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Betreuung bekommen - Klient vor einem Monat verstorben - Vergütungsfrage

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung bekommen - Klient vor einem Monat verstorben - Vergütungsfrage im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wie der Titel schon sagt habe ich gestern den Beschluss bekommen für die Betreuung eines Herren im Hospiz. Nach kurzer ...


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Alt 22.02.2018, 09:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.11.2017
Beiträge: 16
Standard Betreuung bekommen - Klient vor einem Monat verstorben - Vergütungsfrage

Wie der Titel schon sagt habe ich gestern den Beschluss bekommen für die Betreuung eines Herren im Hospiz. Nach kurzer telefonischer Vorstellung hat sich ergeben das der Herr schon vor einem Monat verstorben ist.

Wie weiter vorgehen ?
Soll ich mir dies nochmal schriftlich geben lassen, und an das Betreuungsgericht weiterleiten?

Welche Aufgaben habe ich nach dem Tod eines Klienten? Eigentlich endet die Betrreuung mit dem Tod, oder?
Wie ist die Situation zwecks Vergütung?
Betreuertr ist offline  
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Alt 22.02.2018, 09:17   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuertr Beitrag anzeigen

Welche Aufgaben habe ich nach dem Tod eines Klienten? Eigentlich endet die Betrreuung mit dem Tod, oder?
Wie ist die Situation zwecks Vergütung?
Wenn die Person schon vor der Betreuerbestellung verstorben war, hat die Betreuung gar nicht begonnen und kann somit auch nicht enden.

Ich würde eine kurze Meldung ans Gericht machen und sonst nichts.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 22.02.2018, 09:18   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das musst du dir nicht schriftlich geben lassen- kommt dabei allerdings auch auf das Gericht an. Eine einfach Mitteilung sollte genügen.

Zitat:
Welche Aufgaben habe ich nach dem Tod eines Klienten?
Diese Frage stelltst du öfter, warum eigentlich? Wenn der Klient tot ist, ist Schluss und deiner ist sogar schon seit 4 Wochen tot wenn ich richtig gelesen habe.

Zitat:
Wie ist die Situation zwecks Vergütung?
Du bist einen Tag lang Betreuer (gewesen), was soll vergütet werden?
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2018, 09:22   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 128
Standard

Nach dem Tod endet die Betreuung.
Also musst Du auch nicht mehr tätig werden.
Ich würde dem Gericht mitteilen, dass der Betroffene verstorben ist und das war es dann.
Wenn das Hospiz Dir den Tod schriftlich mitteilt, würde ich das dem AG-Schreiben beilegen, aber zwingend ist ein Nachweis hier in Hannover nicht.
Eine Vergütung wirst Du wohl nicht bekommen.

Geändert von marza (22.02.2018 um 09:53 Uhr)
marza ist offline  
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