Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsgericht Antrag stellen ohne Adresse von betroffene Person? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag zusammen,
ist es irgendwie möglich bei Betreuungsgericht ein Betrugsantrag zu stellen, ohne genau zu wissen, wo ist betroffene ...
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04.08.2018, 16:33 | #1 |
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Betreuungsgericht Antrag stellen ohne Adresse von betroffene Person?
Guten Tag zusammen,
ist es irgendwie möglich bei Betreuungsgericht ein Betrugsantrag zu stellen, ohne genau zu wissen, wo ist betroffene Person in Deutschland angemeldet? Weil wenn es so was nicht möglich ist, dann stehen und Angehörige von Betroffene Person und Betroffene Person auf verlorenem posten. Danke in voraus für eure Vorschläge. |
04.08.2018, 18:14 | #2 |
Moderator
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Beiträge: 5,714
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Betrugsanzeige
Hallo, Betrug durch einen Betreuer? Zuständig für die Strafverfolgung ist nicht das Betreuungsgericht, sondern die Staatsanwaltschaft. Dort (oder bei der Polizei) ist die Anzeige zu erstatten, dabei macht man alle Angaben, die man hat. Alles weitere ermitteln die dann.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
04.08.2018, 23:07 | #3 |
Ich bin neu hier
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Ciao Horst, danke dir für deine Antwort.
Aber es ist meine Schuld, ich habe zu wenig geschrieben, da zu bin ich noch ein Ausländer und ich kann nur gebrochene Deutsch. Ich habe eben gemerkt, oben in meinem erstem Beitrag, ich habe statt; Betreuungsantrag, Betrugsantrag geschrieben. Sorry noch ein mal, mein Fehler. Jetzt mache ich langsam, also pass auf, meine Frau hat ein gute Freundin/Kollegin, welche ist schon wieder, auf einfachem Deutsch gesagt; ausgeflippt. Depressionen Schizophrenie plus Wechseljahre, plus die war schon 2 mal Zwangs-eingewiesen in Psychiatrische Klinik. Da zu ist ihr vor etwa weniger als 1 und halb Jahre Vater gestorben, danach hat die 4. Kündigung in einem Jahr bekomme, also in ein Jahr die hat 4 Arbeitsplätze verloren. Letzte Kündigung hat die gebrochen. So das ist die eine Woche nach dem letzten Kündigung weg von hause und von dann meldetet sich keinem. Nicht zur meine Frau aber eben nicht zum eigene Tochter aus erste Ehe, welche in Serbien lebt. Natürlich die ist auch nicht zum Notar gegangen, sich um eigen erbe zu kümmern, keine steuer Erklärung gemacht etc. Jetzt Junge Dame aus Serbien ruft meine Frau, mit bitte, dass wir machen eine Betreuung Antrag bei Betreuungsgericht. Aber, Problem dabei ist, das wir haben keine Ahnung wo befindet sich betroffene Person. Einzige, welche so was weist, ist Mutter von betroffen Person aber die möchte nicht reden mir Onkel Kind. Bzw. die redet mit ganze Familie nicht. Und da zu ist offensichtlich eine Auskunftssperre eingebaut, viel wir haben nicht geschafft bei Einwohnermeldeamt Auskunft zu bekommen, wo befindet sich jetzt betroffene Person. Deswegen ist meine Frage, etwas präziser ausgedrückt; können wir Betreuung Antrag stellen bei uns ins Ort, wo ist eben und letzte, uns bekannte Adresse von betroffene Person? Kann dann unsere Betreuung Gericht Antrag weiterleiten auf zuständige Betreuung Gericht? Ich nehme an das für Betrug Gericht gilt keine Auskunftssperre. Aber das ist nur meine Vermutung, ich könne mich überhaupt nicht mit Materie, deswegen und meine Frage von oben. Geändert von MD72 (04.08.2018 um 23:14 Uhr) |
05.08.2018, 10:46 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin moin
