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Abrechnnung nach Ende der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnnung nach Ende der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
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Alt 24.11.2016, 16:14   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 22.11.2016
Beiträge: 1
Standard Abrechnnung nach Ende der Betreuung

Klardaten wurden gelöscht. Was sollen die im Offenen Bereich? Bitte etwas mehr auf den Umgang mit sensiblen Daten im Internet achten! M. Mohr
Forum Betreuung

Das ist auch gleichzeitg meine Vorstellung im Kreis der Betroffenen

hallo , bin neu hier und möchte meine Erlebnisse einmal kundtun, möglicherweise gibt es Leidensgenossen.

Habe im Dezember 2015 und Januar 2016, also nur zwei Monate, die rechtliche Betreuung meiner Schwägerin in allen Angelegenheiten auf ihren Wunsch hin vom Notariat in Böblingen in BW übertragen bekommen. Zuerst vorab einmal mit einem Schreiben, das mir sagte, dass ich das machen darf. Die offizielle Bestätigung und Einsetzung erfolgte erst im Januar aus Zeit u. - Termingründen und Zuständigkeiten der unterscheidlichen Notare wegen dem Wechsel vom vorherigen Wohnsitz zum Heimwohnsitz. Damit begannen dann auch die Sorgen. Die Kontoführende Bank verweigerte mir im Dezember, dass ich tätig werden kann, es fehlte die offizielle Urkunde. Aber auch das Grundbuchamt gab mir keine Einsicht in die Akten, da ich vermutete, dass da noch Schulden vorhanden sein könnten. Also musste ich alle Rechnungen zurückhalten mit der Folge, dass es Mahnungen und Mahngebühren gab für Strom, Heizung, Wasser, Hausgeld für die Eigentumswohnung, die meiner Schwägerin im Teileigentum zusteht, denn es gab noch andere Eigentümer, denn diese Abrechnungen kamen alle zum Ende des Jahres. Als ich dann im Januar Einsicht in das Grundbuch bekam, traf mich der Schlag, da waren ganz viele faule Eier drin, was mich veranlasste, den Notar darauf aufmerksam zu machen, dass ich hier eine Unterstützung benötigen werde, denn die Wohnung sollte ja so schnell als möglich verkauft werden, damit keine weiteren Belastungen entstehen würden. In der Zwischenzeit wechselte aber das dortige Notariat zu einem anderen. Davon wurde ich nicht in Kenntnis gesetzt. Die Notariate werden hier in BW ja ab 2018 alle aufgelöst und Nurnotare gebildet. Also alle hoheitlichen Angelegenheiten gehen zu den Gerichten.

Also ich begann dann, die Wohnung auszuräumen - im Nachhinein hätte ich das einem Profi überlassen sollen, aber mangels liquider Masse der Betreuten war das halt etwas schwierig zu finanzieren, sie lebte von der Grundsicherung. Ihre Rente reichte nicht aus, das Heim zu bezahlen. Das hätte also alles zuerst beantragt werden müssen mit der Folge einer weiteren Verzögerung und damit weiteren laufenden Kosten für die Wohnung.

Dadurch, dass ich das selbst in die Hand genommen habe, habe ich erhebliche Fahrtkosten gehabt. Nun ist meine Schwägerin im Januar verstorben und das nun zuständige Notariat forderte mich auf,
eine Abrechnung zu machen und es wurde ein Nachlassverwalter eingesetzt Die Forderung der Notariatsangestellten war, ich solle den Wert der Wohnung schätzen! Darauf hin habe ich eine
Abrechnung angefertigt, mit dem Hinweis, dass ich weder Makler noch Gutachter sei, und das somit erst nach dem Verkauf durch den Nachlassverwalter tun werde, wenn alle diesbezüglichen Werte
bekannt sind. Bis heute ist diese Wohnung nicht verkauft! Weder Anfangswert noch Endwert sind also bekannt. Also der Wohnungswert blieb aussen vor. Das hat diese Frau aber nicht davon abgehalten, das nochmals zu verlangen, worauf ich ebenfalls ihr nochmals den meinigen Standpunkt erklärte. Ihre Reaktion war, dass sie mir eine Ausfertigung des Notars mit Androhung von Zwangsgeld zukommen liess. Eine Ausfertigung habe ich nicht verlangt und ihr mitgeteilt, dass das nach § 315 u.317 ZPO so nicht zulässig sei. Daraufhin stellte sie mir die Frage, ob ich eine Abrechnung nach Aufwand oder die Pauschale möchte. Meine Antwort war, ich möchte auf jeden Fall die Pauschale und stelle die zusätzlichen Kosten in Streit und erbat mir eine Darstellung der Rechtsgrundlage aus ihrer Sicht. Diese ist bis heute nicht gekommen. Dafür habe ich aber dann Klage eingereicht gegen diese Frau wegen Nötigung zu einer Straftat (Falschaussage) im Amt nach § 158 STPO u. 154 d STPO. Ich kann nicht gezwungen werden, eine Wohnung zu schätzen, hier liegt der Schwerpunkt auf dem Wort „schätzen“, denn eine Schätzung kann nie genau sein, was mir dann im Nachhinein von diese Person ja auch vorgehalten werden kann und so eine Abrechnung ist dann grundsätzlich falsch und auch von Erben anfechtbar. Also ich mache keine Falschaussagen.

