Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer ist 100% inaktiv im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der amtliche Betreuer (Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsrecht) meines Schwiegervaters hat sich am 13.12.14 vorgestellt, den angekündigten Kontrolltermin Mitte 2015 abgesagt und sich ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.03.2013
Ort: Solingen
Beiträge: 3
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Der amtliche Betreuer (Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsrecht) meines Schwiegervaters hat sich am 13.12.14 vorgestellt, den angekündigten Kontrolltermin Mitte 2015 abgesagt und sich bis jetzt nicht wieder gemeldet.
Außer alle 3 Monate die Rechnungen (Vermögen vorhanden, Höchstsatz!)zu schreiben hat er NICHTS gemacht! Wirklich ABSOLUT NICHTS! Mein Schwiegervater geht selbstständig zu Arzt und besorgt sich die Medikamente. Ich werde jetzt über einen Anwalt dem Gericht diesen Vorgang mitteilen und auch beantragen die Betreuung aufzuheben. Meine Frage an die Juristen: Kann mein Schwiegervater die Zahlungen an den Betreuer wegen Untätigkeit zurückfordern? Ich würde auch zu gerne wissen, was er in seinen Jahresbericht schreibt, kann mein Schwiegervater oder sein Anwalt darin Einsicht nehmen? |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Punkt 1:
Es ist ärgerlich, wenn ihr von der Tätigkeit des Betreuers nichts mitbekommt. Aber seine Vergütung hängt nicht von seiner Tätigkeit ab, sondern von der Frage, ob er bestellt ist oder nicht. Punkt 2: In den Fällen, in welchen ich auch die Gesundheitssorge habe, erwarte ich von meinen Schützlingen, dass sie "normale" Arztwege allein und ohne mein Zutun erledigen, wenn sie dazu in der Lage sind. Meine Tätigkeit beschränkt sich hier auf die Überwachung [z.B. welche Medikamente sind verschrieben worden, gibt es Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten, sind sie sedierend in Haupt- oder Nebenwirkung und liegt diese Sedierung als Grund für die Verordnung vor (dann wäre es eine genehmigungspflichtige freiheitsentziehende Maßnahme)]. Punkt 3: Es ist nicht meine Aufgabe, meinen Betreuten zum Arzt zu fahren und mit ihm gemeinsam stundenlang im Wartezimmer zu sitzen. Ich bin weder ein Taxi-Unternehmen, noch habe ich Zeit für solche Ausflüge. Sollte eine OP anstehen und einer meiner Betreuten ist nicht in der Lage, dem Aufklärungsgespräch in angemessener Weise zu folgen, werde ich daran teilnehmen. Bedarf es meiner Teilnahme nicht, weil meine betreute Person die Tragweite versteht, werde ich auch nicht hinfahren. Punkt 4: Das Betreuungsgesetz schreibt einen persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht ausdrücklich vor. Meiner Meinung nach ist er zwar unerlässlich, damit ich die Wünsche meines Betreuten ermitteln kann, aber zwingen erforderlich ist er nicht. Punkt 5: Jeder Beteiligte hat ein Akteneinsichtsrecht. Anwälte bekommen die Akten für 3 Werktage zugestellt, alle anderen müssen sich in das Gericht begeben und nachweisen, dass sie ein berechtigtes Interesse haben (also Betreiligte sind).
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 08.03.2013
Ort: Solingen
Beiträge: 3
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Hallo Betreuerwichtel!
Ich glaube sie verstehen mein 100% inaktiv nicht - mein Schwiegervater könnte längst tot sein, der Betreuer wüßte nichts davon. Er hat nichts überwacht, er kennt nicht mal den Namen des Hausarztes. Selbstverständlich ist er kein "Krankenbegleiter", aber er wüßte ja nicht mal, dass der Betreute krank ist. Er hat wirklich nichts gemacht. Er weiß auch nicht, dass seit einem 1/4 Jahr ein Pflegedienst ins Haus kommt. Er hat den Betreuten seit 13.12.14 nicht gesehen und niemanden nach ihm gefragt. Auf Rückfrage auch nicht die Betreuungsstelle! Auch beim Betreuungsgericht ist nichts über eine Nachfrage vom ihm bekannt. Von welcher Tätigkeit sollen wir denn nichts mitbekommen haben? Und zum Geld Klar ist das eine Gebühr und keine Aufwandsentschädigung, aber bei 100% Inaktivität grenzt das schon an bewußten Betrug. (Dieses Wort stammt in diesem Zusammenhang von meinem Anwalt!) |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Das zu beurteilen, überlasse ich auch gern einem Anwalt. Dieses Forum ist aber keine Frustabladestation, sondern wir besprechen hier die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Betreuung. Was ich dir aufgezeigt habe ist keine Beurteilung deiner Situation, sondern eine abstrakte Darstellung der rechtlichen Seite mir einem kleinen Einblick, wie ich meine Aufgabe als rechtlicher Betreuer sehe und wahrnehme.
