Dies ist ein Beitrag zum Thema Sofortige Wirksamkeit des Betreuerbeschlusses im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
" Oder der Rechtspfleger teilt euch mit, wann das VV zu erstellen ist. Dieser Zeitpunkt ist dann auch der der ...
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#31 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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" Oder der Rechtspfleger teilt euch mit, wann das VV zu erstellen ist. Dieser Zeitpunkt ist dann auch der der Wirksamkeit"
DAS hatte ich aber eben auch schon anders. VV am 1.7. Beschluss am 11.7. Abrechnen durfte ich am 12.7. Und nu? Den hatte ich dann auch noch 10 Tage später in den Händen und somit ganze drei Wochen für das VV. LG |
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#32 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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#33 | |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Zitat:
Ist der Beschluss erst am 11. ergangen oder bei dir eingetrudelt? Wenn er am 11. bei dir eingegangen ist, dann schau mal drauf, dann ist wahrscheinlich die sofortige Wirksamkeit angeordnet worden und der Beschluss am 01. an die Geschäftsstelle übergeben worden. Dann kannst du aber ab dem 02. abrechnen. Oder der Beschluss ist dir am 11. zugegangen und dir damit bekannt gegeben, wodurch er wirksam wurde. Dann hast du aber auch erst mit Stichtag 11. das VV zu errichten. Und die Abrechnung beginnt mit dem 12.. Was du da schilderst, ist juristisches Kauderwelsch. Die VV ist niemals vor Wirksamkeit des Beschlusses zu errichten, sondern am Tage des Eintrittes der Wirksamkeit.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#34 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Die Wirksamkeit war am 11 ergangen und ich hatte mich auch sehr gewundert, dass das VV zum 1 erfolgen musste.
Aber immer halt so, wie es die Rechtspfleger gerne haben. Ich möchte mich da wegen der paar Tage nicht durch Diskussionen unbeliebt machen. Zumindest jetzt noch nicht. Oliveira |
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#35 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
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Hallo zusammen,
ich habe auch einige Zeit gebraucht, um die vielen Daten richtig sortieren und interpretieren zu können. Wann die Übergabe an die Geschäftsstelle erfolgt ist, ist den Beschlüssen hier im Bezirk nicht zu entnehmen. Es ist in der Tat so, dass man dies nur durch Akteneinsicht oder einen Anruf bei Gericht in Erfahrung bringen kann. Wichtig finde ich auch noch, dass bei der sofortigen Verkündung der Wirksamkeit durch den Richter im Termin, das Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle für VV und Vergütung keine Rolle mehr spielt. Herzliche Grüße Carla
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Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen. Guy de Maupassant (1850 - 1893), französischer Erzähler und Novellist |
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#36 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Frag nochmal nach. Höhrer in die Hand und mit der Rechtspflegerin einen kurzen Schnack gehalten. Könnte ja ein Schreibfehler sein. Was steht denn genau da?
1. Juli oder 01. Juli? Ersteres ließe tatsächlich auf einen Schreibfehler schließen. Und nur mal am Rande, Rechtspfleger sind keine Götter, die machen auch mal was falsch. Wer arbeitet macht auch Fehler. Und bei dem Aktenumlauf ist es eigentlich ein Wunder, dass nicht mehr daneben geht. Und wenn man da mal freundlich nachfragt, sind die meisten auch nicht sauer, sondern eher dankbar, wenn man es auf dem kurzen Dienstweg aus der Welt schaffen kann.
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#37 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Zitat:
Ein Problem ist das für mich gar nicht, meiner Information nach hat man für das VV 4 Wochen Zeit und ich wunderte mich einfach ein wenig, dass es auf 3 Wochen geschrumpft war. Sorry mein juristisches Kauderwelsch, aber so lange bin ich eben nicht drin in der Marterie. |
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#38 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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@ Oliveira
Ich wollte nicht sagen, dass du Kauderwelsch sprichst, sondern, dass die geschilderte Situation Kauderwelsch ist. Aber dafür kannst du ja nichts, sondern du schilderst nur das, was dir vorliegt. Sollte ich ich falsch ausgedrückt haben, bitte ich um Enschuldigung.
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#39 |
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Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Na, dann hab ich hier mal eine neue Denksportaufgabe für Euch...
Ehrenamt laut Beschluß(sofort wirksam) 17.08. Neuer Beschluss am 12.11: Betreuung wird ab dem 17.10 berufsmäßig geführt(sofort wirksam) Die Daten stimmen! Von wann bis wann rechnet man als EA und ab wann als BB ab?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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#40 | |
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Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 299
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Zitat:
Da ich aber Anfängerin bin, gerne noch mal andere Meinungen abwarten, um sicher zu gehen ---- Nun habe ich auch etwas kruioses, da steige ich nicht durch: Beschluss 8.9., sofortige Wirksamkeit. Empfangsbekenntnis 14.09. erhalten und zu Gericht gefaxt. Die Rechtspflegerin möchte nun für den 11.09. ein VV haben. 9.9. könnte ich nachvollziehen, notfalls 14.09. Aber 11.09.? Keine Ahnung warum. Ich werde jetzt immer bei sofortiger Wirksamkeit im Gericht anrufen und nachfragen, sonst mache ich mir meine Arbeit doppelt. Am Donnerstag habe ich einen Termin mit dem Leiter der Rechtspfleger, vllt kann der mir eine besondere "Regel" nennen, dass ich doch nicht immer bei Gericht anrufen muss. |
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