Dies ist ein Beitrag zum Thema Fehlverhalten des Betreuers im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
Ich bin 22 jahre alt und wohne jetzt seit ca 1 Jahr im stationärem betreutes wohnen für junge erwachsenen. ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 03.12.2015
Beiträge: 1
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Hallo,
Ich bin 22 jahre alt und wohne jetzt seit ca 1 Jahr im stationärem betreutes wohnen für junge erwachsenen. Bei dem Einzug hab ich ein zuständigen Betreuer des Hauses bekommen (kein gesetzlicher Betreuer). Doch mein Betreuer der legt mir eher steine in den Weg als mir zu helfen. Da er es geschafft hat ohne meine Einverständnis mein Bankkonto zu löschen bin ich finanziell jetzt von ihn abhängig das er mir die laufenden unterhaltskosten wie Versicherung zu überweisen. Nun zum Thema: Seit einigen Monaten kam immer wieder Post von meiner Haftpflichtversicherung das keine beiträge mehr überwiesen wurden Darauf sprach ich mit meinem Betreuer und er meinte das ich die Versicherung kündigen soll damit ich kosten einspare. Dann antwortete ich was denn los sei wenn ich ausversehen schaden anrichte und das mehrer tausende euros schaden entstehen, seine antwort darauf war nur das ich dann in privatinsollvenz gehen soll... Ist er nicht eig verpflichtet das sein"Schützling" versichert ist? Dazu kommt noch ist der Betreuer berechtigt mich mittels geldentzug zu erziehen? Darf eher auch ohne weiteres meine Post öffnen die an mich adressiert ist? Und in meinem Zimmer geht er auch einfach rein wenn ich nicht da bin ohne mich zu fragen oder meine Einverständnis dafür zu haben Was soll ich machen? |
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Hallo,
ich denke, Du bist hier falsch. Hier gehts ausschliesslich um rechtliche Betreuung. |
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#3 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Zitat:
das hört sich für mich nicht schlüssig an - wenn er nicht Dein gesetzlicher Betreuer mit Vermögenssorge ist, kann er nicht an Dein Konto heran. Oder hast Du nur ein Barbetragskonto beim Heim? Vielleicht ist er doch dein gerichtlich bestellter Betreuer? Ich schlage vor, Du wendest Dich schriftlich an das Betreuungsgericht und beantragst deine gesetzliche Betreuung und begründest dies mit dem Fehlverhalten des "Heimbetreuers". Entweder bekommst Du dann einen gesetzlichen Betreuer, der sich diesem Fehlverhalten annimmt und das Heim kontrolliert, oder der Heimbetreuer ist bereits Dein gesetzlicher Betreuer, dann muss er zu dem Vorwurf Stellung nehmen. Einrichtungen haben idR günstige Sammelhaftpflichtversicherungen. Und eine solche Versicherung ist immer zu empfehlen. Gruß Pino |
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#4 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
Zitat:
MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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