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Wie kann ich eine Betreuung erwirken?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie kann ich eine Betreuung erwirken? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin der Vater einer an Schizophrenie erkrankten Tochter. Für Sie ist zu Beginn ihrer Erkrankung vor ca. 4 ...


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Alt 16.06.2016, 14:17   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.05.2016
Beiträge: 4
Standard Wie kann ich eine Betreuung erwirken?

Hallo,

ich bin der Vater einer an Schizophrenie erkrankten Tochter. Für Sie ist zu Beginn ihrer Erkrankung vor ca. 4 Jahren eine Betreuung incl. Einwilligungsvorbehalt für die Dauer von etwas über einem Jahr eingerichtet worden. Dagegen hat Sie sich erfolgreich gewehrt (willkürliche polizeiliche Anzeigen gegen Berufsbetreuer und Gericht und ausgeprägte "non-Compliance") worauf das Betreuungsgericht kurzerhand beschlossen hat, dass keine Betreuung mehr notwendig sei.
Das Gegenteil ist der Fall. Sie ist kontinuierlich wahnhaft und hat sich inzwischen mit einem 4-Stelligen Schuldenberg und dem drohenden Wohnungsverlust redlich ruiniert (nachweislich aufgrund von Wahnideen). So kündigte Sie zum Beispiel mehrmals staatliche Leistungen auf, mit der Begründung dass Sie für den Empfang heimlich bestraft werden würde.

Zuletzt hatte ich erneut die Betreuung mit mir als Betreuer angeregt, und Gericht und ärztlichem Gutachter geschildert dass mein bescheidenes Ziel ist, meine Tochter warm und trocken zu wissen.
Das Gericht hat sich gegen eine Betreuung entschieden, mit der hier kurz gefassten Begründung, dass ohne das Einverständnis meiner Tochter, und vor dem Hintergrund dass Sie sich wasche und Nahrung zu sich nähme kein Anlass zur Betreuung gesehen würde. Nebenbei sei durch die Betreuung auch keine Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Situation zu erwarten. Gericht und Gutachter haben mir im Gespräch zu verstehen gegeben, dass ohne akute Selbst- oder Fremdgefährdung keine Betreuung gegen den Willen des Betreuten möglich sei.
Ich habe das so interpretiert: "Wir haben keine Lust auf den teuren und schwierigen Umgang mit Schizophreniepatienten."

Da es für mich ohne die rechtl. Rückendeckung einer angeordneten Betreuung nahezu unmöglich ist zu verhindern dass meine Tochter auf der Straße landet, habe ich folgende Fragen:
  1. Gibt es eine Möglichkeit, als Angehöriger die Betreuung entgegen der aktuellen Entscheidung des Gerichtes weiter zu forcieren? Gibt es weitere Instanzen oder Aufsichtsorgane an die man sich bzgl. einer vermuteten Fehlenscheidung wenden kann?
  2. Ab wann muss das Gericht nach einer erfolgten Entscheidung erneut tätig werden? Nach welchem Zeitraum ist eine erneute Anregung sinvoll?
Vielen Dank,

KR
krapoot ist offline  
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Alt 17.06.2016, 08:32   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Gericht und Gutachter haben mir im Gespräch zu verstehen gegeben, dass ohne akute Selbst- oder Fremdgefährdung keine Betreuung gegen den Willen des Betreuten möglich sei.
Ich habe das so interpretiert: "Wir haben keine Lust auf den teuren und schwierigen Umgang mit Schizophreniepatienten."
Das ist etwas streng formuliert denke ich.
Das Gericht kann letztendlich nicht selbstständig über eine Betreuung entscheiden sondern muss sich fast immer an die ärztlichen Empfehlungen halten im Ergebnis.
Wenn ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der sog. freie Wille vorhanden ist kann sich ein Gericht nicht einfach über eine solche Erkenntnis hinwegsetzen.

Ganz problematisch wird es natürlich auch mit der fehlenden Compliance. da kann der beste Betreuer der Welt auch nichts ausrichten in der Regel. Inwieweit das noch zu ändern ist lässt sich von der Ferne aus wirklich schwer sagen aber eine Betreuung die nicht funktioniert hilft dir ja auch nicht wirklich weiter.

Für einen Vater ist eine solche Erkenntnis natürlich enorm bitter, auch gerade bei deiner Fallschilderung.

Ich würde dir raten wende dich mit deinem Problem doch an den städtischen Sozialdienst, den ärztlichen+ sozialen Dienst beim Geundheitsamt und noch einmal an die zuständige Betreuungsstelle.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.06.2016, 09:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
Standard

Wie bei jeder anderen schweren Erkrankung ist das wichtigste die Einsicht in die Erkrankung und die Einsicht in die Folgen. Gerade Schizophrenie ist eine Erkrankung, bei der mit Einsicht etwas bewirkt werden kann, ohne Einsicht leider nicht.
Gerichtlich wirst du keine Chance haben, eine Betreuung durchzusetzen, denn das geht gegen den Willen deiner Tochter eben nur bei Fremd- und Selbstgefährdung. Selbstgefährdung meint hier übrigens nicht die hohe Verschuldung o. ä.
In jeder größeren Stadt gibt es in der Regel Hilfsgruppen für Angehörige von Schizophreniekranken. Ich würde dir empfehlen, dich dahin zu wenden und zwar für dich! dir zuerst die Ressourcen, die du brauchst, um mit einer solchen kraftraubenden Situation zurecht zu kommen. Möglicherweise ergibt sich manches.
Bitte sorge jetzt gerade auch für dich!

