Dies ist ein Beitrag zum Thema Auftrag zu Rechtsgeschäft als Verhindungsbetreuer - wann ein Insichgeschäft? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Verhinderungsbetreuung, wenn ein Betreuer krank ist. Wenn ein Verhinderungsbetreuer eine Firma beauftragt, Renovierungen ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
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Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Verhinderungsbetreuung, wenn ein Betreuer krank ist. Wenn ein Verhinderungsbetreuer eine Firma beauftragt, Renovierungen in der Wohnung eines Betreuten durchzuführen und diese Firma ihre Leistung dem Betreuten in Rechnung stellt und der Verhinderungsbetreuer dies auch aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt, scheint das doch in Ordnung zu sein. Spielt es dabei eine Rolle, dass ein Verwandter (Lebensgefährte?) Inhaber dieser Firma ist und der Verhinderungsbetreuter dort ebenfalls tätig ist? Meine Frage ist, ob das in diesem Fall zum einen deshalb kein Insichgeschäft ist, weil eine Fremdfirma ja die gleiche Tätigkeit hätte ausführen können und zweitens, er ist ja quasi nur als Erfüllungsgehilfe für den eigentlichen Betreuer tätig, so dass er doch "in Vertretung" dessen agierte, so dass auch das kein Insichgeschäft darstellt. Wie sieht das aus, wenn der eigentliche Betreuer am Ende die Vermögensabrechnung macht? Ich hoffe auf klare Hilfe! Vielen Dank! |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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es könnte dann sein das die Abrechnungen falsch sind oder
Sachen berechnet werden die nie gemacht wurden sind ich hatte mal bei einem Betreuten eine Hausverwaltung gehabt die falsche Rechnungen erstellt hatte weil diese sich Eigenen Firmen bedient hatten die Anzeige wegen Betrug gab es hinter her , also nichts Private Firmen machen lassen oder solche wie hier beschrieben MfG Thomas Pillusch |
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#4 | |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Empfehlen würde ich dennoch, lieber eine "neutrale" Firma zu beauftragen. LG Annegret |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
Auch wenn es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sein sollte, halte ich das Ganze für fragwürdig, wenn der Verhinderungsbetreuer auch noch selber in der Firma seines Lebenspartners angestellt ist bzw. arbeitet. Das sollte er mindestens vorher mit dem Rechtspfleger abgeklärt haben, ob das Ganze genehmigungspflichtig ist oder einen Ergänzungsbetreuung bzw. Verfahrenspflegschaft benötigt. Der Vorschlag von Annegret ist da einfacher und sauberer: Andere Firma nehmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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| auftragsvergabe, firma, insich, verhinderungsbetreuer |
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