Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wiederspruch gegen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiederspruch gegen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, kurz gefasst... bin Pfleger im Altenheim und habe dort einige Bewohner die mir am Herzen ligen. So auch ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 15.03.2016, 18:09   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
Standard Wiederspruch gegen Betreuer

Hallo zusammen, kurz gefasst... bin Pfleger im Altenheim und habe dort einige Bewohner die mir am Herzen ligen. So auch ein "Hubert" der von seiner Frau jahrelang betreut wurde, diese sich nun scheiden lassen will und die Betreuung beendet hat.
Diesbezüglich war ein Notar und eine Dame der nicht so ganz sympatischen Art anwesend und so wurde es beschlossen das diese IHn von nunan betreut. Diese Dame ging und ließ sich auch nicht mehr blicken um mit dem Betreuten zu reden.
Er will diese nicht und habe ihm vorgeschlagen Wiederspruch einzulegen. Auf dem Amt sagte man mir das das nicht so einfach wäre. Wie stehen die Chancen das Hubert eine neue Betreuerin /er erhält. LG Haski
Haski ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2016, 19:39   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
Standard

Zitat:
Auf dem Amt sagte man mir das das nicht so einfach wäre. Wie stehen die Chancen das Hubert eine neue Betreuerin /er erhält
Widerspruch gegen den Beschluss einlegen ist schon mal eine gute Idee wenn sich etwas ändern soll.
Wie die Chancen stehen kann dir hier sicherlich niemand sagen, da es auf die genaueren Umstände des Einzelfalls ankommt.

Ein Widerspruch hat auch wenig mit einfach oder nicht zu tun, er sollte halt vernünftig begründet sein.

Wenn der Betreute die neue Betreuerin einfach nur unsympathisch findet ist das kein sehr triftiger Grund.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2016, 20:28   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
Standard

Hallo Mitanand... Hallo agw...
In erster Linie ist sie ihm tatsächlich unsympatisch. Bei der Anhörung kein Bezug von Betreuerin zum Betreuten und umgekehrt. Ehrlich gesagt hatte ich erwartet das Sie perönlich sich mit Ihm unterhält. Entweder noch am selben Tag oder halt wenn Sie Zeit hätte. Desweiteren kam ein Formular das er einwilligen soll über seine Konten zu verfügen. Einfach so.
Ich bin nur in beratender Position wobei ich mich bis jetzt zurückgehalten habe. Aber wenn ich das so sehe muss diese entlassen werden. Nicht kompetent oder ähnliches
Ich gehe auch davon aus das Hubert nicht informiert wurde das er Widersprch einlegen kann. Die ganze Betreuungssituation ist in meinen Augen sehr "Pflaumenweich"
Wie lange hat der Betreute Widerspruchsrecht? 14 Tage oder 30?
Hab so viel gelesen das ich da etwas wirr bin
LG an @ll
Haski ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2016, 20:32   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber wenn ich das so sehe muss diese entlassen werden. Nicht kompetent oder ähnliches
Vielleicht hilft hie mal ein Blick in das Betreungsrechtslexion von Horst Deinert. Damit wäre dann das ..... muss entlassen werden.... schon mal erledigt.

Zitat:
Ich gehe auch davon aus das Hubert nicht informiert wurde das er Widersprch einlegen kann.
Genau diese Zeiten/Fristen stehen unter dem Beschluss den "Hubert" zweifelsfrei erhalten hat.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2016, 21:02   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
Standard

Hallo Michaela, danke das du auch mithifst
Der Beschluß ist bei der Heimleitung die leider gerade auch noch erkrammkt ist.
Evtl reagiere ich da etwas zu erregt
Das was mir am meisten Kummer bereitet ist das der Bewohner darunter leidet. Derzeit bin ich täglich im Dienst und unterhalte mich mit Ihm. Das System was Betreuung angeht ist bestimmt sinnvol. Jedoch die Vorgehensweise der Beteuerin fragwürdig und nicht im Sinne des Betreuten. Die Gründe könnte man herausfinden... sicher.
Vielleicht hilft ja eine Einladung und ein Gespräch zu dritt wenn es möglich ist.
lg
Nachtrag: Die Phlichten der Betreuer hab ich bereits gelesen und stimmt bis jetzt mit Ihrem Handeln nicht überein

Geändert von Haski (17.03.2016 um 21:14 Uhr)
Haski ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2016, 20:58   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
Standard

Moin Haski

Der Beschluss des Betreuungsgerites hat bei der Heimleitung einfach ganz und gar nichts zu suchen. Der Beschluss muss dem Betreuten ausgehändigt werden. Das, und nur das.
Die Heimleitung macht sich im Prinzip sogar strafbar, wenn sie dem Betreuten seine Gerichtspost vorenthält. Wenn das Gericht das mitbekommt, wird es zurecht einen Riesenärger geben.

