Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung auf Zeit abgeben im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten morgen in die Runde,
bin neu hier und suche nach Hilfe in meine Situation.
Seit ca 4-5 Jahren betreue ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 19.02.2016
Beiträge: 2
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Guten morgen in die Runde,
bin neu hier und suche nach Hilfe in meine Situation. Seit ca 4-5 Jahren betreue ich mein Sohn der 25 Jahren ist. Er hat eine Intelligenz Verminderung und einige andere Erkrankungen die ihm das Leben schwer machen. Vor zwei Jahren ist er aus dem Haus ausgezogen und wohnt in einem betreutes Wohnen mit vier Personen. Die 14 Stunden im Monat die er vom Amt genehmigt bekommen hat für die Betreuung die er vor Ort bekommt ist eindeutig zu wenig. Seine körperliche Beschwerden und sein seelischer Zustand verschlechtert sich bemerkbar. Er geht kaum arbeiten, nimmt seine ärztliche Termine nicht immer war und seine tägliche Medikamente die er wegen seine Vorerkrankungen 4 mal am Tage nehmen muss, nimmt er auch nicht immer pünktlich. Nun bin ich so gut wie fertig mit meine Macht den er hört nicht auf mich. Meine Vorschläge wie zum Beispiel ein Wohnheim blockt er ab. Wenn ich ihn etwas sage was ihn nicht passt, blockiert er mich Wochen lang. Die Kommunikation ist sehr schwer geworden, leider. Jetzt bin ich soweit meine Betreuung aufzugeben. Und das habe ich ihn auch gesagt, worauf er ein "okay" mir gab. Meine Frage ist: könnte ich z.B. auf zwei Jahren die Betreuung abgeben? Den ich sehe keinen Sinn mehr für meine Arbeit. Sein Zustand verschlechtert sich und ich bin machtlos. Und aufgeben will ich ihn nicht. Was meint ihr? Danke Voraus Konstantina |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
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Zitat:
abgeben kannst du die Betreuung deines Sohnes schon, das Gericht wird sich aber vermutlich nicht auf eine zeitliche Befristung des Wechsels einlassen. Wenn dein Sohn später einmal wieder von dir betreut werden möchte kann er das ja bei Gericht beantragen, dein Wunsch fällt jedoch dabei nicht ins Gewicht. Gruß, Andreas
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 19.02.2016
Beiträge: 2
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Guten Morgen Andreas,
Danke für deine Antwort. Darf ich jemanden vorschlagen als Betreuer? Der Herr.... macht es nämlich beruflich. Welchen Weg sol ich dann gehen? -Gesundheitsamt ? und die Situation da stehlen und den anderen Betreuer vorschlagen? -oder direkt beim Amt so vorgehen? Liebe Grüße Konstantina |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Wenn Du bereits jemanden in petto hast, der sich auch bereit erklärt, die Betreuung zu führen, kannst Du dies in Deinem Antrag auf Betreuerwechsel / Entlassung aus dem Amt erwähnen.
Du musst nur an das Gericht schreiben, dass Du die Betreuung nicht mehr führen möchtest oder kannst. Vielleicht erwähnst Du noch kurz warum, musst Du aber nicht. Das Gericht muss dann alles weitere in die Wege leiten. Betreuten anhören. Betreuungsstelle anhören. Beschluss. Tralala. Dauert 4 bis 8 Wochen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hast du das alles vorliegen? Ohne das zu wissen können wir dir nicht weiterhelfen. |
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