Wenn du wirkliche wissen willst, was dieser spezielle Betreuer getan oder nicht getan hat, kannst du dich nur an diesen direkt wenden und das Gespräch mit ihm suchen. Ich persönlich begrüße und suche einen persönlichen freundlichen Umgang mit meinem Betreuten und den Angehörigen. Dabei kann man sich auch sicher über Wünsche und Perspektiven unterhalten, was ich aber vehemend zurückweise, ist eine Einmischung in meine betreuerliche Tätigkeit durch die Angehörigen. Ein Beispiel: Eine Betreute von mir ist im Heim und hat ein Grundstück mit Eigenheim. Ihr letzter mit gegenüber ausdrücklich geäußerter Wille ist, dass eine Veräußerung Zeit hat. Mittlerweile ist sie so hochgradig Dement, dass ein sinnhaftes zielführendes Gespräch zum Thema Haus nicht mehr möglich ist. Sie ist in der Lage, Heim und Haus zu finanzieren. Die "Erbin" will, dass ich das Haus verkaufe. Dafür setzt sie alle Hebel in Bewegung (z.B. Beschwerdebriefe an das Gericht). Dies produziert nur zusätzliche Arbeit für mich, weil ich Stellungnahmen schreiben muss. Aber: Erbe ist man erst mit dem Tod des Erblassers. Es ist das Vermögen meiner Betreuten und nicht eines mutmaßlichen Erben. Und die letzte Aussage ist eben, dass ich das Grundstück vorläufig behalten soll. Und der Nichtverkauf stellt keine Gefährdung ihres Vermögens dar. Somit habe ich eigentlich keine vernünftigen Grund, das Haus zu verkaufen. Dieses Beispiel ist nicht auf euren Fall übertragbar. Es soll lediglich verdeutlichen, dass eine scheinbare Untätigkeit eines Betreuers manchmal auch seine Gründe haben kann. Die bekommt man aber nicht dadurch heraus, dass man das Gericht, einen Anwalt oder die Betreuungsbehörde mit Fragen löchert, sondern dadurch, dass man sich unvoreingenommen und ruhig mit dem Betreuer in Verbindung setzt.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
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#5 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Warum habt ihr den Betreuer denn nicht mal angerufen ? Oder mal zum Gespräch gebeten ?
Offensichtlich war ja kein Familienmitglied willig oder in der Lage, die Betreuung zu übernehmen. Was der Betreuer im Hintergrund macht oder nicht macht bekommt man als Angehöriger auch oft nicht mit. Vermutlich hat er sich zumindest bei allen beteiligten Stellen gemeldet. Gegebenenfalls ist derzeit nichts zu tun für ihn. Es scheint ja auch alles zu laufen. Der Betreute geht zum Arzt, hat eine Pflegedienst.... Geändert von Miezekatze (20.12.2015 um 19:00 Uhr) |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin Sucher
Falls es tatsächlich so ist, dass der Betreuer völlig untätig gewesen und noch nicht einmal beim Hausarzt oder Pflegedienst bekannt ist, dann wäre das schon ein Hammer. Dann besteht aber immer die Möglichkeit einen Brief mit einer Beschwerde an das Betreuungsgericht zu schreiben. Das Gericht wird dann den Betreuer dazu befragen. In wie weit es Dir antworten wird ist dahingestellt, da es das nicht tun muss. Du bist nicht unbedingt Verfahrensbeteiligte. Dein Schwiegervater schon, falls der schreiben sollte. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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Wieso müssen Angehörige überhaupt etwas von der Arbeit eines Betreuers mitbekommen?
Viele Tätigkeiten finden im Hintergrund statt und werden von Außenstehenden kaum bemerkt. ALs Betreuer muss man seine Tätigkeit vor sich selber, vor dem Betreuten und gegenüber dem zuständigen Amtsgericht verantworten- von Schwiegerkindern steht nichts im Gesetz. Grüße aus dem Norden....... |
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#8 |
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ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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Zuerst müßte mal bekannt sein für welche Bereiche der Betreuer zuständig ist. Der zu Betreuende kann ja noch ziemlich viel allein machen. Evtl. ist die Gesundheitsfürsorge ja nicht dabei.
Wenn es tatsächlich so ist dann sollten die Angehörigen mal überlegen, ob sie es nicht lieber machen. Dann weiß die Familie sicher immer was läuft, vorausgesetzt der Betreuer gibt keine Infos an die Familie heraus. So sind meine Gedanken, bzw. Vorschläge. Gruß Doro
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gehe deinen Weg und lass die andern reden |
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#9 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es geht nur um Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung. Das ist ein kleiner Hinweis darauf, dass aller Wahrscheinlichkeit nach z.B. einmal eine gefährliche Situation in der Art eines Unfalls und mit der Notwendigkeit ärztlicher Versorgung vorgelegen haben könnte. Oder es handelte sich z.B. um eine psychische Erkrankung die Schubweise auftritt oder auftreten kann und die sofortiges Handeln im Bedarfsfall erfordert. In jedem gerichtlichen Beschluss ist eine Überprüfungsfrist eingetragen. Wer der Meinung ist, dass eine Betreuung überflüssig ist hat immer die Möglichkeit die Aufhebung der Betreuung bei gericht zu beantragen. Dies wird dann auch wieder geprüft. Solange die Betreuung eingerichtet ist besteht ein Vergütungsanspruch. Dieser hängt nicht an Tätigkeiten sondern an der gültigen Bestellung. Der Threadstarter bzw. der Betroffene sollte sich also direkt an das Gericht wenden und die Aufhebung der Betreuung, am besten unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, beantragen. Bei jedem Vergütungsantrag hat der Betreute eine Gelegenheit zur Stellungnahme jeweils und umgehend nach Antragsstellung. Er bekommt die immer vom Gericht übersandt! Was war damit? Warum wurde an dieser Stelle nicht wenigstens widersprochen sondern scheinbar zugestimmt? Es hätte nach geltender Rechtslage zwar nicht genutzt aber viellecht wäre einem Gericht dann auch klar geworden, dass etwas evtl. nicht richtig läuft oder evtl. überflüssig ist. |
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