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Einrichtung einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einrichtung einer Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forengemeinde, meine Mutter mußte in ein Heim in den beschützten Bereich umziehen. Ich habe eine Vollmacht, die alles ...


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Alt 01.07.2017, 18:12   #1
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Beiträge: 8
Frage Einrichtung einer Betreuung

Hallo liebe Forengemeinde,
meine Mutter mußte in ein Heim in den beschützten Bereich umziehen. Ich habe eine Vollmacht, die alles umfaßt, außer die Entscheidung über eine Unterbringung oder unterbringungsähnliche Massnahmen. Nun bekomme ich den Betreuungsbescheid über genau diesen Posten plus Vermögenssorge. Dies ist jedoch in der Vollmacht meiner Mutter geregelt. Darf das Gericht so einfach eine Vermögenssorge einrichten? Das geht doch die überhaupt nichts an oder sehe ich da was falsch? Ich habe da echt keine Lust drauf, wieder alles zu dokumentieren, was ich bereits seit 2004 für meine Mutter regle. Kann ich da Widerspruch einlegen?
Wäre sehr dankbar über Eure hilfreichen Kommentare.
Trixiane ist offline  
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Alt 02.07.2017, 11:19   #2
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nun bekomme ich den Betreuungsbescheid über genau diesen Posten plus Vermögenssorge. Dies ist jedoch in der Vollmacht meiner Mutter geregelt.
Du solltest dich mit dieser Frage und unter Vorlage deiner Vollmacht direkt an das Betreuungsgericht wenden.
Wahrscheinlich ist das übersehen worden.

Auch ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger könnte hier evtl. zur Aufklärung und Lösung beitragen. Das Argument, dass du keine Lust hast ab 2014 alles offen zu legen an Handlungen würde ich dabei nicht anbringen.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.07.2017, 09:04   #3
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Beiträge: 8
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Danke Michaela, das werde ich so machen. Klar sage ich das dort nicht, daß ich da keine Lust drauf habe. Ich hatte schon die Betreuung meiner Schwiegermutter und mußte da alles auflisten, das war ganz schön umfangreich und zeitintensiv. Ich mach dann gleich ein Schreiben fertig und weise auf die Vollmacht hin.
Gruß
Marika
Trixiane ist offline  
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Alt 03.07.2017, 09:12   #4
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich mach dann gleich ein Schreiben fertig und weise auf die Vollmacht hin.
Ich würde die Vollmacht sicherheitshalber noch mal mit beilegen. Dann muss am Gericht nicht noch lange in der Akte gesucht werden.
Viel Erfolg
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.07.2017, 08:00   #5
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Beiträge: 8
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Hallo Michaela,
danke für den Tipp, das ist sicher richtig was Du da sagst.
LG
Trixiane ist offline  
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