Wenn keine Adresse oder Kontaktmöglichkeit für die betroffenen Person angegeben werden kann, ist das nicht so einfach für das Betreuungsgericht, dran zu kommen. Die Angaben sind da bisher sehr vage. Du kannst Dir aber Hilfe holen: Frage beim Sozialpsychiatrischen Dienst an und schildere die Lage dort. Möglicherweise ist sie dort schon bekannt oder man wird aufgrund der geschilderten psychischen Probleme ein offenes Ohr haben, einen Kontaktversuch starten und ggf. auch die Einrichtung einer Betreuung unterstützen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.08.2018, 20:59 | #5 | ||
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat:
Am Montag wir waren wieder bei Betreuung Gericht und die Dame hat unseren Antrag angenommen, und dazu gesagt das die hat mit Richter gesprochen, und das die werden sich darüber kümmern. Das war eine große Erleichterung für uns, besonders für Tochter von betroffene Person. Weil die ist eben mit nerven am Ende. Also, diese schritt ist glücklich verlaufen. So zu sagen wir haben Glück gehabt dass Dame und Richter bei Betreuungsgericht ein offene Herz/Ohr für Jammerei von meiner Frau gehabt haben. Aber nehmen wir an das die Dame bei Betreuungsgericht ein schlechte Tag gehabt hat. Die hat vollkommen recht dann gehabt uns mit Antrag raus auf die Straße zu schmeißen, weil wir wissen nicht wo sich momentan betroffene Person befindet. Die ganze hat mich bisschen bewundert, weil ich gewohnt bin, das alle mögliche Situationen in Deutschland sind gesetzlich vorausgesehen. Sogar und auf Antragsformular steht eine Zeile, wo soll man schreiben, in gegeben fahl, das betroffene Person nicht mehr in gewöhnlichem Umfeld zu finden ist. Und ich nehme an das unsere Situation ist nicht einzigartige Situation, bzw. eine Ausnahme. Ich bin mir fast überzeugt, dass es gibt, mehrere solche fehle wo betroffene Person, so zu sagen, verschwindet, bricht Kontakt mit ganzem Welt und irgendwo steckt Kopf in Sand … und tut absolut nicht. Meine Meinung nach es ist sehr Schade und konnte katastrophal enden, und für betroffene Person und für angehörige, das weiter Schicksal häng an von Lust und Laune zuständigem Amt, werden die sich bemühen betroffene Person zu finden oder nicht. Und bemühen in diesem konkretem fahl bedeutet bei Einwohnermeldeamt nachzufragen und trotz Auskunftssperre, Auskunft zu bekommen. Und die ganze Betreuung Prozess ist damit schon in Gang gesetzt und damit eventuell und Leben von einem oder sogar mehreren Personen gerettet. Was sozialpsychiatrischer dienst betrifft mit denen haben wir sehr positive Erfahrungen gemacht. Wir haben gedacht zuerst irgendwie auf sanfte Art und Weise mit betroffene Person in Kontakt zu treten. Nicht direkt zu Betreuung Gericht zu gehen. Sozial psychiatrischer dienst hat einen sehr offene Ohr dafür gehabt. Aber leider ohne Aufenthalts Ort keine weitere Möglichkeiten. Gerade die Leute von sozial psychiatrischer dienst haben uns am Ende und vorgeschlagen zum Betreuungsgericht zu gehen, weil im Vergleich mit sozial psychiatrischer dienst, Betreuungsgericht etwa größere Möglichkeiten zu Adresse von betroffene Person zu kommen hat. So weit, so gut, aber jetzt hab ich noch ein paar fragen. Aber ich frage mich zuerst soll ich die fragen jetzt hier stellen, in dieses Thema, oder für jede frage neu Thema eröffnen. Natürlich ich habe mich durch Forum und google bisschen schlau gemacht, aber trotzdem sind mir noch ein paar fragen offen. Das ich nicht viele zu viel kompliziere, ich stelle einfach die fragen hier. An einfachstem ist dann damit, bei Bedarf, neu Thema eröffnen, oder bei schon existierende Thema, mir einfach ein Link zu senden, bzw. posten. Also, zuerst, noch früher haben wir die ganze fall, zum sozial psychiatrischer dienst, auf 7 Seiten detailliert beschrieben. Das