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Probleme beim Antrag auf rechtliche Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme beim Antrag auf rechtliche Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich habe bereits vor zwei Jahren selbst einen Antrag auf rechtliche Betreuung gestellt. Dies wurde aber vom Gericht ...


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Alt 08.02.2017, 21:55   #1
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Beiträge: 6
Standard Probleme beim Antrag auf rechtliche Betreuung

Hallo Zusammen,
ich habe bereits vor zwei Jahren selbst einen Antrag auf rechtliche Betreuung gestellt. Dies wurde aber vom Gericht samt Beschwerde gegen den Beschluss niedergeschmettert und will jetzt erneut den Antrag stellen.

Folgende Situation.
Ich leide an rezidivierenden depressiven Episoden + verschiedener Angstörungen. Die Dauer und Stärken der Episoden sind völlig unterschiedlich. Da ein Gerichtsverfahren anhängig war und ich mich samt Arzt, Psychiater und Psychologen darüber einig gewesen bin, dass ich nicht in der Lage bin dem Verfahren zu Folgen und Fristen einzuhalten, beantragte ich in diesem Rahmen generelle Unterstützung bei gerichtlichen Verfahren.
Eilbedürftigkeit sah das Betreuungsgericht nicht, da ich bereits vor 11 Jahren mal eine Betreuung hatte die aber dann vor 10 Jahren nicht mehr nötig gewesen ist. Hört sich seltsam an, ist aber so. Das Gericht hat mich zu keinem Zeitpunkt persönlich angehört und statt dessen lediglich die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Diese teilte mir mit, dass andere Hilfen noch nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Diese Aufgaben sollte gefälligst die ambulante Betreuung übernehmen die ich zusätzlich über den LWV ebenfalls beantragt habe. Was aber nicht zum Aufgabenkreis gehört. Zusätzlich unterschlug die Mitarbeiterin und zeitgleich auch Leiterin auch das ärtzliche Attest des Psychiaters, dass ich dort abgegeben habe. Das Gericht erhielt zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über das Attest.
Ein weiteres "Problem" ist gewesen, dass ich selbst den Antrag gestellt habe. Daraus schloss man, dass ich dazu jederzeit in der Lage bin. Das Verfahren habe ich zwischendurch durch Versäumnisurteil und trotz Verhandlungsunfähigkeit verloren. Einfahc auch weil ich nicht in der Lage gewesen bin dem Anwalt rechtzeitig die nötigen Unterlagen zu geben. Auch dass meine Episoden schwankend sind war wohl ein Problem. Hört sich vielleicht alles sehr nach Verschwörungstheorie an. Ich habe aber alles samt Unterlagen mit der ambulanten Betreuung und den Ärzten besprochen. Ich bilde mir das alles nicht ein. Das Gespräch bei der Behörde führte ich leider alleine. Die Behörde war ansonsten auch sehr unkooperativ und sehr unfreundlich.

Ich bin nun seit einem Jahr arbeitsunfähig und will jetzt erneut diesen Antrag stellen. Jetzt bin ich etwas geimpfter und nicht mehr ganz so unvorbereitet. Vorsorgevollmacht hatte ich bereits vor dem ersten Antrag der Betreuung gemacht und in der Vollmacht bereits ausgeschlossen, dass ich von anderen Ärzten psychiatrisch untersucht werde. Ein erneutes Attest ist kein Problem.

Ich habe jetzt folgenden Plan und hoffe auf ergänzende Tipps.
- Antrag stellen
- Informieren lassen, auf welche Fragestellung das Attest eingehen soll (Attest wurde im Beschwerdeverfahren auf einmal bemängelt)
- Die Mitwirkung bei der Betreuungsbehörde bereits ausschließen
- Statt dessen Stellungnahme von der ambulanten Betreuung. Vorher auch wieder die Info welche Fragen in der Stellungnahme beantworten werden sollen.
- Bereits im Antrag mitteilen, dass ich auf eine persönliche Anhörung bestehe und ggf. Verfassungsbeschwerde einreichen werde, sollte man diesmal wieder keinen Gebrauch davon machen. Zusätzlich die ambulante Betreuung als Beistand dort mitnehmen.

Wie gesagt es geht absolut nur um die gerichtlichen Angelegenheiten. Ich habe keine Familie oder Freunde denen ich eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Es geht eben auch darum, dass wenn ich krankheitsbedingt eine Frist nicht einhalten kann diese eben vom Betreuer in Zusammenarbeit mit dem Anwalt verlängern kann.

