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Auftrag zu Rechtsgeschäft als Verhindungsbetreuer - wann ein Insichgeschäft?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auftrag zu Rechtsgeschäft als Verhindungsbetreuer - wann ein Insichgeschäft? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Verhinderungsbetreuung, wenn ein Betreuer krank ist. Wenn ein Verhinderungsbetreuer eine Firma beauftragt, Renovierungen ...


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Alt 08.08.2017, 22:31   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
Standard Auftrag zu Rechtsgeschäft als Verhindungsbetreuer - wann ein Insichgeschäft?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Verhinderungsbetreuung, wenn ein Betreuer krank ist. Wenn ein Verhinderungsbetreuer eine Firma beauftragt, Renovierungen in der Wohnung eines Betreuten durchzuführen und diese Firma ihre Leistung dem Betreuten in Rechnung stellt und der Verhinderungsbetreuer dies auch aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt, scheint das doch in Ordnung zu sein. Spielt es dabei eine Rolle, dass ein Verwandter (Lebensgefährte?) Inhaber dieser Firma ist und der Verhinderungsbetreuter dort ebenfalls tätig ist?

Meine Frage ist, ob das in diesem Fall zum einen deshalb kein Insichgeschäft ist, weil eine Fremdfirma ja die gleiche Tätigkeit hätte ausführen können und zweitens, er ist ja quasi nur als Erfüllungsgehilfe für den eigentlichen Betreuer tätig, so dass er doch "in Vertretung" dessen agierte, so dass auch das kein Insichgeschäft darstellt.

Wie sieht das aus, wenn der eigentliche Betreuer am Ende die Vermögensabrechnung macht?

Ich hoffe auf klare Hilfe! Vielen Dank!
BetreuerS ist offline  
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Alt 08.08.2017, 23:38   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
Standard

Hallo, der Verhinderungsbetreuer kann keinen Vertrag abschließen. Siehe dazu § 1795 BGB.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 09.08.2017, 08:20   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
Standard

es könnte dann sein das die Abrechnungen falsch sind oder
Sachen berechnet werden die nie gemacht wurden sind
ich hatte mal bei einem Betreuten eine Hausverwaltung gehabt die falsche Rechnungen erstellt hatte weil diese sich Eigenen Firmen bedient hatten die Anzeige wegen Betrug gab es hinter her , also nichts Private Firmen machen lassen
oder solche wie hier beschrieben

MfG
Thomas Pillusch
Pillusch ist offline  
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Alt 09.08.2017, 10:33   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo, der Verhinderungsbetreuer kann keinen Vertrag abschließen. Siehe dazu § 1795 BGB.
Ich meine, theoretisch wäre es schon erlaubt, sofern der Lebensgefährte (Firmeninhaber) kein eingetragener Lebenspartner des Verhinderungsbetreuers ist.

Empfehlen würde ich dennoch, lieber eine "neutrale" Firma zu beauftragen.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 09.08.2017, 20:58   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Moin moin

Auch wenn es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sein sollte, halte ich das Ganze für fragwürdig, wenn der Verhinderungsbetreuer auch noch selber in der Firma seines Lebenspartners angestellt ist bzw. arbeitet.
Das sollte er mindestens vorher mit dem Rechtspfleger abgeklärt haben, ob das Ganze genehmigungspflichtig ist oder einen Ergänzungsbetreuung bzw. Verfahrenspflegschaft benötigt.

Der Vorschlag von Annegret ist da einfacher und sauberer:
Andere Firma nehmen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
auftragsvergabe, firma, insich, verhinderungsbetreuer

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