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Drohung der Behörde einen Zwangsbetreuer einzusetzen: Soll man Sparguthaben abheben??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Drohung der Behörde einen Zwangsbetreuer einzusetzen: Soll man Sparguthaben abheben?? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, es geht um meine 85 jährige Mutter, die leider an Demenz erkrankt ist. Sie wohnt noch zu Hause im ...


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Alt 21.06.2016, 19:44   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 21.06.2016
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Drohung der Behörde einen Zwangsbetreuer einzusetzen: Soll man Sparguthaben abheben??

Hallo,

es geht um meine 85 jährige Mutter, die leider an Demenz erkrankt ist.
Sie wohnt noch zu Hause im Eigenheim, und will dort auch unbedingt bleiben.

Versorgung ist z.Zt. leider noch nicht optimal, aber das Eigenheim ( 2 Familienhaus ) soll die obere Etage vermietet werden.
(Wird zur Zeit noch renoviert) und die Mieter wollen sich dann um Mutti kümmern.

Nun möchte aber die Behörde unbedingt einen Zwangsbetreuer vor die Nase setzen mit Zielsetzung der Zwangsabschiebung in ein Heim.

Meine Frage jetzt, ob die Behörde auch an Sparguthaben und sonstige Wertpapiere rangeht, d.h. ob es nicht besser ist, alles aufzulösen und in bar auszahlen zu lassen?

Finanziell ist Mutti ausreichend abgesichert, und erhält fast € 1800,-- Witwenrente (sie hatte nicht gearbeitet).

Davon könnte sogar ein Pflegeplatz im deutschen Altenheim bezahlt werden, bloss Mutti will nicht ins Altenheim, deswegen ja
die Lösung mit der Vermietung der oberen Etage und Pflege durch die Mieter.

Wie soll man sich jetzt weiter verhalten?

Behörden Mitarbeiterin ist ziemlich verbissen, Mutti unbedingt einen Betreuer vorsetzen zu wollen um ins Altenheim abzuschieben.
Müllerkreuz ist offline  
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Alt 21.06.2016, 20:51   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Oh weh. Viele viele Irrtümer in diesem Text.

Fangen wir mal an:

1. Eine Zwangsbetreuung gibt es nicht. Wohl aber eine Betreuung gegen den Willen. Aber diese wird nur sehr sehr selten gemacht und es müssen gute Gründe dafür sprechen. Kann Mutti denn hierzu ihren freien Willen äußern?

2. Ins Altenheim gegen den Willen "abschieben ", geht ebenfalls nur in Ausnahmefällen. Nämlich dann, wenn eine Eigengefährdung vorliegt und die Betreuung zu Hause nicht mehr gewähreistet ist. Also angenommen, Mutti ist so dement, dass sie beispielsweise nachts im Winter nackt auf der Straße rum rennt und sich selbst gefährdet. Und gleichzeitig zu Hause nicht mehr für Ihre Sicherheit garantiert werden kann. Das nennt sich dann Unterbringung gegen den Willen und geht nur auf einer geschlossenen Station. Dafür bedarf es jedoch eines fachärztlichen Gutachtens, ein Verfahrenspfleger wird eingesetzt (jemand der die Position des Betroffenen einnimmt und dessen Seite vertritt) und nach Prüfung beschließt das dann ein Richter. Kein Betreuer kann einen Menschen einfach gegen seinen Willen einsperren lassen. Das wäre Freiheitsberaubung.


3. Das "Amt" zieht kein Geld ein. Aber natürlich ist es so, dass man erst mal sein Geld aufbrauchen muss, um beispielsweise seine Heimkosten zu zahlen. Erst wenn das eigene Vermögen bis auf den Schonbetrag in Höhe von 2600 Euro aufgebraucht ist, kommt für die zukünftigen Heimkosten das Sozialamt auf. Aber das Amt kommt nicht vorher und zieht irgendwem Geld ein.

4 . Das eigene Vermögen verstecken und verschweigen und dann Sozialhilfe zu kassieren, ist Sozialbetrug und eine Straftat. Würde ich tunlichst unterlassen.

5. 1800 Euro reichen bei weitem nicht aus, um einen Heimplatz zu bezahlen .

Lg
Boomer

Geändert von Boomer (21.06.2016 um 21:05 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 21.06.2016, 21:25   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,997
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Moin moin Müllerkreuz

1800,00 € reichen durchaus als Eigenanteil für ein Heim aus, sofern die Pflegekasse im Boot ist. Pflegestufe 1 sollte immer gehen, PST 2 wird vielleicht schon knapp.

Ansonsten würde ich Dir wärmstens empfehlen, Dich mal über rechtliche Betreuung schlau zu machen, da die Sorgen, die Du geäußert hast so ziemlich den allerdümmsten Vorurteilen entspringen, die noch aus der Zeit der Vormundschaft stammen. (So ungefähr letztes Jahrtausend.).

In den häufigsten Fällen werden Angehörige zum Betreuer bestellt. Gerade bei alten Menschen mit Demenz ist das der Fall. Du hast also eine Chance, derjenige zu werden, über den Du gerade geschimpft hast. Da ist es besser, sich über rechtliche Betreuung zu informieren, weil es eine verantwortungsvolle Aufgabe ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.06.2016, 21:54   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin Müllerkreuz

1800,00 € reichen durchaus als Eigenanteil für ein Heim aus, sofern die Pflegekasse im Boot ist. Pflegestufe 1 sollte immer gehen, PST 2 wird vielleicht schon knapp.

MfG

Imre
Hi Imre.

Jetzt bin ich neugierig : 1800 + 1064 PflegeKasse bei PS 1 = 2864 Euro. Gibt es bei euch tatsächlich vollstationäre Pflege zu diesem Preis? Natürlich gibt es regionale Unterschiede und her bei uns war das bisher günstigste Heim in PS 1 bei 3560 Euro / Monat . Und das ist nicht das Ritz Carlton. Mir war nicht klar, daß die regionalen Unterschiede so groß sind
Boomer ist offline  
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Alt 22.06.2016, 06:37   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Nun möchte aber die Behörde unbedingt einen Zwangsbetreuer vor die Nase setzen mit Zielsetzung der Zwangsabschiebung in ein Heim.
Zuallererst:
wer ist denn diese ominöse "Behörde"?????
Bevor das nicht geklärt ist und vor allem auch der Verlauf, nämlich warum jemand denkt die Betroffene müsste ins Heim, ist alles andere Spekulation.

Vielleicht kann der Threadstarter noch etwas zu den Hintergründen schreiben und die Sachlage erhellen?
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.06.2016, 09:18   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Nur mal zu den Heimkosten:

Ich habe einen zu Betreuenden (Pflegestufe 1), dessen Heimplatz mtl. 2.589,96 EUR kostet - incl. 127,16 EUR Betreuungsbedarf nach § 87 b SGB XI.

Wenn in dem diskutierten Fall eine Heimunterbringung notwendig werden sollte, steht nicht nur die Witwenrente sondern auch Mieteinnahmen - für zwei Wohnungen - zur Verfügung.

Aber der Verfasser dieser Diskussion sollte sich vielleicht erst einmal über das Betreuungsrecht und die Rechte der Betreuten informieren.

Im www kann man massenhaft Informationen finden, es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich ein Buch zu kaufen, damit man nicht wie ein blindes Huhn durch die Gegend läuft.
Schnieder ist offline  
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Stichworte
behörde, betreuung, demenz, sparguthaben, zwangsbetreuung

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