Hat jemand vielleicht einen ergänzenden Rat für mich?
Mick01 ist offline  
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Alt 08.02.2017, 23:13   #2
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
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Beiträge: 1,068
Standard

Hallo!

Wäre eine Alternative, dir mithilfe von Beratungshilfeschein (sofern kein eigenes Vermögen vorhanden ist), einen eigenen Anwalt zu suchen und dann, mithilfe der ambulanten Hilfe alle benötigten Unterlagen zusammen zu suchen?

Ich bin mir unsicher, ob, in deinem dir vorgestellten Rahmen, eine gesetzliche Betreuung eingerichtet würde.

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 09.02.2017, 06:23   #3
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Ort: Darmstadt
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Zitat:
Vorsorgevollmacht hatte ich bereits vor dem ersten Antrag der Betreuung gemacht
Wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen Das als Allererstes.
Vorsorgevollmacht und Betreuung schliessen sich gegenseitig aus.

Zitat:
Das Gericht hat mich zu keinem Zeitpunkt persönlich angehört und statt dessen lediglich die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Diese teilte mir mit, dass andere Hilfen noch nicht ausreichend ausgeschöpft sind.
Das war auch nicht mehr nötig. Wenn der Bericht der Betreuungsbehörde so ausgefallen ist wie du schreibst gab es ja nichts weiter zu tun.

Zitat:
Die Mitwirkung bei der Betreuungsbehörde bereits ausschließen
Das ist gesetzlich gereglt und nicht möglich.

Zitat:
Es geht eben auch darum, dass wenn ich krankheitsbedingt eine Frist nicht einhalten kann diese eben vom Betreuer in Zusammenarbeit mit dem Anwalt verlängern kann.
Das ist doch etwas was man wirklich gut zusammen mit dem Betreuten Wohnen regeln könnte. Wozu die Betreuung? Solche Probleme sind dort "täglich Brot".
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.02.2017, 08:12   #4
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@Murphsys Law
Nein, das ist so in der Form leider nicht möglich.
Genau eine solche Betreuung hatte ich aber bereits schon.. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurde dies vom Richter aus schon so veranlasst. Der Richter hat mich damals auch sofort zu Hause besucht als er die Verfahrensunfähigkeit auf dem Tisch hatte. Jetzt bin ich aber in einer anderen Zuständigkeit.

@Michaela Mohr
Warum sollte sich die Vorsorgevollmacht und die Betreuung gegenseitig ausschließen. Ich habe in der Vollmacht lediglich die gesundheitliche Vorsorge geregelt. Insbesondere eben auch die psychiatrischen Untersuchungen.

So wie ich da verstanden habe muss das Gericht doch immer und ohne Ausnahme den Betroffenen anhören. Es sei denn gesundheitliche Gründe stehen dem entgegen. Aber selbst dann muss ein Gutachten erstellt werden. Habe ich dies falsch verstanden?

Weiter habe ich das so verstanden, dass der zu Betreuende nicht an dem Verfahren mitwirken muss. Warum soll dann eine Mitwirkung bei der Betreuungsbehörde nicht bereits ausgeschlossen werden können? Vor allem im Hinblick auf die schlechten Erfahrungen. Im Gesetz steht ja auch, dass die Betreuungsbehörde dazu angehört werden kann und nicht muss. Oder habe ich das auch falsch verstanden?

Nein das ist nicht möglich mit dem ambulanten betreuten Wohnen. Hier sind ganz klar die Grenzen erreicht. Im Gegensatz zum betreuten Wohnen kann der rechtliche Betreuer eben auch selbständig tätig werden zum Beispiel. Auch sind die Wochenstunden und Termine begrenzt. Ich kann nicht meine alltägliche "Arbeit" vernachlässigen. Man kann mich dort auch nur erinnern an etwas. Ich habe das lange durchgekaut. Es ist nicht möglich. Selbstverständlich können hier auch kurzfristig Stunden etc. erhöht werden. Dennoch sind die Grenzen klar. Die können auch nicht selbst einen Anwalt beauftragen z.B. und all diese Sachen.
Mick01 ist offline  
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Alt 09.02.2017, 09:25   #5
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Zitat:
Warum sollte sich die Vorsorgevollmacht und die Betreuung gegenseitig ausschließen.
Weil eine Vollmacht dem Gsetz nach vorrangig ist. Es kommt natürlich immer darauf an was in der Vollmacht steht.
Wer in der Lage ist eine Vollmacht im Hinblick auf bestimmte Sachverhalte zu erteilen kann diese doch auch auf den Rest ausdehnen. Oder meinst du mit Vollmacht: Patientenverfügung?

