Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung bekommen - Klient vor einem Monat verstorben - Vergütungsfrage im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie der Titel schon sagt habe ich gestern den Beschluss bekommen für die Betreuung eines Herren im Hospiz. Nach kurzer ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 14.11.2017
Beiträge: 16
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Wie der Titel schon sagt habe ich gestern den Beschluss bekommen für die Betreuung eines Herren im Hospiz. Nach kurzer telefonischer Vorstellung hat sich ergeben das der Herr schon vor einem Monat verstorben ist.
Wie weiter vorgehen ? Soll ich mir dies nochmal schriftlich geben lassen, und an das Betreuungsgericht weiterleiten? Welche Aufgaben habe ich nach dem Tod eines Klienten? Eigentlich endet die Betrreuung mit dem Tod, oder? Wie ist die Situation zwecks Vergütung? |
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Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Zitat:
Ich würde eine kurze Meldung ans Gericht machen und sonst nichts. LG Annegret |
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#3 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das musst du dir nicht schriftlich geben lassen- kommt dabei allerdings auch auf das Gericht an. Eine einfach Mitteilung sollte genügen.
Zitat:
Zitat:
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 128
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Nach dem Tod endet die Betreuung.
Also musst Du auch nicht mehr tätig werden. Ich würde dem Gericht mitteilen, dass der Betroffene verstorben ist und das war es dann. Wenn das Hospiz Dir den Tod schriftlich mitteilt, würde ich das dem AG-Schreiben beilegen, aber zwingend ist ein Nachweis hier in Hannover nicht. Eine Vergütung wirst Du wohl nicht bekommen. Geändert von marza (22.02.2018 um 09:53 Uhr) |
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