Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontollbetreuung abgelehnt was tun? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich schrieb bereits zum Thema Missbrauch Generalvollmacht.
Folgender Sachverhalt hat sich nun ergeben:
Das Vormundschaftsgericht hat die Angelegenheit an ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 15.07.2017
Beiträge: 4
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Hallo,
ich schrieb bereits zum Thema Missbrauch Generalvollmacht. Folgender Sachverhalt hat sich nun ergeben: Das Vormundschaftsgericht hat die Angelegenheit an die Betreuer der Stadtverwaltung abgegeben. Die haben die zuständigen Sozialarbeiter beauftragt den Vater aufzusuchen. Ich erfuhr nun, dass der Termin stattgefunden hat. Zugegen waren meine 3 Schwestern, Bruder seine Frau. Ich erhielt Info, dass ich den Vater angeblich massiv bedroht haben und eine Gefährdung für diesen sei. Der Bruder spielte den Sozialarbeitern Telefongespräche zwischen mir und meinem Vater ab, die er widerrechtlich ohne meine Kenntnis aufgenommen und zusammen geschnitten hat. Mein Vater soll nun gegenüber den Sozialarbeitern gesagt haben, dass er mich in seinem restlichen Leben weder sehen noch sprechen will. Die Geschwister haben mit Einstweiliger Verfügung und Strafanzeige gedroht, sollte ich noch einmal den Versuch unternehmen mich dem Vater zu nähern oder sprechen zu wollen. Noch letzten Montag telefonierte ich mit meinem Vater der mir sagte, dass er gerne von mir besucht werden möchte aber mein Bruder ihm nach unserem vorherigen Telefonat ziemlichen Ãrger gemacht habe. Mein Antrag würde nun abgelehnt werden. Der Wille vom Vater zähle, er hätte mit 97 einen sehr klaren und aufgeräumten Eindruck hinterlassen. Werde ich dazu nicht angehört? Wieso wird der Vater in Gegenwart der Geschwister befragt, die ihm natürlich allesmögliche schlechte von mir insbesondere das ich ihn ins Heim abschieben will erzählen? Einen Erbanteil werde ich auch nicht erhalten, da die Frau meines Bruders das Haus meiner Eltern gekauft hat. Diese sind inzwischen dort eingezogen und renovieren munter von diesem Geld das Haus. Als Alleinerbe würde er (Bruder) nach dem Tod des Vaters das Testament ausschlagen, damit er mir den mir zustehenden Pflichtteil der verstorbenen Mutter (den ich grade einklage) nicht auszahlen muss..... Das kann es doch nicht sein!!!! Über jegliche Anregung und Hilfestellung bin ich sehr dankbar!!! |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mach dir dazu aber nicht allzu grosse Hoffnungen. Zitat:
Du wirst nicht angehört werden denn um dich geht es nicht. Was alleine zählt ist der im Gespräch ermittelte Wunsch deines Vaters. |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
da Dir ja jegliche Anregungen gelegen sind, mein Rat. Geh bitte mal in Dich und lass die Ereignisse an Dir vorbeiziehen. So wie sich mir die Situation darstellt, hat Dein und das Leben des Vaters seinen Gang genommen. Du wirst die reale Situation auch nicht mit rechtlichen Spitzfindigkeiten ändern können, auch wenn Du Dich vollkommen im Recht befinden solltest. Ich kann nur den Rat geben, dich zurückzuziehen und zu versuchen deinem eigenen Leben neuen Sinn zu geben. Das Leben kann so schön sein, wenn man sich nicht mit "Nebensächlichkeiten" herumschlagen muss. Leg alles ab und fang neu an. Das Leben ist zu kurz. Meine Meinung. MfG Hein Klein |
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