Zitat:
So wie ich da verstanden habe muss das Gericht doch immer und ohne Ausnahme den Betroffenen anhören.
Das Gericht muss meistens in der Ausschliesslichkeit gar nichts. Wenn der Sozilbericht eindeutig keinen Betreuungsbedarf ergibt, und du sagtest ja auch, dass das anderslautende Attest dazu nicht vorgelegen habe dann ist das damit erledigt.

Zitat:
Warum soll dann eine Mitwirkung bei der Betreuungsbehörde nicht bereits ausgeschlossen werden können?
Weil das im letztem oder vorletztendem Jahr gesetzlich geändert wurde. Die Betreuungsbehörde ist zu beteiligen.
Die Idee jeden der nicht derselben Meinung ist vom Verfahren auszuschliessen ist nicht sehr sinnvoll.

Zitat:
Im Gegensatz zum betreuten Wohnen kann der rechtliche Betreuer eben auch selbständig tätig werden zum Beispiel. Auch sind die Wochenstunden und Termine begrenzt.
Diee Arbeitszeit eines gesetzlichen Betreuers ist ebenfalls eingeschränkt und begrenzt.

Zitat:
Man kann mich dort auch nur erinnern an etwas.
Das war aber doch genau das was du wolltest oder?

Zitat:
Wie gesagt es geht absolut nur um die gerichtlichen Angelegenheiten.
Sind diese denn jetzt nicht abgeschlossen?

So wirklich verstehe ich dein Anliegen scheinbar nicht.
Ich habe verstanden, dass du jemanden suchst der dich im Zusammenhang mit gerichtlichen Terminen an diese erinnert, ebenso an die Abgabe von Unterlagen oder willst du etwas anderes?
Die Idee dass der Betreuer statt deiner im Prozess anwesend ist ist abwegig. Das geht nicht, auf jeden Fall nicht so ohne weiteres.

Zitat:
Im Gegensatz zum betreuten Wohnen kann der rechtliche Betreuer eben auch selbständig tätig werden zum Beispiel.
Was stellst du dir darunter vor, unter dem "selbstständig tätig werden"?
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.02.2017, 12:49   #6
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Zitat:
Oder meinst du mit Vollmacht: Patientenverfügung
Ist tatsächlich eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Betrifft aber nur die gesundheitliche Vorsorge.

Zitat:
Das Gericht muss meistens in der Ausschliesslichkeit gar nichts. Wenn der Sozilbericht eindeutig keinen Betreuungsbedarf ergibt, und du sagtest ja auch, dass das anderslautende Attest dazu nicht vorgelegen habe dann ist das damit erledigt.
Das Gericht selbst hat mir zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Fragen gestellt noch wurde ich über den Verfahrensverlauf unterrichtet.
Auch wurde in der Entscheidung selbst kein Grund genannt warum man von einer Anhörung abgesehen hat. Ich denke nicht, dass dieses Verfahren so in Ordnung gewesen ist.

Zitat:
Weil das im letztem oder vorletztendem Jahr gesetzlich geändert wurde. Die Betreuungsbehörde ist zu beteiligen.
Die Idee jeden der nicht derselben Meinung ist vom Verfahren auszuschliessen ist nicht sehr sinnvoll.
Es geht wirklich nicht darum irgendwen auszuschließen, weil er anderer Meinung ist. Der Bereicht war die Tinte nicht wert. Klar könnte man sagen, dass ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung vielleicht etwas übertreiben könnte. Aber dem ist wirklich nicht so. Ich bin dieses Gespräch immer und immer wieder durchgegangen und bin auch heute noch geschockt über diese Vorgehensweise...

Erst sollte der Integrationsfachdienst (Maßnahme durch das Jobcenter) diese Aufgabe erfüllen. Der hat pers. mit der Dame telefoniert und erklärt dass dies nicht möglich ist, da ich auch nur alle zwei Wochen für max. eine Stunde vor Ort bin und es da ausschließlich um die berufliche Integration ging.
Laut der Dame von der Behörde hat mich der gute Mann angelogen.
Auch die Mitarbeiter etc. vom betreuten Wohnen haben mich alle samt angelogen. Was durchaus auch das Vertrauen hätte zerstören können und ich auf die ambulante Betreuung gänzlich verzichtet hätte. Zu guter Letzt ging es dann gemeinsam zum Psychologischem Dienst, der mir mitteilte, dass er dies ebenfalls nicht übernehmen könnte, mir aber anderweitige Hilfe anbot bis zum Start des betreuten Wohnens. Der gute Mann war übrigens sehr überrascht, dass einfach so ein Termin mit ihm zusammen und bei mir zu Hause ausgemacht hat und dies obwohl ich bereits Termine bei mir zu Hause ausgeschlossen habe. Im Bericht stand, dass ICH generell die Hilfe abgelehnt habe.

