Dies ist ein Beitrag zum Thema Abwesenheitspflegschaft im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wenn ein Betreuter längere Zeit als vermisst oder gar als verschollen gilt, muss dann ein Abwesenheitspfleger bestellt werden oder ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,817
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Hallo,
wenn ein Betreuter längere Zeit als vermisst oder gar als verschollen gilt, muss dann ein Abwesenheitspfleger bestellt werden oder übernimmt die betr. Aufgaben - AK's vorausgesetzt - ggf. der gesetzliche Betreuer? siehe hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1911.html mfg |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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Wenn bereits ein Betreuer bestellt ist wird dieser den Betreuten solange rechtlich vertreten wie er bestellt ist.
Ein Abwesenheitspfleger kommt i.d.R. bei verschollenen Personen in Betracht, die keinen rechtlichen Vertreter haben.
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