Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Erweiterung der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
eigentlich nur eine kleine Frage
bin gerichtlicher bestellter Betreuer Aufgabenkreis Finanzen. Nun hat mich das Heim per Zufall informiert daß ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
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eigentlich nur eine kleine Frage
bin gerichtlicher bestellter Betreuer Aufgabenkreis Finanzen. Nun hat mich das Heim per Zufall informiert daß meiner Mutter schon seit einem halben Jahr keine Post mehr ausgehändigt wird, da sie mit jedem Schreiben überfordert ist (mittlere Demenz). Gut daß ich das jetzt schon erfahre, es liegt bereits ein dicker Packen Post da, teilweise Schreiben von Gerichten usw. ... Jetzt fordert mich das Heim auf, auch die Betreuung bei Gericht für Schriftverkehr (Post) zu beantragen. Ist dies nur eine Formsache, wenn das Heim eine Stellungsnahme mir gibt, oder wird wieder eine Untersuchung (und damit erhebliche Kosten) fällig? Wäre sicher auch für andere Betreuer/innen wichtig. Besten Dank für die Hilfe Andreas |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin Andreas
Wenn das Heim Dir den Auftrag gibt, die Betreuung zu erweitern, dann ist es Deine Aufgabe erst mal zu prüfen, ob das notwendig ist. Frage Deine Mutter, ob ihr Die Post tatsächlich eine große Belastung ist. Vielleicht ist sie ja einverstanden und unterschreibt den Antrag ja ebenfalls. Wenn sie sich nicht mehr dazu äußern kann, und Du meinst, dass diePost besser direkt zu Dir kommen soll, dann bitte den behandelnden Arzt um eine entsprechende Stellungnahme. Die kannst Du dann mit Deinem Antrag beim Gericht einreichen. Die Stellungnahme kostet zwar etwas (ca. 10,00 - 20,00 €), aber das ist nicht die Welt. Die Aufforderung des Heimes den Antrag auf Erweiterung zu stellen, interessiert das Gericht überhaupt nicht. Da zieht die Stellungnahme des Arztes schon mehr. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Unser AG hat Attestvordrucke für solche Dinge. Das reiche ich beim behandelnden Arzt ein und bitte darum, den Vordruck auszufüllen . Darin wird grob erfragt:
Daten des Betroffenen Seit wann bei diesem Arzt in Behandlung Diagnosen Braucht aufgrund folgender Diagnosen eine Betreuung ja/nein Welche Aufgabenkreise erforderlich Wie lange Betreuung erforderlich Das ersetzt natürlich kein Gutachten. Aber für Aufgabenkreiserweiterungen reicht das unserem AG meistens aus und bisher musste ich dafür noch nie was bezahlen. |
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Die Notwendigkeit eines Attestes oder Gutachtens ergibt sich aus dem §293 FamFG. Von daher hat das Gericht wenig Spielraum bei einem Erweiterungsantrag.
Die Betreute kann aber auch selber einen Postbevollmächtigten bestimmen. Dann kann man sich die Erweiterung sparen.
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
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danke für die Infos
Die erste Untersuchung (Gutachten) hat immerhin knapp 800 € gekostet, deshalb bin ich vorsichtig mit weiteren Eingaben. Der Vorschlag der selbstbestimmten Postberechtigung erscheint mir am sinnvollsten, den werde ich weiter verfolgen. Läuft ja dann nicht über das Gericht sondern ist eine Regelung zwischen Betreuten und Betreuer. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dazu ein Tip aus der Praxis:
Zu Beginn einer Betreuung "ziehe" ich die Angelegenheiten an mich. Bi allen relevaanten Stellen melde ich mich und bitte darum den Schriftverkehr direkt mit mir zu führen. Das ist völlig legal und erspart mir das Gewurschtel, was ist privat? Was ist amtlich? D.h dann in der Praxis, dass alle relevante Post automatisch bei mir landet. |
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#7 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Michaela,
wäre schön, wenn das Zitat:
Soweit zum Automatismus bei Verfahrensheranziehung. Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin Andrew
Die Krankenkasse oder ien Telefonanbieter sind keine Behörden. Die Verfahrensheranziehung gilt nur bei Behörden, wie z.B. dem Sozialamt, JobCenter, Arbeitsamt, Rentenverischerung etc. wo ...amt am Ende steht bzw. stehen könnte, weil es "amtlich" ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
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Genau so geht es mir, meine Mutter versteht zwar nicht was die Post bedeutet und kann kaum noch lesen bzw. vorlesen, aber will unter keinen Umständen die Post abgeben.
Bedeutet in der Praxis daß ein möglicher Antrag bei Gericht ohne Gutachten sicher nicht durchkommen wird. Und wie nach einem weiteren Gutachten (ca. 800 € ...) entschieden wir steht in den Sternen, denn im ersten Gutavhten (Ergebnis: AK Finanzen) stand bereits daß empfohlen wird alle anderen AKs auch zu übertragen. Nach Anhörung des Betroffenen hat der Richter nicht so entschieden. |
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#10 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dazu:
Zitat:
Bei mir hat es ab und an evtl. mal etwas länger gedauert bis es reibungslos klappte aber insgesamt funktioniert es sehr gut. Bevor man jetzt Gutachter, Gericht usw. beschäftigt wäre es allemal einen Versuch wert das Problem auf die Art zu lösen. |
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