Zitat:
Diee Arbeitszeit eines gesetzlichen Betreuers ist ebenfalls eingeschränkt und begrenzt.
Klar.. Steht auch nicht zur Debatte. Hat aber weit aus andere Möglichkeiten und Erfahrungen.

Es geht nicht nur um Erinnerungen. Fristen bei Behörden zu verpassen, da kann man immer noch mal einen Schlupfwinkel finden. Bei Gerichten sieht das aber weitaus anders aus. Ich habe durch das Nichteinhalten von Fristen Schulden in Höhe mehren Tausend €. Dies auch einfach nur weil ich z.B. keine Verteidigungsanzeige einreichte. Auch das besagte Verfahren in dem ich parallel die Betreuung beeantragte habe ich durch Versäumnisurteil verloren. In dem Verfahren hat die Betreuungsrichterin dem Richter bereits mitgeteilt gehabt, dass sie die Betreuung ablehnen wird, weil ich vor vielen Jahren schon mal eine hatte und das Ende dann selbst beantragt habe und dies ohne Sozialbericht oder einer Anhörung.
Es geht nicht darum mir etwas abzunehmen worauf ich keinen Bock habe. Sondern eben als eine Art Rettungsanker meine Interessen zu vertreten wenn ich nicht dazu in der Lage bin.

Nehmen wir mal an ich will meine Verteidungsabsicht bekannt geben. Frist hierfür ist in der Regel 2 Wochen. Schreiben ist die ganze Zeit fertig aber ich sende es nicht ab. Oder ich mache das Schreiben überhaupt nicht erst fertig. Dann geht es um die "Erinnerung" die auch die ambulante Betreuung übernehmen kann. Es kam aber auch schon zur Verdrängung. So dass ich der festen Überzeugung war kein Schreiben vom Amtsgericht erhalten zu haben. Die rechtliche Betreuung wird darüber aber informiert und kann am Ende sogar selbst die Verteidungsabsicht bekannt geben.

Mit anderen Betroffenen haben ich im Landkreis auch schon mal reden können. Bin wohl kein Einzelfall und die Behörde und das Familiengericht haben keinen guten Ruf.

Jetzt will ich das ganze einfach anders machen und eben Problemen aus dem Weg gehen oder eben sie erst gar nicht aufkommen zu lassen. Wenn ich bei der Behörde z.B. für den Sozialbericht nicht mitwirken muss, dann will ich dies eigentlich auch nicht machen. Alternativ geht es dort nur mit der ambulanten Betreuung als Beistand hin.

Um Hilfe zu bitten und keine Hilfe zu bekommen ist ein extrem erniedrigendes Gefühl.
Mick01 ist offline  
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Alt 12.02.2017, 14:43   #7
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Hallo,

ich hab das jetzt so gelesen und verstanden. Du kommst eigentlich ganz gut zurecht, dazwischen hast du aber keinen Bock wichtige Dinge zu erledigen oder Termine wahrzunehmen.

Für diese Fälle soll dann als Privatsekretär und Rettungsanker ein Betreuer bereit stehen der dir die Arbeit abnimmt. So funktioniert das aber nicht.

Für die Einrichtung der Betreuung sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, diese liegen hier m. E. nicht vor und das Gericht sah das wohl genau so.

Du hast deine Schwächen ganz gut beschrieben und willst etwas verändern, gut so.
Dann fang an, dazu brauchst du aber keine Betreuung.

Wenn ich etwas missverstanden haben sollte lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Gruß


gabyhp
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Alt 12.02.2017, 21:04   #8
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Du hast die ganze Sache aber sowas von Missverstanden...

Zitat:
Es geht nicht darum mir etwas abzunehmen worauf ich keinen Bock habe.
Genau dies habe ich bereits schon geschrieben. Es geht nicht darum, dass ich keinen Bock habe. Wenn dann benötige aus gesundheitlichen Gründen diese Hilfe und nicht weil ich keinen Bock habe. Dass dies so wie ich denken funktionieren kann weiß ich.. Denn ich hatte ja schon genau sowas schon..
Mick01 ist offline  
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Alt 13.02.2017, 07:20   #9
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Guten Morgen,

Dein Schreiben bzw. die Darstellung deiner Schwierigkeiten erwecken leider genau den Eindruck den gabyhp wiedergegeben hat.

