Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung gegen unseren Willen im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bevor ich Fragen an Berufsbetreuer/-innen stelle solltet ihr auf folgende Seite gehen:
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21.12.2016, 02:16 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 19.12.2016
Beiträge: 2
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Betreuung gegen unseren Willen
Bevor ich Fragen an Berufsbetreuer/-innen stelle solltet ihr auf folgende Seite gehen:
Report Mainz Forum wie unbequeme Kläger mundtot gemacht werden drei Beiträge von micowiha bitte lesen. Ist einfacher als hier wenigstens 5 gefüllte Aktenordner zu veröffentlichen. |
21.12.2016, 06:35 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Eine ernst zu nehmende Bitte an Dich:
in diesem Bereich der Rechtsfragen können aktuelle Rechtsfragen zur Diskussion und/oder zur Beantwortung gestellt werden. Hier ist aber weder ein "Anklage"forum noch können wir an konkreten Situationen etwas ändern, noch kann hier "Öffentlichkeit hergestellt werden. Grundsätzlich gilt hier: grössere Konflikte müssen direkt mit dem zuständigen Betreuungsgericht geklärt werden.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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