Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiederspruch gegen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, kurz gefasst... bin Pfleger im Altenheim und habe dort einige Bewohner die mir am Herzen ligen. So auch ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
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Hallo zusammen, kurz gefasst... bin Pfleger im Altenheim und habe dort einige Bewohner die mir am Herzen ligen. So auch ein "Hubert" der von seiner Frau jahrelang betreut wurde, diese sich nun scheiden lassen will und die Betreuung beendet hat.
Diesbezüglich war ein Notar und eine Dame der nicht so ganz sympatischen Art anwesend und so wurde es beschlossen das diese IHn von nunan betreut. Diese Dame ging und ließ sich auch nicht mehr blicken um mit dem Betreuten zu reden. Er will diese nicht und habe ihm vorgeschlagen Wiederspruch einzulegen. Auf dem Amt sagte man mir das das nicht so einfach wäre. Wie stehen die Chancen das Hubert eine neue Betreuerin /er erhält. LG Haski
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Wie die Chancen stehen kann dir hier sicherlich niemand sagen, da es auf die genaueren Umstände des Einzelfalls ankommt. Ein Widerspruch hat auch wenig mit einfach oder nicht zu tun, er sollte halt vernünftig begründet sein. Wenn der Betreute die neue Betreuerin einfach nur unsympathisch findet ist das kein sehr triftiger Grund.
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
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Hallo Mitanand... Hallo agw...
In erster Linie ist sie ihm tatsächlich unsympatisch. Bei der Anhörung kein Bezug von Betreuerin zum Betreuten und umgekehrt. Ehrlich gesagt hatte ich erwartet das Sie perönlich sich mit Ihm unterhält. Entweder noch am selben Tag oder halt wenn Sie Zeit hätte. Desweiteren kam ein Formular das er einwilligen soll über seine Konten zu verfügen. Einfach so. Ich bin nur in beratender Position wobei ich mich bis jetzt zurückgehalten habe. Aber wenn ich das so sehe muss diese entlassen werden. Nicht kompetent oder ähnliches Ich gehe auch davon aus das Hubert nicht informiert wurde das er Widersprch einlegen kann. Die ganze Betreuungssituation ist in meinen Augen sehr "Pflaumenweich" Wie lange hat der Betreute Widerspruchsrecht? 14 Tage oder 30? Hab so viel gelesen das ich da etwas wirr bin ![]() LG an @ll
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.02.2016
Beiträge: 4
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Hallo Michaela, danke das du auch mithifst
![]() Der Beschluß ist bei der Heimleitung die leider gerade auch noch erkrammkt ist. Evtl reagiere ich da etwas zu erregt ![]() Das was mir am meisten Kummer bereitet ist das der Bewohner darunter leidet. Derzeit bin ich täglich im Dienst und unterhalte mich mit Ihm. Das System was Betreuung angeht ist bestimmt sinnvol. Jedoch die Vorgehensweise der Beteuerin fragwürdig und nicht im Sinne des Betreuten. Die Gründe könnte man herausfinden... sicher. Vielleicht hilft ja eine Einladung und ein Gespräch zu dritt wenn es möglich ist. lg Nachtrag: Die Phlichten der Betreuer hab ich bereits gelesen und stimmt bis jetzt mit Ihrem Handeln nicht überein Geändert von Haski (17.03.2016 um 21:14 Uhr) |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin Haski
Der Beschluss des Betreuungsgerites hat bei der Heimleitung einfach ganz und gar nichts zu suchen. Der Beschluss muss dem Betreuten ausgehändigt werden. Das, und nur das. Die Heimleitung macht sich im Prinzip sogar strafbar, wenn sie dem Betreuten seine Gerichtspost vorenthält. Wenn das Gericht das mitbekommt, wird es zurecht einen Riesenärger geben. Leider wird da in vielen Heimen völlig falsch gehandelt und die Gerichtspost wird womöglich sogar an den Betreuer weitergeleitet. Der bekommt sowieso eine Abschrift davon schon direkt vom Gericht. Abgesehen von der Widerspruchsfrist kann sich der Betreute auch so jederzeit bei dem Gericht über die Betreuerin beswchwerden und einen Betreuerwechsel beantragen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 277
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Zitat:
Zitat:
Somit wären die richtigen Fragestellungen: Welche Aufgabenkreise hat die Betreuerin? Gibt es innerhalb dieser Aufgabenkreise aktuell Angelegenheiten, wo es sinnvoll oder gar notwendig erschiene, dass sie Hubert durch "sich blicken lassen" und "reden" in eine Entscheidungsfindung einbezieht bzw. wäre Hubert in dieser Angelegenheit denn auch in der Lage, an einer Entscheidungsfindung mitzuwirken? Wenn ja, sollte dies der Betreuerin so mitgeteilt werden und um ein Treffen gebeten werden. Im übrigen wird die Betreuerin gelegentlich Besuche im Heim abhalten, um nach dem Rechten zu sehen, darüberhinaus aber natürlich darauf angewiesen sein, dass sie im Bedarfsfall auch über das Pflegepersonal informiert wird. Die eigentliche Arbeit der Betreuerin spielt sich im Wesentlichen im Büro ab. Hier sind möglicherweise Bankgeschäfte zu erledigen, Angelegenheiten mit Versicherungen zu klären, Anträge bei der Krankenkasse oder bei Behörden zu stellen, Schulden zu regulieren usw. usf. Wenn hinsichtlich der Pflege- oder Heimsituation oder anderer Angelegenheiten eine Vertretung des Betreuten durch die Betreuerin notwendig ist (z.B. Antrag wg. Pflegehilfsmitteln, Beantragung freiheitsentziehender Maßnahmen, Änderungsbedarf beim Pflegeumfang, Mitteilung über eine Erbschaft etc.), dann muss die Betreuerin - zum Beispiel Seitens des Heims - darüber informiert werden. Wenn sie dann trotz Handlungsbedarf nicht tätig wird, kann der Betreute, möglicherweise mit Deiner Hilfe oder der Hilfe von Bekannten oder anderen Mitarbeitern des Heimes, bei der Betreuungsbehörde oder bei Gericht eine entsprechende Beschwerde loswerden. Dass die Chemie zwischen dem Betreuten bzw. dem Heimpersonal und der Betreuerin nicht stimmt, kommt gelegentlich vor und das ist sicherlich nicht besonders toll. Andererseits ist weder dies, noch die Anzahl der Kaffeekränzchen, die die Betreuerin jährlich mit Hubert abhält, dazu geeignet, irgendetwas über ihre berufliche Eignung als Betreuerin zu sagen. |
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