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Umwandlung ehrenamtliche Betreuung in Berufsbetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umwandlung ehrenamtliche Betreuung in Berufsbetreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, kann mir jemand erklären, von welchn Kriterien ein Rechtspfleger es abhängig macht, wenn man per Antrag die ehrenamtliche Betreuung ...


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Alt 17.12.2015, 21:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.08.2015
Ort: in Meuselwitz wohnend
Beiträge: 17
Standard Umwandlung ehrenamtliche Betreuung in Berufsbetreuung

Hallo, kann mir jemand erklären, von welchn Kriterien ein Rechtspfleger es abhängig macht, wenn man per Antrag die ehrenamtliche Betreuung in eine Berufsbetreuung umwandeln lassen will. Ich habe zurzeit 13 Betreuungsfälle. Ich möchte diese Betreuung beruflich ausüben.
Grit ist offline  
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Alt 17.12.2015, 22:32   #2
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Das macht nicht der Rechtspfleger.
Du musst jeden Richter zu jedem Fall einzeln anschreiben und die Umwandlung, am besten mit der Angabe der anderen Aktenzeichen, beantragen. Da man ja ab der 10ten betreuung von der Berufsmäßigkeit ausgeht, sollte das dann klappen. Bei mir war es nach der siebten soweit, einfach einen netten Brief:"Hiermit beantrage ich die Umstellung vom EA zur berufsmäßig geführten Betreuung im og. Betreuungsfall. Ich führe zur Zeit 13 betreuungen, Az...;Az...;AZ..."
fertig ist die Laube.
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 17.12.2015, 23:49   #3
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Ich bin ab der ersten Betreuung als Berufsbetreuerin bestellt worden und hab auch die Vergütung bekommen..Wenn abzusehen ist, dass die erforderliche Anzahl erreicht wird, kann das ja auch so gemacht werden...kurios, dass das nicht einheitlich gehandhabt wird...
Miezekatze ist offline  
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Alt 18.12.2015, 17:05   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Das mit dem einzeln Anschreiben halte ich für übertrieben. Es soll Gerichte geben, die besitzen Kopierer. Ein Schriftsatz fetig gemacht, in dem um Feststellung der Berufsmäßigkeit in allen Verfahren gebeten wird, dann die Verfahren in der üblichen Weise (Name, Vorname, Geburtsdatum, Az.) aufzählen. Das sollte reichen. Die Servicekraft kopiert den Schriftsatz 12 mal und vermerkt auf der Kopie, in welcher Akte das Original liegt.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 24.01.2016, 20:41   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
Standard

Das funktioniert leider nicht bei allen Gerichten.....
Umstellung von ehrenamt in beruflich muss nicht gemacht werden, war die Begründung. Ich sollte sogar meine bis dato ehrenamtlich geführten abgeben bzw. reduzieren.
Bei unterschiedlichen Richtern musste ich detailliert begründen weshalb die Betreuung auf beruflich umgestellt werden sollte.
Bei einem anderen Gericht verlief es völlig problemlos, wie oben beschrieben....
Überall anders.....
Gissi ist offline  
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