Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung läuft katastrophal im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Betreuer handelt (vorsätzlich?)rechtswidrig und nicht zu meinem wohle.
1 behauptet,ich dürfe nicht umziehen bzw Stadt verlassen, weil nur das ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 92
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Mein Betreuer handelt (vorsätzlich?)rechtswidrig und nicht zu meinem wohle.
1 behauptet,ich dürfe nicht umziehen bzw Stadt verlassen, weil nur das hiesige soziale für mich zuständig ist und ich nicht das Recht habe Gelder anderer Kommunen in Anspruch zu nehmen 2 in Gesprächen mit Sozialarbeiter teilt er mit,dass er mein vermögen, sollte es Ueber 2500 Euro sein,sofort dem heim schenkt 3 loest ohne Einverständnis Girokonto auf,bezahlt Rechnungen nicht,bietet das Geld jedoch dem heim an als Schenkung 4 verweigert mir,juristisch gegen das heim vorzugehen um rechtswidrig einbehaltene Gelder beizutreiben 5 ist hauptsächlich wegen Wohnungsangelegenheiten bestellt weiss um meine Obdachlosigkeit,kümmert sich jedoch um keine Wohnungen Usw Also entweder handelt der Mann rechtswidrig oder hat keine Ahnung,aber er ist Anwalt. Reicht Sowas nicht,um gegen den vorzugehen???? |
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#2 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 401
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Hallo!
1.) Empfänger von Grundsicherungsleistungen dürfen nicht einfachso nach eigenem Gusto (Geschmack) umziehen. Wenn Sie OFW gemeldet sind, ist es natürlich anders. Ob Sie ohne festen Wohnsitz im Bezirk A oder B bist ist relativ egal. 2.) kein Betreuer verschenkt Klientengelder. Jeder Betreuer, auch ein Rechtsanwalt ist zu einer Rechnungslegungspflicht verdonnert. Dies einmal pro Jahr. 3.) siehe 2.) 4.) Sie sind nicht entmündigt - Sie können auch ohne den Betreuer handeln. 5.) in diesem Fall müssten immer beide Seiten gehört werden - persönlich habe ich einge Klienten ohne Obdach - eine Wohnung ist zwar gewünscht, nur leider kann ich keine Atelierwohnung bieten. Da gibt es manchmal Zerwürfnisse. Zusammenfassend ist es Ihr Recht zu Gericht eine Beschwerde zu senden. Hierbei wird durch eine unabhängige Instanz geprüft, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind. Grüße der_andre |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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@Marko,
ich hatte es schon einmal gesagt: in deiner Sache können wir hier nicht helfen. Es fehlen nach wie vor wichtige Infos, z.B. ob ein Einwilligungsvorbehalt besteht.Wende dich an deine zuständige Betreuungsstelle und lass dir dort helfen. Die haben auch all dazu nötigen Infos. Hier kann nur geraten und vermutet werden leider. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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Also umziehen kannst du wenn du beim Amt eine Erlaubnis holst und die Wohnung im Rahmen ist bei Umzug in eine andere Stadt brauchst du keine Erlaubnis die Wohnung muss im Rahmen sein.
Der Betreuer darf dein Geld nicht dem Heim schenken wenn er das macht gehe zur Polizei mach Anzeige gegen den Betreuer wenn du einen Ausweis hast ist Berträgt das Schonvermögen 5000,00 Euro nach Teilhabegesetz der Betreuer darf dir nicht verbieten in eine andere Stadt zu ziehen auch nicht bei Bestimmunhsrecht über Aufenthalt der Betreuer ist nicht dafür da das du eine Wohnung bekommst,ein Bereuer ist nicht dafür da das du nicht ohne festen Wohnsitz ist das wird meistens behauptet damit Betreute sich nicht gegen ihre Betreuung währen gegen eigenen Willen darf keine Betreuer bestellt werden , darum wird das meistens gelogen damit du nicht nein sagst wenn du nein sagst ist wird das BetreuungsVerfahren eingestellt. Ich würde dir Raten die Betreuung auf zu heben. MfG Thomas Pillusch |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 61
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versentlich beantwortet ist ja nicht mehr Aktuell die frage
die Daten im Forum sollten besser Sichtbar gemacht werden mann sieht es nicht gleich wenn ein Thema beendedt ist |
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#6 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
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Zitat:
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