Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestellung ist abgelaufen was nun? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin als Betreuer für meine Stieftochter eingesetzt. Diese ist von Ihr auch gewollt.
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.07.2011
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich bin als Betreuer für meine Stieftochter eingesetzt. Diese ist von Ihr auch gewollt. Die Betreuung ist seit dem 12.09 abgelaufen und das Gericht kommt nicht in die Puschen. ![]() Kontovollmacht ist gelöscht, Ärzteauskunft bekomme ich nicht mehr und ich kann mich quasie um nichts mehr kümmern. ![]() Meine Tochter verklagt gerade Leute, die sie um Ihr Erbe geprellt haben. Und wir reden nicht von einem kleinen Taschengeld. ![]() Auch hier können zum Teil bald Fristen nicht mehr eingehalten werden da meine Tochter nicht in der Lage ist Sachen zu entscheiden oder gar Termine wahrzunehmen. Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren zu beschleunigen? Heute war ich auf Gericht und da wurde mir mitgeteilt das heute 26.09 erst ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Bis hier der Termin inkl Bericht erstellt wurde können laut Gericht nochmal bis zu 8 Wochen ins Land ziehen. ![]() Jetzt sitze ich hier und darf mich nicht mehr kümmern da ich ja nicht mehr der Betreuer bin ![]() Wie würdet Ihr vorgehen? Lg |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
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Zitat:
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.07.2011
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 3
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Ja war es. Vom 12.03.17 bis 12.09.17
Gerade habe ich erfahren das dass Gericht die Hausärztin angeschrieben hat für eine Beurteilung!? Die kann ja nur über Grippe ect. auskunft geben. Wir sind aufgrund einer Maßname neu in der Stadt 01.04.17 Was mich ärgert ist der Rattenschwanz der damit verbunden ist. Ich muss jetzt wieder überall "neu" anfangen wenn die neue Bestellung erfolgt. Konten, Ärzte und und und..... Das ist ne Menge Arbeit. Ich müsste wegen dem MDK (Pflegestufe 2 hat sie) tätig werden aber ohne Berichte die ich ja nicht mehr einfach so bekomme ist das echt schlimm. Und mit meiner Tochter zusammen das machen (was ich ja selbstverständlich mache) ist es noch mehr arbeit. Geändert von Bacchulus (28.09.2017 um 15:33 Uhr) |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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Las dir doch von deiner Tochter eine Vollmacht ausstellen. Als Bevollmächtigter kannst du dann wieder handeln. Geht schnell und die Betreuung wäre eigentlich auch überflüssig.
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.07.2011
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 3
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Ja eine Vollmacht habe ich teilweise auch bekommen (für Lebenshilfe zb.) aber aus diversen Gründen (Erkrankungen) ist eine Betreuung zwingenst notwendig.
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#6 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,384
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Zitat:
Falls die HA noch nicht genug über Deine Tochter weiß, würde ich alsbald einen Termin dort vereinbaren. Hausärzte können das eigentlich auch ganz gut einschätzen und sind zumeist auch gut lenkbar
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