinen Antrag zu prüfen und wird dann zu einer Entscheidung kommen. Zitat:
![]() In deinem Beitrag schreibst du eigentlich nur von Spekulationen, Vermutungen und Befürchtungen deinerseits. Das wird das Gericht vermutlich nicht dazu verleiten eine Änderung gegen den Willen des Betreuten durchzuführen. Gruß, Andreas
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#3 |
Neuer Gast
Registriert seit: 31.08.2015
Beiträge: 2
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Hallo agw,
vielen Dank für die schnelle Antwort ![]() Natürlich geht es hier nicht um Mich als solches, allerdings geht es darum in wie weit die betreute Person die eigene Lage wirklich selbst einschätzen kann und daran "hänge ich mich auf". Zu Punkt 2: Ich glaube hier war ich zu allgemein unterwegs, denn gegen eine neue Partnerschaft habe ich überhaupt nichts, da mir ja in erster Linie das Wohl der Person am Herzen liegt. Die bisherige Erfahrung zeigt jedoch 5 von 6 Partnerschaften in den letzten 20 Jahren endeten in Diebstahlsdelikten, Ausnutzung der betroffenen Person und teilweise Gewalt gegenüber dieser, sexuelle Themen kann ich nicht sagen. Mit dem "letzten" Partner hatten wir als Familie Glück und hätten den beiden noch gerne weitere Jahre gegönnt und gewünscht. Ich denke die Unterscheidung ist hier zu sehen in der Betrachtung "gesunder" Mensch und geistig eingeschränkter Mensch. In dem speziellen Fall liegt bei äusserer Betrachtung ein Entwicklungsstand der Person von 8-12 Jahren vor. Viele grüße |
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