Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer wechseln zum ehrenamtlichen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin ganz neu hier und möchte mich bedanken für diese Forum. Ich brauche dringend einen Rat von Euch.
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09.01.2017, 21:46 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
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Berufsbetreuer wechseln zum ehrenamtlichen Betreuer
Hallo,
ich bin ganz neu hier und möchte mich bedanken für diese Forum. Ich brauche dringend einen Rat von Euch. Meine Schwester ist 49 Jahre und hatte vor 18 Jahren ein Gehirntumor, sie bekam Chemo und Bestrahlung an Ihrem Gehirn, daraufhin hat sich Ihr Wesen immer mehr verändert und das Gehirn ist durch die Bestrahlung stark beschädigt. Daraufhin hat Ihr Mann sich scheiden lassen und das Amtsgericht hat für die Finanzen für meine Schwester einen Berufsbetreuer vor 8 Jahren bestellt. Mit der Zeit, konnte meine Schwester immer schlechter laufe, aber sie wohnte alleine und ging jeden Tag in eine Behindertentagesstätte. Letztes Jahr hat sie aber angefangen Stimmen zu hört, obwohl keiner da war. Sie wurde in eine Klinik eingewiesen, damit sie meine Schwester beobachten konnten und sie wurde mit Tabletten eingestellt. Seit dem kann meine Schwester gar nicht mehr laufen, musste jetzt letztes Jahr in ein Pflegeheim und in diesem Heim wird sie nur mit starkem Schlafmittel (Zopiclon)vollgepumpt, dass sie fast bettlägerisch ist. Die Betreuerin kümmert das gar nicht und hat der Heimleitung verboten uns Auskunft zugeben, was meine Schwester für Tabletten bekommt. Da die Betreuerin, schon zu dem Sohn von meiner Schwester gesagt hat, er soll seine Mutter doch in Ruhe sterben lassen, was eine Bodenlose Frechheit ist. Wir möchten jetzt auf jeden Fall, dass die Betreuerin verschwindet und ich möchte ehrenamtlich die Betreuerin für meine Schwester machen. Jetzt die Fragen: Was für ein Antrag muß ich stellen und wo muß ich den stellen?? Was müssen wir beachten, damit wir diese Betreurin Problemlos losbekommen?? Was für Kenntnisse muß man als Betreuer vorweisen beim Amtsgericht, damit man Betreuer werden kann? Braucht man ein Anwalt?? Was für Rechte hat meine Schwester jetzt noch, obwohl sie komplett durch die Betreuerin betreut wird?? Ich und meine Schwester, wir wären Euch sehr dankbar für einige Antworten und Tipps. LG |
09.01.2017, 22:12 | #2 | ||
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Zitat:
Zitat:
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09.01.2017, 22:14 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
Ich empfehle dir erst einmal dir einen Überblick über das Betreuungsrecht bei dem folgenden Link zu verschaffen. Betreuungsrecht-Lexikon Da wirst du auch schon viele Antworten finden.
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10.01.2017, 10:02 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
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Alle Rechte die sie vorher auch hatte?
Die Betreuerin betreut sie in allen Bereichen jetzt, kann sie meiner Schwester untersagen, dass sie eine neue Meinung bei einem anderen Arzt einholen kann und müssen wir die Betreuerin darüber unterrichten??
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10.01.2017, 10:09 | #5 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
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Antrag auf Betreuer
Muß ich den Antrag bei dem Betreuungsgericht/ Amtsgericht stellen oder meine Schwester?? Reicht da ein einfacher Brief?? Muss meine Schwester unterschreiben? Meine Schwester ist nicht entmündigt, aber die Verträge laufen alle über die Betreuerin und sind nur durch sie wirksam, zählt das auch bei diesem Antrag?
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10.01.2017, 10:14 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
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Was für anstehende Aufgaben??
Ich begleite meine Schwester schon seit Jahren und habe immer die Arztbesuche, Kleidereinkäufe, Pflegedienst, Behindertentagesstätte usw. alles für meine Schwester organisiert und die Betreuerin hat es nur abgenickt.
Sie hat nichts gemacht nur das Geld jeden Monat eingesteckt. |
10.01.2017, 11:43 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
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Wo kann ich erfahren, was für Vollmachten die Betreuerin hat?
Da die Betreuerin erst nur für die Finanzen von meiner Schwester zuständig war und über die Jahre die Gesundheit immer schlechter wurde, hat die Betreuerin immer mehr Vollmachten von meiner Schwester unterschreiben lassen. Wie und wo erfahre ich was für Vollmachten die Betreuerin bei meiner Schwester hat?? Hat meine Schwester in diesen Bereichen dann dort kein eigenes Bestimmungsrecht mehr? Wie weit ist sie in diesen Bereichen eingeschränkt?
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10.01.2017, 11:47 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Ist es eine, vom Betreuungsgericht bestellte, Betreuerin oder handelt es sich um eine Bevollmächtigte?? Bei der Bestellung durch das Gericht hat deine Schwester einen Beschluss bekommen in dem die Aufgabenkreise aufgeführt sind. Und beherzige bitte mal meinen Ratschlag und lies dich in das Betreuungsrecht ein, das klärt schon vieles für dich.
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10.01.2017, 12:05 | #9 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 07.01.2017
Beiträge: 7
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Wir waren damals auf dem Betreungsgericht und meine Schwester hat dort unterschrieben, das sie für die Finanzen ein Betreuer will.
Ich lese es mal durch. Danke. |
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betreuer, wechsel möglich |
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