Dies ist ein Beitrag zum Thema Gericht bittet um Stellungnahme-Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
hatte eine Betreuung übernommen (Betreuerwechsel).
ich rief den alten Betreuer an und sagte, dass ich gesundheitlih paar Wochen ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 203
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Hallo zusammen,
hatte eine Betreuung übernommen (Betreuerwechsel). ich rief den alten Betreuer an und sagte, dass ich gesundheitlih paar Wochen vom Dienst ausfalle. Wenn er möchte könnten wir uns wegen Unterlagen uns treffen. Er sagte: "Es eilt nicht. Nach dem sie wieder gesund sind, können wir uns treffen. Während meiner Krankheit stellte er ein Antrag beim Gericht, mit dem Wunsch, die Ehefrau würde die Betreuung gerne übernhmen. Er hat dem Antrag auch hinzugefügt, ich würde mich nach meiner Genesung melden. Ich hätte mich nur einmal gemeldet! Als ich ihn nach meiner Genesung anrief, sagte er er kennt mich nicht und ein Antrag liegt bereits vom AG vor, dass die Ehefrau die Betreuung übernimmt. Ich wird dem AG einfach schreiben, was die Sache war, und meinerseits nichts auf m Wege steht, dass die Ehefrau die Betreuung übernimmt. Bitte um Feedback ![]() |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
es ist immerhin die Ehefrau. Und wenn der Ehemann diesen Wunsch beim AG geäußert hat und sonst keine sachlichen Gründe dem entgegenstehen, ist das so wohl ok, wenn das AG entsprechend entscheidet. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Moin moin
Wenn vom Gericht eine Stellungnahme gewünscht ist, dann kannst Du das durchaus so schreiben. Die Abgabe an die Ehefrau geht in Ordnung, wenn der Betreute dies wünscht und sonst nichts gegen sie spricht. Der Umstand, dass Du aus gesundheitlichen Gründen in den ersten Wochen nicht vieltun konntest und dies dem Vorbetreuer (und hoffentlich auch dem Betreuten) mitgeteilt hast, kann dir niemand vorwerfen. Wr wohl auch kein Alarm, da der Vorbetreuer Dir schon mitgeteilt hat, dass nichts besonderes anliegt. Was mich an Deiner Formulierung etwas wundert: Hat der Vorbetreuer oder der Betreute den Betreuerwechsel zur Ehefrau hin angeregt? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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