Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute will Aufhebung der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich führe seit 3 Jahren die Betreuung einer mittlerweile 64jährigen Analphabetin, die zudem geistig stark beeinträchtigt ist, was sie aber ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Ich führe seit 3 Jahren die Betreuung einer mittlerweile 64jährigen Analphabetin, die zudem geistig stark beeinträchtigt ist, was sie aber verbal sehr gut überspielen kann. Nun habe ich für sie Rente und Zusatzrente durch bekommen, und sie ist jetzt der Meinung, sie benötige keine Betreuung mehr, weil ja "jetzt keine Briefe mehr kommen" und sie einen schlauen Schwager hat, der ihr alles regeln kann. Eine solche Betreuung macht für mich keinen Sinn, obwohl ich der Meinung bin, dass sie Hilfe braucht, weil sie sehr gerne alles unterschreibt. So auch einen Telefonvertrag, durch den letztlich 1.800 Euro aufliefen, die ich in Verhandlungen mit dem Inkassounternehmen in Hamburg auf 100 Euro herunter gehandelt habe. Wie sehr ihr das?
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn sie neutrale Hilfe braucht, dann braucht sie auch die Betreung weiter.
Was genau veranlasst dich zu deiner Frage? |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
..."Wie seht ihr das?" ...Na und? Es kann ja sein, dass Du einfach gute Arbeit geleistet hast: Alle ihre Sachen sind geregelt, das Einkommen ist gesichert, das Unterkommen auch und einen schlauen Schwager hat sie auch. Also: Was soll denn da noch passieren und wozu solltest Du dann noch nötig sein? Es ist eben eine kleine heile Welt - ausreichend, um einen kleinen Geist glücklich zu machen. Vielleicht aber auch ein Geist, der nicht ausreicht um zu begreifen, dass sich alles wieder ändern kann und das wohl zwangsläufig auch wird. An eine Aufhebung der Betreuung ist wohl nicht zu denken, da wg. der geistigen Einschränkung die Notwendigkeit auch weiterhin bestehen wird. Sage ihr doch, dass sie durchaus das Recht hat, jederzeit die Aufhebung der Betreuung bei Gericht zu beantragen. Das muss sie allerdings in allen Schritten auch selber tun - wie könnte sie sonst behaupten, die Betreuung sei nicht mehr notwendig. Und dann wird das Ganze vom Gericht geprüft, sehr wahrscheinlich von der Betreuungsstelle, von Dir und von einem Arzt eine Stellungnahme gefordert und entschieden. Wenn das Gericht sagt, dass die Betreuung weiterhin bestehen bleiben soll, dann muss sie das akzeptieren - Du hast ihr aber die Möglichkeit aufgezeigt, wie's geht. Anträge auf Aufhebung einer Betreuung gibt es immer wieder. Da mußt Du als BetreuerIn nicht so die Sorgen machen. Du mußt es nicht entscheiden - und wenn das Gericht einer Aufhebung nciht zustimmt, dann warst Du nicht der oder diejenige, der/die das entschieden hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Zitat:
Die Frage stelle ich deshalb, weil jetzt er Jahresbericht ansteht und ich mich momentan frage, ob ich darin angebe, dass die Betreuung auf Wunsch der Betreuten aufgehoben werden könnte, was allerdings entgegen meiner Einschätzung geschehen würde. |
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#5 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
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Moin moin
Wenn es um den Jahresbericht geht: Du kannst den Wunsch der Betreuten dort durchaus reinschreiben und Deine Gedanken dazu auch. Und dann schreibe dazu, dass Du die Betreute darüber aufklärst, was sie dafür tun muss und das sie dann auch den Antrag selber noch stellen wird, wenn sie es will. Und dann mal sehen, ob die Betreute tatsächlich in die Puschen kommt - und das Gericht entscheidet. Da kannst Du ruhig gegenüber dem Gericht und der Betreuten mit offenen Karten spielen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Zitat:
Ich hab ihr schon gesagt, dass und wie sie sich darum kümmern muss und dass und warum ich das nicht befürworten werde. Sie ist der Meinung, ich muss mich darum kümmern, wurde ziemlich ungehalten....... |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du weisst doch bereits alles, was ist unklar? Du hast deine Meinung zur Sachlage, die Betreute eine andere. Unser Job ist Betreute rechtlich in ihren objektiven Interessen zu vertreten. Du findest, die Betreuung ist nötig. Die Betreute findet sie ist unnötig. Kann man genauso dem Gericht mitteilen. Fertig. Meiner Erfahrung nach werden Jahresberichte nicht immer und überall sehr aufmerksam gelesen. In solchen Fragen würde bzw. setze ich mich nicht dem Ruf aus die Wünsche nach Betreuungsaufhebung nicht weitergegeben zu haben. Deshalb würde ich zusätzlich zum Jahresbericht einen kurzen Sachstand schreiben. Wenn das Gericht nachfragt oder sonstwie reagiert dann ist es gut, wenn nicht dann ist es auch gut. Ich erwarte in genau dieser Frage auch keine besonderen Aktivitäten meiner Kunden. Kommt bzw. käme mir persönlich leicht rachsüchtig, in der Art "beleidigte Leberwurst" vor. So im Stil von: du willst was? Dann sieh zu wie du das bekommst und mache es alleine. Das hat schon deutlich einen leichten Geschmack vom persönlich beleidigt sein bzw. diesen Wunsch persönlich zu nehmen ![]() Ich fühle mich wohler in solchen Angelegenheiten wenn das Ganze neutral nochmal von aussen geprüft ist, und wenn ich kann dann leiere ich das auch auf die oben beschriebene Art, und unüberlesbar an. Der Ruf eines Betreuers ist sein höchstes Kapital. |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Zitat:
Michaela, gestern hat sie wieder angerufen und gesagt, dass sie mich behalten will. Im Jahresbericht habe ich aber alles ausführlich beschrieben; selbstverständlich "unterschlage" ich da keine Wünsche von Betreuten. Da habe ich mich sicher falsch ausgedrückt. Jedoch müsste sie dann schon sehen, dass sie das mit ihrem schlauen Schwager regelt, und die Entscheidung obliegt ja dem Gericht. Ich bin weit davon entfernt, eine "beleidigte Leberwurst" zu sein, aber ihre Ansprüche sind mitunter schon nervig, denn ich bin weder ein Taxiunternehmen noch kann ich z.B. ihre Forderungen nach Übernahme aller Kosten für ihre gem. SGB übergroße Wohnung durchsetzen. Du musst immer bedenken, dass ich Betreuungen als Rentnerin ehrenamtlich führe. Geändert von EBunde-B (21.08.2017 um 10:24 Uhr) |
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