Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Anfrage der Erben weiter tätig zu werden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anfrage der Erben weiter tätig zu werden im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Unerlaubte Rechtsberatung: Was geht, was nicht? ? rechtsdienstleistungsgesetz ? Verbraucherrecht, Wirtschaftsrecht ? Rest wg Werbung entfernt! Da habe ich jetzt ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 04.03.2016, 12:59   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
Standard

Unerlaubte Rechtsberatung: Was geht, was nicht? ? rechtsdienstleistungsgesetz ? Verbraucherrecht, Wirtschaftsrecht ?
Rest wg Werbung entfernt!
Da habe ich jetzt auf die schnelle einen Artikel gefunden, der sich auf diese Thematik bezieht. Es gibt bestimmt noch bessere Erklärungen, aber das zielt jetzt schon in die richtige Richtung.
Betreuungs-Newbie ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.03.2016, 13:04   #12
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Entschuldigung - aber das ist meilenweit am Thema vorbei.


Bei dem von Dir verlinkten Artikel geht es um Rechtsberatung. Die ist selbstredend den Angehörigen der rechtsberatenden Zunft vorbehalten.


Hier in #1 geht es aber darum, ob jemand (nenne ihn A) jemand anderen (nenne ihn B) für eine Tätigkeit bevollmächtigen darf (vorliegend die Bestattungsregelung, sowie der damit verbundenen Tätigkeiten wie Information der Kostenträger, Räumung Heimplatz u. ä.).
Das ist keine Rechtsberatung.
Das ist ok.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2016, 10:52   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.01.2016
Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 11
Standard

Danke euch für die Antworten: Ich teile die Auffassung von Imre und Fara. Für mich geht es um die Reputation nach Außen wenn ich zivilrechtliche Vereinbarungen über Dienstleistungen treffe die, ich nenne das mal betreuungsnah sind, und auch rechtliche Betreuung anbiete. Dabei meine ich nicht die gleiche Person, das schließt sich aus. Ich komme aus der Ecke das ich seit Jahren eine Familie im Rahmen einer Testamentsvollstreckung betreue, aber Grundlage ist eine zivilrechtliche Vereinbarung. Jetzt kommt für mich rechtliche Betreuung dazu und wie grenze ich die Dienstleistungen so ab das es glaub - und vertrauenswürdig ist. Das haben die Rechtsanwälte ja auch die Betreuungen machen.
Jochen11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2016, 11:09   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

Zitat:
Für mich geht es um die Reputation nach Außen wenn ich zivilrechtliche Vereinbarungen über Dienstleistungen treffe die, ich nenne das mal betreuungsnah sind, und auch rechtliche Betreuung anbiete.
Jetzt wird es für mich unklar.
Die Rede war meiner Meinung nach von einem klar und deutlich abgegrenzten Arbeitsfeld ohne aktuelle Überschneidungen.

Der Betreute ist verstorben, die Erben sitzen sonstwo und wollen oder können den Rest nicht regeln. Es wird ein Vertrag zwischen den Erben und dem ehemaligen Betreuer geschlossen über Dienstleistungen die die dieser mittels eine Privatvereinabrung erbringt.

Zitat:
wie grenze ich die Dienstleistungen so ab das es glaub - und vertrauenswürdig ist.
Das ist eine ist eine Betreuung, der Betreute ist nicht mehr da. Das andere ist eine Vereinbarung zwischen zwei Privatpersonen die beide aus unterschiedlichen Positionen heraus den Dritten kannten. Wo oder wodurch kommt hier die Frage der Glaub- oder Vertrauenswürdigkeit auf?

Ein Geschmäckle oder eine sonstige seltsame Regeung will mich dabei nun weiss Gott nicht befallen. In welcher Richtung auch?

Zur "Verstärkung" nochmal Fara`s Position hierzu- und sie weiss was sie sagt
Zitat:
Das ist keine Rechtsberatung.
Das ist ok.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2016, 11:52   #15
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.01.2016
Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 11
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Jetzt wird es für mich unklar.
Die Rede war meiner Meinung nach von einem klar und deutlich abgegrenzten Arbeitsfeld ohne aktuelle Überschneidungen
Um die Unklarheit vielleicht wegzunehmen. In dem beschriebenen Fall gibt es eine klare Abgrenzung. Betreuter ist verstorben, Erbe beauftragen den Betreuer Dinge entgeltliche zu erledigen. Mir ging es um die gesamte Wahrnehmung nach Außen wenn beide Dienstleistungen angeboten werden bzw. ist ja nicht auszuschließen das es da mal Berührungspunkte gibt und möglicherweise das Betreuungsgericht nicht glücklich ist, da der "Auftrag" der Erben ja nur zustande gekommen ist, weil ich als Betreuer gearbeitet habe.
Jochen11 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2016, 12:40   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
wenn beide Dienstleistungen angeboten werden bzw. ist ja nicht auszuschließen das es da mal Berührungspunkte gibt
Gut, das wäre vielleicht seltsam wenn beides wirklich angeboten würde.
Als dauerhaftes Angebot hatte ich das nicht verstanden sondern eher als eine einmalige Anfrage der Erben.

Zitat:
da der "Auftrag" der Erben ja nur zustande gekommen ist, weil ich als Betreuer gearbeitet habe.
Das liegt letztendlich aber grundsätzlich an der Sache.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40