Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung abgegeben - neuer Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe NG,
ich war bis vor wenigen Monaten ehrenamtlicher Betreuer meiner Mutter. Ich habe die Betreuung nun abgegeben und ein ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2015
Beiträge: 4
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Liebe NG,
ich war bis vor wenigen Monaten ehrenamtlicher Betreuer meiner Mutter. Ich habe die Betreuung nun abgegeben und ein Anwalt und Berufsbetreuer ist nun vom Gericht eingesetzt worden. Ich habe gegenüber dem Gericht für die Zeit meiner Betreuung die Rechnungslegung gemacht. Der neuer Betreuer verlangt nun von mir die Aushändigung aller Rechnungen und Unterlagen da er diese auf Fehlausgaben prüfen und ggfls. gegen mich vorgehen will - hat er mir so sinngemäß mitgeteilt. Hat er das Recht dazu? Bin ich zur Zusammenarbeit mit dem neuen Betreuer und Übergabe aller Unterlagen, Rechnungen usw. verpflichtet? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
Als Vorbetreuer bist Du durchaus verpflichtet die Unterlagen an den Nachbetreuer herauszugeben. bis auf die Gerichtspost und die Korrespondenz mit der Betreuten. Von daher ist die Forderung des Nachbetreuers korrekt. Die Herausgabe ist allerdings eine Holschuld. D.h. der Nachbetreuer muss die Sachen abholen. Du mußt sie nicht zu ihm hinbringen. Per Post geht auch, ihr müßt Euch also auf etwas einigen. Der Nachbetreuer ist ein Rechtsanwalt. Höfliche Umgangsformen gehören nicht unbedingt zu deren Ausbildungsschwerpunkten. Viele können es aber trotzdem sein. Es gibt aber auch welche, die ihr Auftreten nach dem Motto "Erst einmal als das Arschloch geben, und wenn der Gegner kleingemacht ist vielleicht auch Gnade zeigen" ausrichten. Unter diese Kategorie würde ich zumindest diejenigen einordnen, die als erstes (womöglich auch noch in Form eines Textbausteines) die Unterlagen haben wollen, um Fehlverhalten / Fehlausgaben zu prüfen und/oder Forderungen zu stellen. Nimm Kontakt zu Deinem Nachfolger auf und lade ihn ein, die Unterlagen abzuholen und ein Übergabegespräch zu führen. Da die Betreute Deine Mutter ist, wirst Du sie mit Sicherheit besser kennen, als Dein Nachfolger. Und wenn der auch Informationen zu den Wünschen und Vorstellungen der Betreuten bekommt, kann er seine Betreuungsarbeit auch danach ausrichten. Es ist Durchaus möglich, dass er Dir dafür dankbar sein wird und sich heruasstellt, dass er umgänglicher ist, als sein Anschreiben vermuten läßt. Es gibt keinen Grund, sich unnötig von Anwälten einschüchtern zu lassen. Sich erst einmal aufzublasen gehört durchaus zu deren Handwerkszeug. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2015
Beiträge: 4
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Hallo Imre,
vielen Dank für die nette Antwort. Auf das Angebot eines persönlichen Termines hat er erst gar nicht reagiert. Daten, Gegenstände usw. sollte ich in seiner Kanzlei gegen Quittung abgeben. Die Frage ist halt für mich: muss ich überhaupt mit Ihm zusammenarbeiten und irgendeine Art von Auskunft erteilen oder bin ich nicht nur dem Gericht und der Betreuten gegenüber auskunftspflichtig? |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
Zitat:
Schreibe ihm doch freundlich, dass er gerne einen Termin mit Dir vereinbaren kann, an dem er (wg. seiner Holschuld) die Sachen bei Dir abholen kann. (Nicht nur) gerne auch (sondern ganz bestimmt) gegen Quittung. Zitat:
Auskunft erteilen? Wenn er danach fragt und z.B. die Unterlagen abholt: ja. Du bist gegenüber dem Gericht aufkunftspflichtig und auch gegenüber dem Betreuten. Der neue Betreuer vertritt jetzt den Betreuten. Deshalb bist Du auch ihm gegenüber auskunftspflichtig. Aber die Auskünfte muss er sich schon abholen oder erfragen. Zum Hinterhertragen bist Du nicht verpflichtet. MfG Imre
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