Dies ist ein Beitrag zum Thema Anhörung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine ziemlich banale Frage: MUSS eine Anhörung wegen Genehmigung einer Wohnungskündigung vor Ort stattfinden, wenn der zu Betreuuende ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Ich habe eine ziemlich banale Frage: MUSS eine Anhörung wegen Genehmigung einer Wohnungskündigung vor Ort stattfinden, wenn der zu Betreuuende im Pflegeheim lebt. Ich stelle die Frage deshalb, weil der zuständige Rechtspfleger sich schwer tut in die Heime zu fahren... sich, sagen wir mal, fast querulantisch verhält.
Bin ICH verpflichtet, wenn es der gesundheitliche Zustand zulässt?Ich bitte um Rat! Danke schon mal im voraus und einen Guten Rutsch
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#2 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Bist Du der Betreuer ? Der Betreuer muss grundsätzlich niemanden irgendwo hinfahren. Hier fahren die Rechtspfleger hin.
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#3 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Ja, ich bin der Betreuer. Mit "vor Ort" meine ich das Pflegeheim.
Und mit "Verpflichtung" meine ich die Verpflichtung, ob ich dafür Sorge tragen muss, dass der zu Betreunde zur Anhörung gelangt. Ich weiß im Prinzip schon, dass ich niemanden irgendwohin fahren muss... nur in diesem Fall.. Ich möchte abgesichert sein. |
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#5 | |
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Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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#6 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Das will der Rechtspfleger ja grade nicht...
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#7 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
Kann ja sein, dass der Rechtspfleger eine Sozialphobie und damit Angst vor Menschen(auch betreuten Menschen) hat. Den Betreuten anzuhören ist sein Problem. Den Betreuten zur Anhörung hinzukutschieren ist auf keinen Fall die Pflicht des Betreuers. Wenn Du es sinnvoller findest, den Betreuten zu fahren, dann tu es. Aber verwöhne denRechtspfleger nicht. Solche Gefälligkeiten machen schnell süchtig .Wenn der RP seinen eigenen Bobbes nicht bewegen will, kann er auch einen Verfahrenspfleger bestellen. Ob das jetzt für ihn weniger Arbeit ist, mag ich nicht beurteilen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich hoffe, Ihr seid gut ins neue Jahr gekommen! Ich berichte
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