Viele Menschen haben eine psychische Störung- aber deswegen nicht immer und automatisch einen Betreuer. Das wäre auch völlig übertrieben.

Dein Problem bschreibst du so:
Zitat:
Es geht eben auch darum, dass wenn ich krankheitsbedingt eine Frist nicht einhalten kann diese eben vom Betreuer in Zusammenarbeit mit dem Anwalt verlängern kann.
Dazu hatte ich gefragt wieviele Verfahren, und vor allem warum denn überhaupt noch anhägig sind dass du dafür einen Betreuer benötigen würdest?
Im Übrigen ist es tatsächlich so, der Anwalt weiss als dein rechtlicher Verterter von deinen Problemen. Es wäre für ihn wohl ein Leichtes in einem solchen Fall dies bei Gericht vorzutragen untermauert mit einem Attest und der Drops ist gelutscht.

Zitat:
Zusätzlich unterschlug die Mitarbeiterin und zeitgleich auch Leiterin auch das ärtzliche Attest des Psychiaters, dass ich dort abgegeben habe. Das Gericht erhielt zu keinem Zeitpunkt Kenntnis über das Attest.
Dazu noch so viel: ein verschwundenes Attest kann mit Leichtigeit wieder angefordert und nachträglich abgegeben werden.

Psychische Störungen zu haben kann nicht heissen dabei stehen zu bleiben und sich einen "Ersatzhandler" zu suchen.
Betreuungen werden nicht für Menschen eingerichtet die sich zu helfen wissen sondern nur für die, die sich nicht zu helfen wissen.

Und das kannst du, nur mal als Beispiel:
Zitat:
Wenn ich bei der Behörde z.B. für den Sozialbericht nicht mitwirken muss, dann will ich dies eigentlich auch nicht machen.
Wie kommst du auf die Idee an deinem Problem nicht mitwirken zu müssen? Natürlich musst du?
Du meinst übrigens auch genau festlegen zu können welche Hilfe für dich angemessen wäre. Oft irrt man sich da oder findet sich mit einer Umwelt konfrontiert die dazu den Kopf schüttelt und Nein sagt weil es eben keine Hilfe, sondern nur ein Ausweichen darstellen würde.

Zitat:
Um Hilfe zu bitten und keine Hilfe zu bekommen ist ein extrem erniedrigendes Gefühl.
Das ist aus deiner Sicht verständlich.
Es ist nur gleichzeitig auch so dass manche "Hilfen" lediglich dazu dienen würden sich im Stuhl noch bequemer zurecht ruckeln zu können.
Ein sicher bitter zu schluckender Satz, aber der Eindruck- und wir hier können nur Eindrücke wiedergeben- entsteht bei deinem Schreiben schon.
Geh nicht gleich auf Abwehr sondern überleg dir mal im stillen Kämmerlein ob nicht doch was dran sein könnte. Dieser Eindruck scheint nämlich nicht nur hier entstanden zu sein sondern auch beim Gericht.

Verstehe mich bitte richtig, manche Menschen wären ohne Betreuung im herrschenden Dschungel der Gesetze, Vorgaben, Anforderungen auf Grund ihrer Krankheit tatsächlich völlig verloren. Die brauchen eine Betreuung.

Wer allerdings so cool regelrecht plant:
Zitat:
- Antrag stellen
- Informieren lassen, auf welche Fragestellung das Attest eingehen soll (Attest wurde im Beschwerdeverfahren auf einmal bemängelt)
- Die Mitwirkung bei der Betreuungsbehörde bereits ausschließen
- Statt dessen Stellungnahme von der ambulanten Betreuung. Vorher auch wieder die Info welche Fragen in der Stellungnahme beantworten werden sollen.
- Bereits im Antrag mitteilen, dass ich auf eine persönliche Anhörung bestehe und ggf. Verfassungsbeschwerde einreichen werde, sollte man diesmal wieder keinen Gebrauch davon machen. Zusätzlich die ambulante Betreuung als Beistand dort mitnehmen.
der sollte seine Fähigkeiten zur Planung evtl. besser für sich selbst einsetzen, unter intensiver eigener Mitwirkung.
Eine Betreuung könnte hier absolut kontraproduktiv sein.

