Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel- Erstbericht ein Muss im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
habe einen Fall übernommen. Der Kollege hört mit der Arbeit auf. Die Betreute lebt im Heim und nicht ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 198
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Hallo zusammen,
habe einen Fall übernommen. Der Kollege hört mit der Arbeit auf. Die Betreute lebt im Heim und nicht vermögend. Die Betreuung läuft seit über einem Jahr. Muss ich dem Gericht Erstbericht und VV einreichen oder nur eine RechnungL. am Ende des Jahres? Danke Euch H. H |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
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Hallo Heinrich,
eigentlich ist ein EB mit VV ein muss, egal ob neue Betreuung oder Übernahme. Anders kenne ich es nicht. Worauf wölltest Du Deine RL gründen, wenn Du nicht am Beginn ein VV erstellst? Beste Grüße Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
VV ist klar. Aber zum Erstbericht. mal eine andere Herangehensweise: Für wen ist denn der Erstbericht eigentlich? Wenn ich eine Betreuung übernehme - und da ist es egal ob neu oder gebraucht - dann muss ich mir ein Bild von der betreuten Person, von dem Betreuungsbedarf, von dem Drumherum und vor allem von dem machen, was meine Arbeit qwerden wird. Das kann ich auch aufschreiben, was prima gegen das Vergessen hilft. Und was ich da aufgeschrieben habe ist: na? mein Erstbericht. Ich schreibe den EB in erster Linie für mich und dann kann das Gericht gerne auch eine Kopie davon haben. Dann ist es informiert und weiß schon eher mal warum ich etwas tue oder auch nicht. Das spart in vielen Fällen spätere Nachfragen und damit Arbeit. Sogar beim Jahresbericht kann aufm den Erstbericht verwiesen und es muss nicht alles noch mal geschrieben werden. So eine Art Richtlinie für den Jahresbericht ist der EB sogar auch noch. Gute Arbeit zum richtigen Zeitpunkt spart unnötige Arbeit zum falschen Zeitpunkt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 198
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