Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung für Flüchtlinge im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Da ich meinen ersten syrischen Flüchtling als Betreuten bekommen habe und vor einigen Rätseln stehe, nehme ich dies zum Anlass ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,384
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Da ich meinen ersten syrischen Flüchtling als Betreuten bekommen habe und vor einigen Rätseln stehe, nehme ich dies zum Anlass hier mal in die Runde zu fragen, wer schon Erfahrungen gesammelt hat und welche. Wir könnten in diesem Faden alles sammeln, was uns an Erkenntnissen zufällt.
Ich bin konkret mit Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten und Vertretung gegenüber Renten-, Pflege- und Krankenkassen betraut. Der Betreute war bei der Erstuntersuchung mit TBC aufgefallen und in die Klinik verbracht worden. Dort unternahm er einen Suizidversuch, befindet sich nun auf Intensiv in der nächsten Klinik und wird am Montag in die Psychiatrie einer weiteren Klinik verlegt. Er spricht nur arabisch (Dass es ein Fehler war, vor diesem Hintergrund die Betreuung überhaupt anzunehmen, ist mir inzwischen klar. Ich werde hoffentlich jemanden finden, der Französische oder Englisch und Arabisch spricht und mir helfen kann). Der Betreute ist seit etwa sechs Wochen in Deutschland. Für alle weiteren Ratschläge, vor allem natürlich im Hinblick darauf, was ich nun nicht vergessen darf, sind höchst willkommen und können vielleicht zugleich die Erfahrungssammlung in diesem Faden einleiten. |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,072
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Aus genau den Problemen, die du schilderst, habe ich bisher von Betreuern ausnahmslos gehört, dass sie derartige Betreuungen ablehnen würden. Soweit mir bekannt ist (?) gibt es auch noch keine Gesetzesänderung, was die Kostenübernahme für Dolmetscherkosten angeht. Dies war bisher von den Betreuern selbst zu zahlen
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Grundsätzlich:
Du wirst den Aufenthaltsstaus klären und fix machen müssen. Hast du den gehts an die Kohle und KV und letztendlich Wohnung. In der Hinsicht würde ich Aufgabenkreiserweiterung Wohnung beantrantragen damit du wenigstens Einfluss hast wo er landen kann. Im Moment erscheint wichtig was mit der TBC ist? Warum der Selbstmordversuch? War das ein evtl. Reflex/Überforderung oder steckt noch mehr dahinter? Dafür spann eifrig die Klinik ein. Für Übersetzungen, stundenweise, kannst du dich an `s Integrationsamt wenden aber die sind natürlich im Moment heillos überlaufen, versuchs trotzdem. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo zusammen,
ich betreue einen Flüchtling, der in der JVA sitzt, wohl ca. 18 Jahre alt. Beim ersten Besuch habe ich massive Selbstverletzungen (Borderliner ?) festgestellt. Nun soll er in der JVA dem Psychiater vorgestellt werden. Langes Strafregister, seit seinem 10ten LJ auf der Straße, seit seinem 13ten LJ in Europa, seit knapp 3 Jahren in D. Sehr komplex. Der junge Mann ist suizudgefährdet - er spricht immer wieder davon. Es gibt in vielen Kommunen inzwischen Freiwillige, die übersetzen können für den Alltagsgebrauch, aber keine Urkunden o.ä. beglaubigen dürfen. Am besten bei den örtlichen Trägern nachfragen, da kann man viel erfahren, auch was RAInnen anbelangt, die die Vetretung im Asylverfahren übernehmen. Das ist alles mehr als schwierig. Ob ich noch mal eine Betreuung für Flüchtling/e übernehmen würde weiß ich jetzt nicht genau. Wohl eher nicht. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,798
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Nochmals bemerkt: Gemäß den mir bekannten Aussagen einiger Kollegen, sollte man sich die (berufliche) Übernahme von Betreuungen von Flüchtlingen gut überlegen, da die betreffenden Arbeiten kaum in der vorgegebenen Zeit bewältigt werden können; besonders was die Behördenangelegenheiten angeht. Solange der Gesetzgeber, der ja in diesem Zusammenhang in alles mögliche Geld hineinpumpt, hier nicht die pauschalen Stundenkontingente erhöht, kommen solche Betreuungen für mich als Berufsbetreuer daher wohl eher nicht in Betracht. Aber auch ehrenamtliche Betreuer können hier schnell an ihre Grenzen geraten.
mfg |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Zudem kann man sprach- und ortsunkundige Leute die sich ggf mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht auskennen schlecht irgendwo hinbestellen. Ich fahre ja grundsätzlich niemanden durch die Gegend... |
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#7 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,384
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Jau, dass das mit den Flüchtlingen eine schwierige Sache ist, wusste ich jetzt schon. Daher ist mir mit dem Rat, die Betreuung besser nicht angenommen zu haben, nur wenig gedient. Ich habe die Betreuung schon angenommen.
Ich würde mich freuen, wenn hier noch Informationen zusammenkämen, die sich mit den Betreuungsinhalten und -anforderungen befassen. Rechtliche Aspekte, Tipps zu Krankenversorgung und finanzieller Absicherung. Welche Anträge kann man wann und wo stellen, etc....wie läuft das ganze Asylverfahren ab, wo geht man als Betreuer mit hinein, wo nicht? Vielleicht weiß jemand ja auch hierzu etwas zu sagen. By the way: mein Erstgespräch mit dem Betreuten habe ich ohne Dolmetscher ganz passabel über die Runden bekommen. Ich habe mir -erst von Google, dann von einer Übersetzungsapp- einfachste Ja/Nein-Fragen übersetzen lassen. Der Betreute konnte sie lesen und eben mit Ja und Nein beantworten. War schon mal gar nicht schlecht für den Anfang. Einen Dolmetscher werde ich später hinzuziehen, wenn ich eine entsprechende Latte an elementaren Fragen beisammen habe. Und das Krankenhaus wird von sich aus schon heute einen Dolmetscher bemühen. Einige Fragen habe ich über den Sozialdienst dort mit hineingegeben. |
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#8 |
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Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
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Also, ich betreue seit längerer Zeit einen Flüchtling aus Afghanistan, allerdings hat die meiste Arbeit der Vorbetreuer gemacht. Daher kann ich schwer sagen, welche Anträge wann und wo gestellt wurden. Ich weiss, dass das ganze Asyverfahren, Klärung des Aufenthalstatus etc. über einen Anwalt gelaufen ist. Geld bekommt er vom Jobcenter. Die Wohnung wurde ihm durch das Ordnungsamt zugeteilt und wird auch von dort bezahlt. Hier in der Nähe gibt es ein Traumazentrum speziell für Flüchtlinge. Die Sprache ist dort kein Problem. Gugel mal "Traumazentren Flüchtlinge". Die bieten Hilfe an. Später könnten Integrationslotsen hilfreich sein, Sprachkurs, über die VHS läuft hier zur Zeit sehr viel.
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#10 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,384
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Danke Hoschi
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