Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sofortige Wirksamkeit des Betreuerbeschlusses

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sofortige Wirksamkeit des Betreuerbeschlusses im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
" Oder der Rechtspfleger teilt euch mit, wann das VV zu erstellen ist. Dieser Zeitpunkt ist dann auch der der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 13.11.2015, 19:12   #31
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

" Oder der Rechtspfleger teilt euch mit, wann das VV zu erstellen ist. Dieser Zeitpunkt ist dann auch der der Wirksamkeit"


DAS hatte ich aber eben auch schon anders. VV am 1.7. Beschluss am 11.7. Abrechnen durfte ich am 12.7.
Und nu?


Den hatte ich dann auch noch 10 Tage später in den Händen und somit ganze drei Wochen für das VV.


LG
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2015, 19:29   #32
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Den hatte ich dann auch noch 10 Tage später in den Händen und somit ganze drei Wochen für das VV.
wo ist dabei das Problem bzw. wieso denkst du für das VV nur 4 Wochen zu haben? Wenn es nicht reicht dann einfach eine kurze Nachricht ans Gericht- fertig.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2015, 22:25   #33
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Zitat:
Zitat von Oliveira Beitrag anzeigen
DAS hatte ich aber eben auch schon anders. VV am 1.7. Beschluss am 11.7. Abrechnen durfte ich am 12.7.
Und nu?

Ist der Beschluss erst am 11. ergangen oder bei dir eingetrudelt? Wenn er am 11. bei dir eingegangen ist, dann schau mal drauf, dann ist wahrscheinlich die sofortige Wirksamkeit angeordnet worden und der Beschluss am 01. an die Geschäftsstelle übergeben worden. Dann kannst du aber ab dem 02. abrechnen.

Oder der Beschluss ist dir am 11. zugegangen und dir damit bekannt gegeben, wodurch er wirksam wurde. Dann hast du aber auch erst mit Stichtag 11. das VV zu errichten. Und die Abrechnung beginnt mit dem 12..

Was du da schilderst, ist juristisches Kauderwelsch. Die VV ist niemals vor Wirksamkeit des Beschlusses zu errichten, sondern am Tage des Eintrittes der Wirksamkeit.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2015, 22:58   #34
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Die Wirksamkeit war am 11 ergangen und ich hatte mich auch sehr gewundert, dass das VV zum 1 erfolgen musste.
Aber immer halt so, wie es die Rechtspfleger gerne haben. Ich möchte mich da wegen der paar Tage nicht durch Diskussionen unbeliebt machen.


Zumindest jetzt noch nicht.


Oliveira
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2015, 23:45   #35
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Carla55
 
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
Standard

Hallo zusammen,

ich habe auch einige Zeit gebraucht, um die vielen Daten richtig sortieren und interpretieren zu können.

Wann die Übergabe an die Geschäftsstelle erfolgt ist, ist den Beschlüssen hier im Bezirk nicht zu entnehmen. Es ist in der Tat so, dass man dies nur durch Akteneinsicht oder einen Anruf bei Gericht in Erfahrung bringen kann.

Wichtig finde ich auch noch, dass bei der sofortigen Verkündung der Wirksamkeit durch den Richter im Termin, das Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle für VV und Vergütung keine Rolle mehr spielt.

Herzliche Grüße

Carla
__________________
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.

Guy de Maupassant
(1850 - 1893), französischer Erzähler und Novellist
Carla55 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2015, 23:49   #36
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Frag nochmal nach. Höhrer in die Hand und mit der Rechtspflegerin einen kurzen Schnack gehalten. Könnte ja ein Schreibfehler sein. Was steht denn genau da?

1. Juli oder 01. Juli?

Ersteres ließe tatsächlich auf einen Schreibfehler schließen.

Und nur mal am Rande, Rechtspfleger sind keine Götter, die machen auch mal was falsch. Wer arbeitet macht auch Fehler. Und bei dem Aktenumlauf ist es eigentlich ein Wunder, dass nicht mehr daneben geht. Und wenn man da mal freundlich nachfragt, sind die meisten auch nicht sauer, sondern eher dankbar, wenn man es auf dem kurzen Dienstweg aus der Welt schaffen kann.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2015, 11:01   #37
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
wo ist dabei das Problem bzw. wieso denkst du für das VV nur 4 Wochen zu haben? Wenn es nicht reicht dann einfach eine kurze Nachricht ans Gericht- fertig.

Ein Problem ist das für mich gar nicht, meiner Information nach hat man für das VV 4 Wochen Zeit und ich wunderte mich einfach ein wenig, dass es auf 3 Wochen geschrumpft war.


Sorry mein juristisches Kauderwelsch, aber so lange bin ich eben nicht drin in der Marterie.
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2015, 22:21   #38
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

@ Oliveira

Ich wollte nicht sagen, dass du Kauderwelsch sprichst, sondern, dass die geschilderte Situation Kauderwelsch ist. Aber dafür kannst du ja nichts, sondern du schilderst nur das, was dir vorliegt. Sollte ich ich falsch ausgedrückt haben, bitte ich um Enschuldigung.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2015, 11:18   #39
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Na, dann hab ich hier mal eine neue Denksportaufgabe für Euch...

Ehrenamt laut Beschluß(sofort wirksam) 17.08.

Neuer Beschluss am 12.11: Betreuung wird ab dem 17.10 berufsmäßig geführt(sofort wirksam)

Die Daten stimmen!
Von wann bis wann rechnet man als EA und ab wann als BB ab?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2015, 17:39   #40
Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
 
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 299
Standard

Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
Na, dann hab ich hier mal eine neue Denksportaufgabe für Euch...

Ehrenamt laut Beschluß(sofort wirksam) 17.08.

Neuer Beschluss am 12.11: Betreuung wird ab dem 17.10 berufsmäßig geführt(sofort wirksam)

Die Daten stimmen!
Von wann bis wann rechnet man als EA und ab wann als BB ab?
Wenn die Daten korrekt sind (hast du ja dazu geschrieben), würde ich jetzt mal sagen ab dem 18.10. als Berufsbetreuung abgerechnet.
Da ich aber Anfängerin bin, gerne noch mal andere Meinungen abwarten, um sicher zu gehen

----

Nun habe ich auch etwas kruioses, da steige ich nicht durch:
Beschluss 8.9., sofortige Wirksamkeit.
Empfangsbekenntnis 14.09. erhalten und zu Gericht gefaxt.
Die Rechtspflegerin möchte nun für den 11.09. ein VV haben.
9.9. könnte ich nachvollziehen, notfalls 14.09. Aber 11.09.? Keine Ahnung warum.
Ich werde jetzt immer bei sofortiger Wirksamkeit im Gericht anrufen und nachfragen, sonst mache ich mir meine Arbeit doppelt.
Am Donnerstag habe ich einen Termin mit dem Leiter der Rechtspfleger, vllt kann der mir eine besondere "Regel" nennen, dass ich doch nicht immer bei Gericht anrufen muss.
DieNeue ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40