haben wir ausgedruckt und möchten dieses mal zur Betreuung Gericht übergeben. Aber die Dame bei Betreuung Gericht möchte das nicht annehmen, sondern nur Formular. Und das was man in Formular schreiben kann ist, meine Meinung na, sehr wenig. Zum Beispiel, betroffene Person war schon 2 mal i psychiatrische Klinik, aber natürlich wir haben keine Diagnose, also nichts Offizielles, und so was natürlich können wir nicht von psychiatrische Klinik bekommen. Deswegen haben wir auf Zusatz Blatt geschrieben wo die betroffene gewesen ist und Telefon Nummer von Person, welche hat Zugang zum Akte von betroffene Person. Natürlich, Akte wird ausgegeben nur auf Antrag von Gericht. Aber jetzt Gericht hat keine Ahnung, in welche Klinik betroffene Person war. Deswegen ich mache mir sorge, das Antrag wird abgelehnt, danach müssen wir Beschwerde machen, oder das Bearbeitung wird wesentlich länger dauern ohne zusätzliche Informationen, welche wir geschrieben haben aber leider nicht abgeben können. Also meine Frage ist; können wir diese zusätzliche Informationen irgendwie nachträglich zur Betreuung Gericht übergeben? Zweite frage, Tochter von betroffene Person hat ein lange Brief zur Mutter geschrieben. Mit Hoffnung das es etwas positiv bringen kann, wen ihre Mutter den Brief liest. Natürlich, wegen fehlende Adresse konnte Tochter fast ein und halbes Jahr den Brief nicht zur Mutter senden. Aber kann sich wohl passieren, wenn es Mutter Brief von Tochter erhält das sich, die danach bei Tochter meldet … und kann es wohl sein das, dann wird ganze Sache mit Betreuungsgericht überflüssig werden. So zu sagen, die Sache hat sich von sich selbst erledigt. Das ist natürlich nur eine Hoffnung, aber es konnte klappen. Deswegen ist meine zweite frage; konnte Betreuungsgericht Brief von Tochter zur Mutter übergeben? Dritte und andere fragen sind mehr allgemein, aber trotzdem ich habe keine konkrete Auskunft darüber bekommen, bzw. gefunden. Wie lange dauert überhaupt bis zur Entscheidung von Betreuungsgericht, so zu sagen; durchschnittlich? Werden wir überhaupt eine nachritt bekommen, was hat Gericht entschieden? Oder wird das auch wie Adresse von Betroffene Person uns geheim bleiben? Werden wir überhaupt wissen, wer ist Betreuer von betroffene Person? Konnte dann Betreuer zum Betroffene Person Brief von Tochter übergeben? Wird Betreuer von Betroffene Person überhaupt Kontakt mit angehörigem aufmachen? Ich weis das sind meine fragen … na ja, einfach doof und teilweise mehr wünsche, aber ich könne mich überhaupt nicht mit Materie und deswegen tappe ich fast in vollkommen Dunkelheit, trotz Google. Und da zu sollen wir etwas Konkretes zum Tochter von betroffene Person sagen. Ich bin ihnen in voraus dankbar für eure Hilfe und Geduld, besonders wen es man damit rechnen muss das Sie mussen mit meinem gebrochenem Deutsch die ganze zeit kämpfen. Aber stellen sie sich nur kurz in Situation von Tochter von Betroffene Person. Fast ein und halbes Jahr Null Kontakt mit Mutter, Mutter irgendwo in Fremde Land, keine Ahnung wo, da zu hat Tochter Null Deutsche Kenntnisse und Null Geld für Anwälte. Einzige Infos und Hoffnung die bekommt von uns, bzw. von euch, dank eurem Forum. Geändert von MD72 (10.08.2018 um 21:00 Uhr) Grund: fehler |
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10.08.2018, 23:30 | #6 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Es wird aber sowieso als Erstes geprüft- falls man die Frau finden kann- ob eine Betreuung hier überhaupt das Richtige ist. Zitat:
Du hörst das sicher nicht gerne aber im Moment kannst du nichts anderes machen als abzuwarten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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