Dies ist ein Beitrag zum Thema ich soll neuer Betreuer werden ... im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
folgende Situation
Schwester1 hat für ihre andere Schwester2 eine (Vorsorge)Vollmacht, kann nicht verifizieren was es genau für eine Vollmacht ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.12.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 31
|
![]()
Hallo,
folgende Situation Schwester1 hat für ihre andere Schwester2 eine (Vorsorge)Vollmacht, kann nicht verifizieren was es genau für eine Vollmacht ist, vom Gericht als Betreuer ist sie nicht bestellt das wusste sie sicher. Nun will Schwester1 die Vollmacht / Betreuung abgeben, mit Einverständnis der Schwester2, beide sind sich einig das ich das machen soll. Da ich schon 4 Betreuungen habe allerdings in einem anderen Landkreis würde ich Schwester2 natürlich gerne zu meinen Betreuungen dazunehmen. wie ist die vorgehensweise? wer soll was in die wege leiten? danke für die Hilfe MMD |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
|
![]()
Da Schwester 2 wohl die Betroffene ist kann sie selber einen Antrag beim Betreuungsgericht auf Einrichtung einer Betreuung stellen.
Der Antrag kann formlos sein, ansonsten gibt es ja auch noch den Vordruck zur Anregung einer Betreuung.
__________________
---------------- ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|