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Haftungsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftungsfrage im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Rein theoretisch: Ein ehrenamtlicher Betreuer verpasst eine Frist für eine wichtige Ausgleichszahlung. Nach dem Wechsel, weil Betreuer verstirbt, bemerkt der ...


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Alt 03.12.2015, 06:50   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,024
Standard Haftungsfrage

Rein theoretisch:

Ein ehrenamtlicher Betreuer verpasst eine Frist für eine wichtige Ausgleichszahlung.
Nach dem Wechsel, weil Betreuer verstirbt, bemerkt der nachfolgende (ehrenamtliche) Betreuer dieses Versäumnis.

Kann da eine Betreuungsbehörde haftbar gemacht werden bzw. die entsprechende Haftpflichtversicherung?

MurphysLaw
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Alt 03.12.2015, 08:05   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Also generell gilt: die Haftpflicht springt ein, wenn man schuldhaft einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Die BB ist da meines Erachtens raus. Die trägt ja keine Schuld an dem Versäumnis des Betreuers. Ggf das Gericht wenn dieses bei der Rechnungslegung etwas übersehen hätte. Aber auch das ist unwahrscheinlich. Für ehrenamtliche Betreuer besteht i. d. R. eine Sammelhaftpflicht. Je nachdem, wann dieser Betreuer verstorben ist, könnte diese noch geifen. Der Betreuer hat den Fehler zu Lebzeiten begangen. Da schließt der spätere Tod die Leistungsprüfung nicht aus.
Boomer ist offline  
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Alt 03.12.2015, 19:09   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Problem ist, die grobe Fahrlässigkeit beim Versäumnis nachzuweisen oder (was noch schwerer ist) den Vorsatz, die Antragstellung wider besseren Wissens unterlassen zu haben. Bei einfacher Fahrlässigkeit tritt kein Haftpflichtversicherer ein. Das ist hinzunehmendes Lebensrisiko. Schließlich kann man nur dadurch verhindern, dass man Fehler macht, indem man nichts macht. Und selbst das kann ein Fehler sein.

Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht sind aus dem Rennen. Woher sollen die von der verpassten Frist Kenntnis haben?
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 04.12.2015, 16:10   #4
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Hier in NRW gibt es eine staatliche Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche Betreuer, die könnte dafür beansprucht werden.

Hör doch mal nach, ob es das in Deinem Bundesland auch gibt.

Gruß
efb
EFB ist offline  
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