Nun habe ich eine Frage bezüglich der Abrechnung. Im Gesetzestext zur Abrechnung finde ich nichts darüber, dass ich für diesen meinen Fall nur den Bruchteil von 399 € von zwei oder aber sogar eventuell nur von einem Monat erhalten soll, wegen dem dass ich erst im Januar die offizielle Einsetzung erhalten habe, auch die Aufwendungen, die ja zu meiner Betreuungstätigkeit gehörten,
sollen nicht anerkannt werden. Auch zur Aufforderung zu einer Schätzung finde ich explizit in keinem Gesetz entsprechende Texte. Für mich ist das Willkür! Kann sich unser Staat so aus der
Affäre ziehen?

viele Grüsse

Barney
Barney ist offline  
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Alt 24.11.2016, 16:42   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,296
Standard

Du solltest zusehen, dass Dein Name und Deine Adresse aus Deinem obigen Beitrag verschwinden.

Ist sicherlich nicht besonders rund gelaufen mit Deiner Bestellung zum Betreuer. Du hattest lange keinen Betreuerausweis und verschiedene Stellen, haben den Beschluss als Legitimationsdokument nicht anerkannt, wenn ich das richtig verstanden habe. In diesem Rahmen hast Du Deine Aufgabe sicherlich so gut es ging erledigt.

(Es wird wirklich Zeit, dass auch in BaWü die rechtliche Betreuung endlich von Gerichten aus gesteuert wird.)

Dennoch kann ich auf den ersten Blick im Gebaren des Notariats nichts erkennen, was darauf schließen ließe, man wolle Dir Böses oder Dich gar zu Falschaussagen nötigen.

Das Notariat muss zum Betreuungsende den Vermögensstand der verstorbenen Betreuten ermitteln und Deine Vermögensverwaltung überprüfen. Deshalb fragt es bei Dir an. Du hast richtigerweise mitgeteilt, dass Dir der Wert der Wohnung nicht bekannt ist und dass Du ihn jetzt nicht mehr ermitteln kannst. Zuvor waren Dir die Hände gebunden, weil Deine Legitimation nicht anerkannt worden war.

Dass darauf nichts mehr kam und Du nur noch gefragt wurdest, ob Du pauschal oder nach Aufwand vergütet werden möchtest, könnte darauf hindeuten, dass dies so akzeptiert wurde.

Wenn Du sehr hohen finanziellen Aufwand (Fahrt- und Portokosten etc.) hattest, hast Du Dich mit der Pauschalvergütung vermutlich für die falsche Variante entschieden. Du wirst in diesem Fall wohl keine volle Jahresvergütung erhalten, sondern eben nur den rechnerischen Bruchteil in Bezug auf die Dauer der Betreuung.

Du hast ein Ehrenamt ausgeübt. Schade, dass Du dabei aufgerieben wurdest und letztlich mit einem schlechten Gefühl aus der Sache herausgehst. Letztlich ist ein Ehrenamt aber -wie der Name schon sagt- eine ehrenvolle Sache. Ich hoffe, es wird Dir von der einen oder anderen Stelle auch noch Anerkennung dafür entgegenschlagen.

Geändert von Flafluff (24.11.2016 um 16:53 Uhr)
Flafluff ist offline  
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abrechnung, gesetestexte, schlussrechnung

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