Leider wird da in vielen Heimen völlig falsch gehandelt und die Gerichtspost wird womöglich sogar an den Betreuer weitergeleitet.
Der bekommt sowieso eine Abschrift davon schon direkt vom Gericht.

Abgesehen von der Widerspruchsfrist kann sich der Betreute auch so jederzeit bei dem Gericht über die Betreuerin beswchwerden und einen Betreuerwechsel beantragen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2016, 11:49   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
Standard

Zitat:
Zitat von Haski Beitrag anzeigen
Desweiteren kam ein Formular das er einwilligen soll über seine Konten zu verfügen.
Diesen Satz verstehe ich nicht. Verfügt er selber über ein oder mehrere Konten und soll dies schriftlich bestätigen? Oder möchte die Betreuerin eine Vollmacht ausgestellt bekommen, dass sie über seine Konten verfügen darf? Oder ist etwas ganz anderes gemeint?

Zitat:
Zitat von Haski Beitrag anzeigen
Diese Dame ging und ließ sich auch nicht mehr blicken um mit dem Betreuten zu reden.
Generell: die Ehefrau und gleichzeitig rechtliche Betreuerin hat sich von Hubert getrennt und auch die Betreuung abgegeben. Jetzt gibt es nur noch die rechtliche Betreuung, die von einer anderen Person geführt wird. Die Ehefrau hingegen ist ersatzlos gestrichen. Dafür kann die neue Betreuerin nichts und sie kann und sollte auch nicht versuchen, den privat- familiären Teil zu ersetzen, den die vorherige Betreuerin durch ihre Rolle als Ehefrau abgedeckt hat.

Somit wären die richtigen Fragestellungen: Welche Aufgabenkreise hat die Betreuerin? Gibt es innerhalb dieser Aufgabenkreise aktuell Angelegenheiten, wo es sinnvoll oder gar notwendig erschiene, dass sie Hubert durch "sich blicken lassen" und "reden" in eine Entscheidungsfindung einbezieht bzw. wäre Hubert in dieser Angelegenheit denn auch in der Lage, an einer Entscheidungsfindung mitzuwirken?

Wenn ja, sollte dies der Betreuerin so mitgeteilt werden und um ein Treffen gebeten werden. Im übrigen wird die Betreuerin gelegentlich Besuche im Heim abhalten, um nach dem Rechten zu sehen, darüberhinaus aber natürlich darauf angewiesen sein, dass sie im Bedarfsfall auch über das Pflegepersonal informiert wird. Die eigentliche Arbeit der Betreuerin spielt sich im Wesentlichen im Büro ab. Hier sind möglicherweise Bankgeschäfte zu erledigen, Angelegenheiten mit Versicherungen zu klären, Anträge bei der Krankenkasse oder bei Behörden zu stellen, Schulden zu regulieren usw. usf.

Wenn hinsichtlich der Pflege- oder Heimsituation oder anderer Angelegenheiten eine Vertretung des Betreuten durch die Betreuerin notwendig ist (z.B. Antrag wg. Pflegehilfsmitteln, Beantragung freiheitsentziehender Maßnahmen, Änderungsbedarf beim Pflegeumfang, Mitteilung über eine Erbschaft etc.), dann muss die Betreuerin - zum Beispiel Seitens des Heims - darüber informiert werden.

Wenn sie dann trotz Handlungsbedarf nicht tätig wird, kann der Betreute, möglicherweise mit Deiner Hilfe oder der Hilfe von Bekannten oder anderen Mitarbeitern des Heimes, bei der Betreuungsbehörde oder bei Gericht eine entsprechende Beschwerde loswerden. Dass die Chemie zwischen dem Betreuten bzw. dem Heimpersonal und der Betreuerin nicht stimmt, kommt gelegentlich vor und das ist sicherlich nicht besonders toll. Andererseits ist weder dies, noch die Anzahl der Kaffeekränzchen, die die Betreuerin jährlich mit Hubert abhält, dazu geeignet, irgendetwas über ihre berufliche Eignung als Betreuerin zu sagen.
volki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:37 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40