Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussrechnung - Tod des Betreuten im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ganz kurze Frage: in meine Schlussrechnung habe ich auch die noch offenen Rechnungen zum Todeszeitpunkt mit aufzunehmen, korrekt ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 328
|
Guten Morgen,
ganz kurze Frage: in meine Schlussrechnung habe ich auch die noch offenen Rechnungen zum Todeszeitpunkt mit aufzunehmen, korrekt ? Also nicht nur Einnahmen / Ausgaben nachweisen sondern hinzugekommene Verbindlichkeiten ? Oder übergebe ich diese nur dem Erben und führe sie als übergeben in der Entlastungserklärung mit auf ? Vielen Dank vorab und einen schönen Ostermontag, Rose |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
|
Hallo,
ja, das ist korrekt, bei der Rechnungslegung, ob nun jährlich oder zum Ende der Betreuung, sind alle Vermögenswerte anzugeben sowie Forderungen und Verbindlichkeiten. Liebe Grüße Gaby
__________________
Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|