Wenn du nicht fündig wirst, schick mir mal eine PN, vielleicht kann ich ein paar Kontakte herstellen.

Ganz viel Kraft wünsche ich dir!
DannyKasche ist offline  
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Alt 18.06.2016, 17:06   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.06.2016
Beiträge: 4
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Ja, ich habe einen Rat für dich. Versuch doch erst einmal dir selbst zu helfen. Dein zwanghafter Wahn, deine Tochter müsse unbedingt unter deiner Betreuung gestellt werden, erscheint besorgniserregend.

Ich bin glücklich, zu lesen, dass die Gerichte deine Tochter vor Menschen wie dir, schützen und ihr die natürliche und freie Selbstbestimmung, rechtlich sichern.

Ja, es fällt dir sichtlich schwer mit dieser Ablehnung umzugehen, aber du kannst dir therapeutische Hilfe suchen, die dir meines Erachtens auch dringend anzuraten ist. Auch könntest du dich selbst unter Betreuung stellen lassen. Ich meine, du schreibst ja selbst, wie persönlich gekränkt du dich in der ganzen Sache fühlst.

Nun, aber nochmal zurück zu deiner Tochter.
Was treibt dich so unaufhörlich dazu an, sie immer und immer wieder vor Gericht zu schleifen? Ich meine, wozu dienen dir deine Versuchen, deine Töchter so zwanghaft, gegen ihren ausdrücklichen Willen, an dich zu binden?

Was ist da nicht in Ordnung?

Du schreibst, du möchtest deiner Tochter helfen? Nun, dann hilf ihr doch, wenn sie das möchte! Dafür brauchst du keinen Titel vom Gericht!

Aber darum geht es dir gar nicht, nicht wahr? Und offenbar hat sie auch gute Gründe, dir gar nicht erst zu trauen, was ich gut finde.
DVD99 ist offline  
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Alt 18.06.2016, 18:39   #5
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Moin moin und hallo DVD

Du schreibst so scharf, als wäre krapood der kranke Mensch und nicht seine Tochter. Es kommt durchaus auch mal vor, dass die Eltern die eigentlich bzw. wirklich kranken Menschen sind, aber das ist nicht so oft und vor allem sollte da nicht gleich von ausgegangen werden.

Zumindest finde ich es erst mal besser davon auszugehen, dass krapood seiner Tochter helfen will und als Angehöriger (Vater) vor einem großen Dilemma steht:
Als Angehöriger steckt man ganz leicht in dem Wahnsystem eines an Schizziphrenie erkrankten Kindes drin und kann machen, was man will, es wird immer wahnhaft verarbeitet - und nicht so, wie man es als Angehöriger eigentlich gemeint hat.
Ferner hat man als Angehöriger grundsätzlich nicht den nötigen Abstand, um fachlich professionell helfen zu können, wie es eigentlich notwendig wäre. Da stolpert man unvermeidlich über die eigenen Füße und fragt sich, was denn da jetzt eigentlich los war/ist.
Insbesondere das "Loslassen" der eigenen Kinder, wenn diese krank oder behindert sind, stellt immer wieder ein großes Problem dar.

Den Wunsch von krapood, seine Tochter gerne "warm und trocken" aufgehoben wissen zu wollen, verstehe ich eher aus der elterlichen Sorge (und damit aus der fehlenden professionellen Distanz) heraus, als aus einem (selber) krankhaften Wunsch, den eigenen Willen durchzusetzen.

Allerdings empfehle ich krapood dringend, Kontakt zu Angehörigengruppen, ggf. einem Coach aufzunehmen und den Wunsch, die Betreuung selber zu übernehmen unbedingt fallen zu lassen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 20.06.2016, 12:38   #6
Gesperrt
 
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Beiträge: 4
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Hallo Imre!

Ich bleibe bei meinem Statement und da du meinen Beitrag "Warnung vor dieser Branche" ja bereits im Threat geschlossen hast, gehe ich davon aus, dass Kritik an eure Branche, hier nicht erwünscht ist.

Für mich seit und bleibt ihr unterste Schublade.

Aber zumindest habt ihr ja einen legitimen Weg gefunden, um eure pervese Lust, über andere Menschen zu regieren, gefunden. Ich bin sicher, ihr findet auch noch einen Weg, um, per AK, über den Körper eurer Betreuten zu verfügen.

Da du diesen Threat, wie meinen anderen auch, sicher schließen wirst, sage ich

Bey!
DVD99 ist offline  
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Alt 20.06.2016, 13:09   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Wer in so unsachlicher Art und Weise Kritik äußert, braucht sich nicht wundern, wenn er ignoriert wird. Im Übrigen ist ein Satz "Ihr seid unterste Schublade." keine Kritik, sondern eine Beleidigung.
DannyKasche ist offline  
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Alt 21.06.2016, 20:27   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin

Zitat:
Zitat von DVD99 Beitrag anzeigen
Hallo Imre!

Ich bleibe bei meinem Statement und da du meinen Beitrag "Warnung vor dieser Branche" ja bereits im Threat geschlossen hast, gehe ich davon aus, dass Kritik an eure Branche, hier nicht erwünscht ist.
Wir haben nichts gegen kritik einzuwenden, sondern sind durchaus dankbar dafür.
Für intelligenzbefreiten Schwachsinn haben wir hier allerdings keinen Platz.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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