Der folgende Satz gilt natürlich für mich auch:
Zitat:
Wenn ich etwas missverstanden haben sollte lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.02.2017, 12:39   #10
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Dass diese ganze Sache so durchgeplant ist, dürfte ein Verdienst des kompletten Hilfekreises sein. Sowohl Therapeut, Psychiater, ambulante Betreuung, Hausarzt, damals der Integrationsfachdienst als auch der Psychologische Dienst haben haben geschlossen und mit mir zusammen die Entscheidung getroffen, dass dies für mich der richtige Weg ist.

Wenn das alles so einfach wäre mit dem Attest dann müsste ich nicht anfangen irgendwelche Pläne und Vorgehensweisen zu schmieden. Ich hatte mehrere Atteste. Mir wurde vom Hausarzt als auch vom Psychiater die Verhandlungsunfähigkeit attestiert. Von beiden wurde ebenfalls die Betreuung entsprechend angeregt. Die Atteste lagen dem Gericht vor. Hat aber wohl nicht ausgereicht, die Behörde hat um ein genaueres Attest gebeten ohne direkte "Fragen" zu stellen. Auch das Gericht hat nie mit einem Arzt Rücksprache gehalten. Der Psychiater hat dann noch mal versucht ein sehr viel genaueres Attest auszustellen.
Genau dieses Attest hat die Behörde dem Gericht nicht bekannt gegeben. Dashabe ich im Beschwerdeverfahren erneut dem Gericht eingereicht. Geholfen hat es nicht. In dem Attest war genau beschrieben was genau ich benötige und warum ich genau das benötige. Der Anwalt kann auch nicht mehr wie beantragen.

Derzeit ist es ein aktuelles Verfahren und es stehen aber noch mehrere aus. Unter anderem vor dem Sozialgericht. Ist auch egal, da es auch für die Zukunft gelten soll.
Wie gesagt ich hatte das alles schon mal.

Es geht nicht darum an meinen Problemen nicht mitwirken zu müssen. Sondern bei der Erstellung des Berichtes der Betreuungsbehörde. Beim Familiengericht etc. jederzeit. Die Behörde war keine gute Erfahrung. Gerade auch was die Ehrlichkeit und der Reaktion betrifft. Alternativ eben dann nur mit Beistand.

Zitat:
Du meinst übrigens auch genau festlegen zu können welche Hilfe für dich angemessen wäre. Oft irrt man sich da oder findet sich mit einer Umwelt konfrontiert die dazu den Kopf schüttelt und Nein sagt weil es eben keine Hilfe, sondern nur ein Ausweichen darstellen würde.
Die Grundidee kam nicht von mir. Die Entscheidung, dass ich sowas benötige war innerhalb eines Entscheidungsprozess des kompletten Hilfekreises. Genauso wie für die ambulante Betreuung. Insbesondere der Therapeut hat mit mir diverse "Gefahren" erörtert. Ich bin niemand der Ärzte/Stellen untereinander ausspielt. Es geht nicht darum mir irgendwas zu erleichtern oder abzunehmen sondern tatsächlich nur um weiteren gesundheitlich bedingten Schaden zu verhindern.
Wie gesagt es geht keinesfalls darum mir irgendwas Bequemer zu machen. Was auch kontraproduktiv zur Therapie.

Das eine Betreuung auch kontraproduktiv sein kann, darüber bin ich mir bewusst. Wie gesagt habe ich alles durchgesprochen.

Das Problem wird sein, dass ich grundsätzlich auch sehr vieles alleine schaffe. Auch die ambulante Betreuung nimmt mir keine Entscheidungen oder "Arbeit" ab. Sondern hilft mir selbst dabei mich zu erinnern und begleitet mich bei Entscheidungsprozessen. Es geht auch dort zu keinem Zeitpunkt darum dass ich es bequemer habe. Im Gegenteil sondern darum, dass ich an mir selber arbeite.
Auch wird es ein Problem sein, dass ich die rechtliche Betreuung nur für Gerichtsverfahren beantragt habe bzw. beantragen will. Aber gerade weil ich es mir nicht bequem machen will geht es nur um diesen einen Punkt. Ich will mich nicht fallen lassen können sondern wirklich nur vor weiterem Schaden bewahrt werden. Dieses "Bequem machen" ist keine Option für mich. Es geht nicht um finanziellen Schaden sondern auch um gesundheitlichen Schaden..
Mick01 ist offline  
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