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Antrag auf Aufhebung der Betreuung wiederrufen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf Aufhebung der Betreuung wiederrufen? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines Sohnes und da mir von etlichen Seiten Druck gemacht wurde, ein Berufsbetreuer könne die Rechte ...


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Alt 16.08.2018, 16:13   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.02.2018
Ort: Hessen
Beiträge: 47
Standard Antrag auf Aufhebung der Betreuung wiederrufen?

Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines Sohnes und da mir von etlichen Seiten Druck gemacht wurde, ein Berufsbetreuer könne die Rechte meines Sohnes angeblich besser durchsetzen als ich (insbesondere in Bezug auf die Suche nach einem Wohnheim), habe ich gestern den Fehler gemacht und beim Amtsgericht eine Entlassung als Betreuerin unterschrieben.

Kann ich dies wieder rückgängig machen und wenn ja, reicht eine formlose Mitteilung?
BeateDA ist offline  
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Alt 16.08.2018, 16:58   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 479
Standard

Zitat:
Zitat von BeateDA Beitrag anzeigen
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meines Sohnes und da mir von etlichen Seiten Druck gemacht wurde, [...] habe ich gestern den Fehler gemacht und beim Amtsgericht eine Entlassung als Betreuerin unterschrieben.

Kann ich dies wieder rückgängig machen und wenn ja, reicht eine formlose Mitteilung?
Was hast du denn genau unterschrieben? Deine eigene Entlassung wird es wohl nicht direkt gewesen sein, sondern eher eine Stellungnahme, die in die Richtung eines Betreuerwechsels zielt.

Entlassen würdest du erst durch Beschluss des Richters, wenn er deine Eignung als Betreuerin nicht mehr für gewährleistet hält, oder wenn er einen anderen wichtigen Grund dafür sieht.
FFB ist offline  
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Alt 16.08.2018, 17:44   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo,

ich habe jetzt keine fachliche fundierte Aussage für Dich aber:

sofort das Gericht informieren / anrufen. Deine " was-auch-immer-Du-unterschrieben-hast " schriftlich widerrufen und sofort hinterher schicken. Bevor Du noch weiter überlegst und bei Gericht eventuell Dinge in Gang gesetzt werden die Du so nicht wolltet.

Liebe Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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