Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung soll nicht genehmigt werden. im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
erstmal Danke fuer die schnelle Aufnahme
Ich hoffe Ihr koennt mir hier helfen, eigentlich dachte ich eine Betreuung ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 06.07.2017
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
erstmal Danke fuer die schnelle Aufnahme ![]() ![]() Ich hoffe Ihr koennt mir hier helfen, eigentlich dachte ich eine Betreuung zu uebernehmen waere einfacher und man bekommt eher geholfen als Steine in den Weg gelegt .. Nun ja ... ich versuche mal mein Problem zu schildern. Ich habe letztes Jahr eine Frau kennengelernt die in meinen Augen geistig zurueck geblieben ist. Mitte Maerz hat sie mich um Hilfe gebeten, da sie fuer eine Freundin einen Handyvertrag aufgenommen hat und die den natuerlich nicht bezahlt ... Betrag 900 Euro. Damit fing also alles an. Die "Freundin" angeschrieben etc., Ratenzahlung vereinbart und nichts ist gekommen ... natuerlich nicht. Ich habe dann angefangen der Frau zu helfen, Papiere zu sortieren, mir einen Überblick über ihre laufenden Kosten verschafft, Versicherungen kontrolliert ... alles was dazu gehört. Die Frau ist mit 25.000 Euro verschuldet, die Schulden hat Ihr Mann ihr quasi hinterlassen. Der ist letztes Jahr gestorben. Plötzlich trudelten Zwangsvollstreckungen etc. ein und es hat sich rausgestellt das die Freundin nicht nur die Handygebühren nicht bezahlt hat, sondern auch Waren bei verschiedenen Versandhäusern im Wert von 25.000 Euro auf meine Bekannte bestellt hat. Da meine Bekannte sehr naiv und gutgläubig ist hat sie natuerlich die Rechnungen ihrer "Freundin" gegeben das die diese bezahlt. Somit wurden auch teilweise Rechnungen tituliert. Wir haben dann eine Anzeige bei der Polizei erstattet und ich habe nach Rat der Polizei die Glaeubiger angeschrieben und die Sachlage erklaert. Ausserdem habe ich paralell um die Einrichtung einer Betreuung gebeten. Alle Vorgespraeche dazu liefen auch sehr gut, bis das Amtsgericht ins Spiel gekommen ist. Die haben mir für Ende Juli einen Termin gegeben und ich hab gebeten den Termin nach vorne zu legen, da die Glaeubiger mir im Nacken sitzen (wenn die Frau als geistig zurueck geblieben eingestuft wird und einen Betreuer hat, lassen viele Glaeubiger die Forderung fallen). Die Frau vom Amtsgericht war nicht so freundlich, ich bin mir vorgekommen wie ein Verbrecher. Der Termin koennte nicht vorgelegt werden weil es nicht eilig waere und sie ist der Meinung das der Betreuung auch nicht zugestimmt wird ... Wie bitte? Die Frau hat meint das ein Jahr 24 Monate hat, sie kann nicht rechnen der Amtsarzt fragte ob sie 3x5 rechnen koennte und damit war sie total ueberfordert. Sie weiss nicht auf welche Schule sie gegangen ist, sie denkt sie koennte reiten obwohl sie noch nie auf einem Pferd gesessen hat, sie ist der Meinung wenn man sich die Zaehne nicht putzt dann faellt der Zahnstein von alleine ab ... oh mann Ok, sie ist mit 12 Geschwistern aufgewachsen, Eltern Alkoholiker, Ehemann Alkoholiker, sie hatte auch ein Alkoholproblem usw. Das Amtsgericht meinte ich sollte mir eine Generalvollmacht ausstellen lassen, aber davon wurde mir abgeraten. Wenn ich Ihr nicht mehr helfe dann tut es keiner und die Frau geht den Bach runter. Das will ich natuerlich auch nicht, weil sie ein herzensguter Mensch ist und ich es aetzend finde das sie nur ausgenutzt wird und ihr keiner hilft. Koennt Ihr mir erklaeren welche Vorteile eine Betreuung bringt? Habt Ihr einen Idee wie ich vorgehen sol? Ich moechte mich jetzt natuerlich vor dem Termin so gut wie moeglich vorbereiten. Vielen Dank. Liebe Gruesse |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wende dich als Erstes an die zuständige Betreuungsstelle. Diese müssen zuvor auf jeden Fall erst mal einen Bericht abgeben.
Es wird dir auf Grund von deinem persönlichen Engegament erstmal schwer fallen zu akzeptieren dass der geschilderte Fall nun wirklich kein Eilfall ist. ![]() Du darfst auch nicht vergessen, dass die Ferienzeit angefangen hat und alle unterbesetzt sind. Hab bißchen Geduld, so schnell geht die Welt nicht unter |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin Nikanda
Als allererstes darfst du Dich nicht von der Eile anstecken lassen. Das macht einen ganz raschelig und man handelt dann selber unüberlegt. Wenn das Gericht sagt, dass es kein Eilfall ist, dann liegt das daran, das es bei Eilfällen hier und heute um Leben und Tod oder wenigstens um bleibende Schäden gehen muss. Sonst eilt bei Gericht nichts. Was die Schulden angeht: Im Prinzip ist es völlig egal, ob jemand 25.000,00 € oder 250.000,00 € Schulden hat, wenn sowieso kein Geld zum bezahlen da ist. Dann werden die Schulden eben nicht bezahlt. Wovon auch? Bei Deiner Betreuten könnte vielleicht ein Gutachten helfen, dass ihr von Anfang an eine fehlende Geschäftsfähigkeit bescheinigen würde. Dann wäre alle Verträge null und nichtig. Eine andere Lösung wäre ggf. eine Privatinsolvenz anzuleiern. Dann wäre sie nach einigen Jahren mit den Schulden durch und gut ist's. Sie sollte nur in der Zwischenzeit nicht irgendwelchen neuen Mist verzapfen. Hier würde auch ein Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge helfen, weil sie dann nicht ohne die Zustimmung des Betreuers Verträge abschließen könnte. Du merkst schon: Alles, womit Du ihr als Betreuerin helfen kannst, benötigt Zeit. Und im Prinzip gibt es nichts, was nicht sowieso schon in den Brunnen gefallen ist. Deshalb bist Du nicht in Eile, sondern hast Zeit einfach erst mal alles zu sichten und Dir in aller Ruhe zu überlegen, wie Du and die Probleme herangehen kannst, wenn Du es erst einmal auch darfst. Wg. Der Schuldensachen rate ich Dir dringend gründliche Beratung bei einer Schuldenberatung zu holen. An Gläubiger zu schreiben ist eine äußerst heilke Sache, weil man aus Unwissenheit und im guten Wunsch helfen zu wollen ganz leicht Schaden anrichten und Schulden anerkennen kann, was man gar will. Also aufgepaßt! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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