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Übergabe Akte an Betreute

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe Akte an Betreute im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ihr Lieben, ich habe ein paar Fragen zur Übergabe der Akte nach Aufhebung der Betreuung. Ich will meiner Betreuten ihre ...


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Alt 13.03.2016, 17:54   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 17.05.2015
Beiträge: 26
Standard Übergabe Akte an Betreute

Ihr Lieben,


ich habe ein paar Fragen zur Übergabe der Akte nach Aufhebung der Betreuung.
Ich will meiner Betreuten ihre Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen. Aber ich frage mich, was alles dazu gehört.
Ich habe recherchiert, dass die Korrespondenz mit dem Amtsgericht in meiner Handakte verbleibt.
Muss ich auch Unterlagen rausgeben, wovon die Betreute sowieso ein Original hat z.B. Bescheide Jobcenter ect. Das hiesse für mich dann Kopien fertigen, obwohl diese Unterlagen bereits der Betreuten vorliegen.
Telefonvermerke gehören zu meiner Handakte?
Vielen Dank für Eure Hilfe vorab!


Julemaja


Noch was, die Betreuung wurde aufgehoben, da nun eine wirksame Vollmacht erteilt wurde. Die Unterlagen erhält aber doch meine Betreute? Oder?
Julemaja ist offline  
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Alt 13.03.2016, 19:20   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Erst einmal bleibt deine Akte deine Akte, auch nach Ende der Betreuung.

Deinen Ex-Betreuten geht dein Schriftverkehr nichts an. Dabei ist es egal, ob es Behörden, Krankenkasse oder Gläubiger sind.

Einen Anspruch hat der ehemalige Betreute nur auf aktuelle Bescheide, Titel, Zahlungsvereinbarungen, Versicherungspolicen, usw. im Original, insoweit sie seine jetzige Lebenssituation betreffen.
Bei Jobcenterbescheiden hast du das Original. Auf dem Schriftstück des Betreuten ist der Vermerk "Mehrausfertigung" aufgebracht. Im Zweifel kann er nichts damit anfangen.

Hast du beispielsweise eine Zahlungsvereinbarung getroffen und diese ist bereits erfüllt, bleibt alles bei dir. Der ehemalig Betreute kann die Akten zwar jederzeit einsehen, aber nicht herausverlangen.

Im Übrigen hat der ehemalig Betreute die Unterlagen bei dir abzuholen. Du brauchst sie ihm nicht bringen.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 14.03.2016, 06:55   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@Betreuerwichtel hart deine Frage sehr hart eingegrenzt meinem Verständnis nach.

Die Frage lässt sich im Grunde einfach selbst beantworten: der Betreute hat Anspruch auf alle Unterlagen die er für seine Zukunft benötigt um Vorgänge aus der (Betreuungs)vergangenheit nachvollziehbar für sich und andere zu machen.

Telefonvermerke sind dazu in der Regel nicht dienlich z.B.

Hiermit sieht es für mich allerdings anders aus:
Zitat:
Hast du beispielsweise eine Zahlungsvereinbarung getroffen und diese ist bereits erfüllt, bleibt alles bei dir. Der ehemalig Betreute kann die Akten zwar jederzeit einsehen, aber nicht herausverlangen.
So etwas würde ich ohne Zögern herausgeben denn es kommt oft vor, dass Gläubiger z.B. behaupten Forderungen seien nicht, oder nur teilweise erfüllt.

Ich gebe meinen Kunden am Ende alles das mit was sie brauchen um ohne mich, besonders ohne ständige Rückfragen, ihr Leben weiterzuführen zu können.

Mit "Herumhacken" wegen doofem Papier gegenüber ehemaligen Kunden setzt man sich sehr schnell dem Ruf aus etwas zu verbergen zu haben. Das ist überflüssig und nervig
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2016, 18:43   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 17.05.2015
Beiträge: 26
Standard

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Julemaja
Julemaja ist offline  
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