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Fehlverhalten des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlverhalten des Betreuers im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Ich bin 22 jahre alt und wohne jetzt seit ca 1 Jahr im stationärem betreutes wohnen für junge erwachsenen. ...


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Alt 04.12.2015, 17:59   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 03.12.2015
Beiträge: 1
Standard Fehlverhalten des Betreuers

Hallo,

Ich bin 22 jahre alt und wohne jetzt seit ca 1 Jahr im stationärem betreutes wohnen für junge erwachsenen. Bei dem Einzug hab ich ein zuständigen Betreuer des Hauses bekommen (kein gesetzlicher Betreuer). Doch mein Betreuer der legt mir eher steine in den Weg als mir zu helfen. Da er es geschafft hat ohne meine Einverständnis mein Bankkonto zu löschen bin ich finanziell jetzt von ihn abhängig das er mir die laufenden unterhaltskosten wie Versicherung zu überweisen.

Nun zum Thema:

Seit einigen Monaten kam immer wieder Post von meiner Haftpflichtversicherung das keine beiträge mehr überwiesen wurden
Darauf sprach ich mit meinem Betreuer und er meinte das ich die Versicherung kündigen soll damit ich kosten einspare.
Dann antwortete ich was denn los sei wenn ich ausversehen schaden anrichte und das mehrer tausende euros schaden entstehen, seine antwort darauf war nur das ich dann in privatinsollvenz gehen soll... Ist er nicht eig verpflichtet das sein"Schützling" versichert ist?
Dazu kommt noch ist der Betreuer berechtigt mich mittels geldentzug zu erziehen? Darf eher auch ohne weiteres meine Post öffnen die an mich adressiert ist?
Und in meinem Zimmer geht er auch einfach rein wenn ich nicht da bin ohne mich zu fragen oder meine Einverständnis dafür zu haben


Was soll ich machen?
zebra93 ist offline  
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Alt 04.12.2015, 18:37   #2
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Hallo,
ich denke, Du bist hier falsch. Hier gehts ausschliesslich um rechtliche Betreuung.
Miezekatze ist offline  
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Alt 04.12.2015, 18:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard

Zitat:
Zitat von zebra93 Beitrag anzeigen
Hallo,
Bei dem Einzug hab ich ein zuständigen Betreuer des Hauses bekommen (kein gesetzlicher Betreuer). Doch mein Betreuer der legt mir eher steine in den Weg als mir zu helfen. Da er es geschafft hat ohne meine Einverständnis mein Bankkonto zu löschen bin ich finanziell jetzt von ihn abhängig das er mir die laufenden unterhaltskosten wie Versicherung zu überweisen.

[...]
Was soll ich machen?
Hallo,
das hört sich für mich nicht schlüssig an - wenn er nicht Dein gesetzlicher Betreuer mit Vermögenssorge ist, kann er nicht an Dein Konto heran. Oder hast Du nur ein Barbetragskonto beim Heim?

Vielleicht ist er doch dein gerichtlich bestellter Betreuer?

Ich schlage vor, Du wendest Dich schriftlich an das Betreuungsgericht und beantragst deine gesetzliche Betreuung und begründest dies mit dem Fehlverhalten des "Heimbetreuers".
Entweder bekommst Du dann einen gesetzlichen Betreuer, der sich diesem Fehlverhalten annimmt und das Heim kontrolliert, oder der Heimbetreuer ist bereits Dein gesetzlicher Betreuer, dann muss er zu dem Vorwurf Stellung nehmen.

Einrichtungen haben idR günstige Sammelhaftpflichtversicherungen. Und eine solche Versicherung ist immer zu empfehlen.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 04.12.2015, 20:38   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Pino Beitrag anzeigen
Entweder bekommst Du dann einen gesetzlichen Betreuer, der sich diesem Fehlverhalten annimmt und das Heim kontrolliert, oder der Heimbetreuer ist bereits Dein gesetzlicher Betreuer, dann muss er zu dem Vorwurf Stellung nehmen.
Eigentlich darf der Heimbetreuer nicht gleichzeitig auch der rechtliche Betreuer sein, weil da Interessenkonflikte vorprogrammiert sind. Falls er es doch sein sollte, dann teile das unbedingt dem Gericht mit. Der Richter wird sich dann richtig beeilen, ihn auszutauschen, weil das nicht sein darf.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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