Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsvollmacht, 2. Person im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter lebt seit drei Jahren bei mir in S und soll, wenn sie stationäre Pflege braucht, in ein Seniorenheim ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 4
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Meine Mutter lebt seit drei Jahren bei mir in S und soll, wenn sie stationäre Pflege braucht, in ein Seniorenheim in FR.
Zur Betreuungsvollmacht habe ich die Frage, wie man in sie einfügen kann, dass der 1. Betreuer das ok des stellvertretenden Betreuers einholen muss, wenn gravierende Veränderungen anstehen. Konkret: mein Bruder ließ meine Mutter (wieder ohne mich vorab zu informieren, so auch bei finanziellen Dingen) eine Betreuungsvollmacht (incl. sämtliche finanzielle Angelegenheiten) unterschreiben, in der ich nicht vorkomme. Unsere Mutter möchte aber, dass er sich mit mir absprechen soll. Wie kann ich dies in eine neu zu erstellende Betreuungsvollmacht einfügen? |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
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Hallo,
zur Beratung über die Erstellung einer Vollmacht kannst du dich an die Betreuungsbehörde wenden, diese beraten zu Vollmachten. Wir sind hier ein Forum zur rechtlichen Betreuung, Vollmachten haben damit nur am Rande zu tun. Gruß, Andreas
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
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Deine Mutter erstellt einfach eine weitere Betreuungsvollmacht für Dich selbst, in den gleichen Aufgabenkreisen wie die "alte". Dann müßt ihr euch abstimmen, und fertig.
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 4
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Danke, Andreas, - ich wusste nicht, dass es eine solche gibt!
Gruß Nelly |
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2016
Beiträge: 4
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Danke, ich schau mal, was ich bei der Behörde erreichen kann.
Gruß Nelly |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Solange die alte Vollmacht nicht widerrufen wird, kann der Bevollmächtigte alleine handeln, egal wieviele weitere Vollmachten noch erteilt werden.
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