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Kosten Erweiterung der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Erweiterung der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
eigentlich nur eine kleine Frage bin gerichtlicher bestellter Betreuer Aufgabenkreis Finanzen. Nun hat mich das Heim per Zufall informiert daß ...


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Alt 07.03.2016, 17:32   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
Standard Kosten Erweiterung der Betreuung

eigentlich nur eine kleine Frage

bin gerichtlicher bestellter Betreuer Aufgabenkreis Finanzen. Nun hat mich das Heim per Zufall informiert daß meiner Mutter schon seit einem halben Jahr keine Post mehr ausgehändigt wird, da sie mit jedem Schreiben überfordert ist (mittlere Demenz). Gut daß ich das jetzt schon erfahre, es liegt bereits ein dicker Packen Post da, teilweise Schreiben von Gerichten usw. ...

Jetzt fordert mich das Heim auf, auch die Betreuung bei Gericht für Schriftverkehr (Post) zu beantragen. Ist dies nur eine Formsache, wenn das Heim eine Stellungsnahme mir gibt, oder wird wieder eine Untersuchung (und damit erhebliche Kosten) fällig?

Wäre sicher auch für andere Betreuer/innen wichtig.

Besten Dank für die Hilfe
Andreas
Andreas19 ist offline  
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Alt 07.03.2016, 17:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin Andreas

Wenn das Heim Dir den Auftrag gibt, die Betreuung zu erweitern, dann ist es Deine Aufgabe erst mal zu prüfen, ob das notwendig ist.
Frage Deine Mutter, ob ihr Die Post tatsächlich eine große Belastung ist. Vielleicht ist sie ja einverstanden und unterschreibt den Antrag ja ebenfalls.
Wenn sie sich nicht mehr dazu äußern kann, und Du meinst, dass diePost besser direkt zu Dir kommen soll, dann bitte den behandelnden Arzt um eine entsprechende Stellungnahme. Die kannst Du dann mit Deinem Antrag beim Gericht einreichen. Die Stellungnahme kostet zwar etwas (ca. 10,00 - 20,00 €), aber das ist nicht die Welt.

Die Aufforderung des Heimes den Antrag auf Erweiterung zu stellen, interessiert das Gericht überhaupt nicht. Da zieht die Stellungnahme des Arztes schon mehr.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.03.2016, 19:05   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Unser AG hat Attestvordrucke für solche Dinge. Das reiche ich beim behandelnden Arzt ein und bitte darum, den Vordruck auszufüllen . Darin wird grob erfragt:
Daten des Betroffenen
Seit wann bei diesem Arzt in Behandlung
Diagnosen
Braucht aufgrund folgender Diagnosen eine Betreuung ja/nein
Welche Aufgabenkreise erforderlich
Wie lange Betreuung erforderlich

Das ersetzt natürlich kein Gutachten. Aber für Aufgabenkreiserweiterungen reicht das unserem AG meistens aus und bisher musste ich dafür noch nie was bezahlen.
Boomer ist offline  
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Alt 07.03.2016, 20:17   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Die Notwendigkeit eines Attestes oder Gutachtens ergibt sich aus dem §293 FamFG. Von daher hat das Gericht wenig Spielraum bei einem Erweiterungsantrag.

Die Betreute kann aber auch selber einen Postbevollmächtigten bestimmen. Dann kann man sich die Erweiterung sparen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.03.2016, 06:10   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
Standard

danke für die Infos

Die erste Untersuchung (Gutachten) hat immerhin knapp 800 € gekostet, deshalb bin ich vorsichtig mit weiteren Eingaben.

Der Vorschlag der selbstbestimmten Postberechtigung erscheint mir am sinnvollsten, den werde ich weiter verfolgen. Läuft ja dann nicht über das Gericht sondern ist eine Regelung zwischen Betreuten und Betreuer.
Andreas19 ist offline  
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Alt 08.03.2016, 09:21   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dazu ein Tip aus der Praxis:
Zu Beginn einer Betreuung "ziehe" ich die Angelegenheiten an mich.
Bi allen relevaanten Stellen melde ich mich und bitte darum den Schriftverkehr direkt mit mir zu führen.
Das ist völlig legal und erspart mir das Gewurschtel, was ist privat? Was ist amtlich?
D.h dann in der Praxis, dass alle relevante Post automatisch bei mir landet.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.03.2016, 16:28   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Michaela,
wäre schön, wenn das
Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
D.h dann in der Praxis, dass alle relevante Post automatisch bei mir landet.
immer klappen würde. Ich hatte letztens das Problem mit einer Krankenkasse. Da kam eigentlich immer alles bei mir an. Bis dann ein Bereich der KK ins Spiel kam, wo das nicht so gesehen wurde und dem Betreuten die Post direkt zugesandt wurde. Mit der Folge des "Verschwindens". Vorher war dass bereits mehrfach mit der Post eines Telefonanbieters passiert. Bei Rückfrage bei der KK ergab sich dann, was ich bei Übernahme der Betreuung gar nicht bemerkt hatte: kein AK Post, aber alles andere, einschließlich EiWi in Finanzen und Aufenthaltsbestimmung. Da könnte man ja fast davon ausgehen, dass AK Post nur vergessen war. Weit gefehlt. Auf meinen Antrag hin Anforderung Attest, beigebracht mit Beführwortung AK-Erweiterung durch behandelnden FA. Anhörung des Betreuten, gem. mit BeWo, die die Erweiterung ebenfalls als notwendig ansieht, da bereits mehrfach Post aus dem Altpapier gezogen wurde (vom Telefondienstleister). Aber der Betreute wollte nicht und der Richter hat also abgelehnt. Mal schaun wie es weiter läuft.
Soweit zum Automatismus bei Verfahrensheranziehung.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 19.03.2016, 19:01   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
Standard

Moin Andrew

Zitat:
Zitat von Andrew Beitrag anzeigen
Soweit zum Automatismus bei Verfahrensheranziehung.
Beste Grüße
Andrew
Die Krankenkasse oder ien Telefonanbieter sind keine Behörden.
Die Verfahrensheranziehung gilt nur bei Behörden, wie z.B. dem Sozialamt, JobCenter, Arbeitsamt, Rentenverischerung etc. wo ...amt am Ende steht bzw. stehen könnte, weil es "amtlich" ist.

MfG

Imre
__________________
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.03.2016, 11:06   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 16
Standard

Genau so geht es mir, meine Mutter versteht zwar nicht was die Post bedeutet und kann kaum noch lesen bzw. vorlesen, aber will unter keinen Umständen die Post abgeben.

Bedeutet in der Praxis daß ein möglicher Antrag bei Gericht ohne Gutachten sicher nicht durchkommen wird. Und wie nach einem weiteren Gutachten (ca. 800 € ...) entschieden wir steht in den Sternen, denn im ersten Gutavhten (Ergebnis: AK Finanzen) stand bereits daß empfohlen wird alle anderen AKs auch zu übertragen. Nach Anhörung des Betroffenen hat der Richter nicht so entschieden.
Andreas19 ist offline  
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Alt 20.03.2016, 20:16   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dazu:
Zitat:
Die Krankenkasse oder ien Telefonanbieter sind keine Behörden.
die KK ist Teil der Gesundheitssorge, der Telefonanbieter fällt unter Vermögen.
Bei mir hat es ab und an evtl. mal etwas länger gedauert bis es reibungslos klappte aber insgesamt funktioniert es sehr gut.
Bevor man jetzt Gutachter, Gericht usw. beschäftigt wäre es allemal einen Versuch wert das Problem auf die Art zu lösen.
michaela mohr ist offline  
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