Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung angebracht oder nicht ? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, bin neu hier im Forum. Hoffe etwas Hilfe zu bekommen, vielen Dank schon im voraus !
Folgender Fall:
Ein ...
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27.09.2018, 20:16 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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Betreuung angebracht oder nicht ?
Hallo, bin neu hier im Forum. Hoffe etwas Hilfe zu bekommen, vielen Dank schon im voraus !
Folgender Fall: Ein Freund von mir (53 Jahre alt, Beamter im Ruhestand seit 2000, seit Juli 2018 im Pflegeheim, Pflegestufe 4) hat gestern eine sog. Pfändung bekommen. Zumindest habe ich das als Hinweis auf seinem Girokonto gesehen. Die schriftliche Ausfertigung bekomme ich erst am Samstag zu Gesicht. Vermutlich handelt es sich um unbezahlte Krankenhaus-rechnungen. Als Beamter ist man ja privatversichert, d.h. man bekommt eine Rechnung vom Arzt/Krankenhaus und muß die bei der Beihilfe und bei der Krankenkasse einreichen und bekommt dann später einen Großteil erstattet. Eben nicht alles, einen Teil der Kosten muß man selber tragen. Sobald die Erstattung da ist, sollte man den Rechnungsbetrag überweisen. In meinem Fall hat mein Freund wohl nicht alles oder garnichts überwiesen oder es wurde erst garnicht erstattet, das muß ich erst noch rauskriegen. Mit seinem "Papierkram" konnte ich mich erst seit August d.J. befassen, vorher hat er es noch selbst gemacht und/oder ein anderer Bekannter von ihm. Eine rechtliche Betreuung liegt nicht vor, ist auch (noch) nicht beantragt. Eine unterschriebene Vollmacht habe ich bisher nur für die Krankenkasse, weitere (zB Vorsorgevollmacht) habe ich noch nicht. Aufgrund seines Gesundheitszustands ist er seit Januar 2018 immer wieder im Krankenhaus, wie z.Zt. auch. Geistig ist er noch voll da, nur die Feinmotorik und das Lesen klappt nicht mehr so gut. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, ihm zu helfen? 1. P-Konto, da ist das Problem mit dem Freibetrag, der müßt sehr hoch sein, sonst kann ich die Rechnungen nicht überweisen. Die Rechnungen vom Heim, Ärzten, und Krankenhaus belaufen sich im Monat auf mind. 5000 Euro. 2. Privatinsolvenz, vielleicht jetzt noch zu früh, da weitere Schulden mir nicht bekannt sind. 3. Rechtliche Betreuung beantragen, schützt die überhaupt vor Pfändungen u.ä. ? 4. Vorsorgevollmacht unterschreiben lassen ? |
27.09.2018, 21:43 | #2 | ||||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Zitat:
Du könntest aber bei der KV anfragen, ob sie damit einverstanden ist, Krankenhausrechnungen direkt mit dem Krankenhaus zu regeln. Das machen Privatversicherungen durchaus. Das würde aber auch nur etwas bringen, wenn die Rechnungen noch nciht an Inkasso-Unternehmen abgegeben sind. Bei Pfändungen hilft das auch nichts. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das ist noch so einfach, wenn die Feinmotorik nicht mehr hinhaut. die Unterschrift ist sicherlich nicht mehr die selbe, wie sie bei vielen Stellen bekannt ist. Eine VV müßte da schon mit einem Notar gemacht werden, der die Unterschrift beglaubigt und bestätigt, dass der Vollmachtgeber noch fit im Kopf ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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07.10.2018, 20:01 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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So, ich wollte jetzt mal weiter berichten.
-Antrag auf P-Konto hat er am 29.09. unterschrieben und am gleichen Tag eingeworfen. Habe auch einen Brief mit ein paar Fragen dazugelegt. Leider bis heute keine Antwort, obwohl innerhalb von vier Tagen eine Bestätigung der Bank erfolgen sollte (habe ich gelesen). -Bankvollmacht hat er mir auch unterschrieben und konnte ich aber erst gestern abschicken. Seine Bank ist nicht hier vor Ort, geht nur auf dem Postweg. -Rechtliche Betreuung möchte er (zumindest jetzt noch) nicht, aber wer will die schon ? Evtl. reicht es aber auch so. -Die (private) Krankenkasse habe ich noch nicht informiert, zumal da auch der Antrag für den Beihilfezuschuß für die Pflege läuft, konnte da auch erst gestern die fehlenden Unterlagen hinschicken. Was mich ein bißchen ärgert, sind die langen Bearbeitungszeiten der zuständigen Stellen, aber das ist wohl der Bürokratie in D geschuldet. Würde mich freuen, wenn jemand mir weiterhin hilfreiche Hinweise (und/oder Ratschläge) gibt, vielen Dank schonmal. |
01.01.2019, 21:12 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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Update zum letzten Beitrag:
Da zwischenzeitlich genug Erstattungen von der KK kamen, konnte der Pfändungsbetrag so überwiesen werden. Die Pfändungsstelle ist telefonisch leider nicht zu erreichen, nur per mail oder Brief - toller Service. Die Bank hat im letzten Brief wieder auf Normalkonto umgestellt. Ich habe zwischenzeitlich mit dem Klinikum und dem Inkassobüro telefoniert, da habe ich zumindest bis Jahresende 18 Aufschub bekommen. Gestern war's vorbei, da kam wieder ein Schreiben vom Inkassobüro mit Androhung "von weiteren Maßnahmen", also wieder eine Pfändung. Daher jetzt nochmal die Frage: Habe ich mit einer rechtlichen Betreuung Schutz vor einer Pfändung u.ä. Maßnahmen ? In welchem Gesetz steht das ? Oder reicht ein Schreiben mit dem Hinweis "Bei Herrn (Betreutem) liegt eine Betreuung vor, bitte nehmen Sie von weiteren Zwangsmaßnahmen Abstand." Mir geht es darum, daß Sie die Forderung einfach als uneinbringlich abschreiben. Oder sollte er eine EV abgeben ? Wenn ja, wie fkt. das ? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, danke. |
02.01.2019, 15:30 | #5 |
Moderator
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Hallo, Betreuung als solche führt nicht zum Pfändungsschutz. Es ist nur so, dass die meisten Gläubiger erst mal die Füße stillhalten, wenn sich jemand als Betreuer outet. Weil dann die Hoffnung da ist, dass sich jetzt jemand um die verfahrene Situation kümmert. Deshalb sollte man als Betreuer diese "Atempause" gut nutzen. Hier ist sie dann wohl verstrichen. Daher solltest du dich jetzt mit den Möglichkeiten des Pfändungsschutzes nach der ZPO (§§ 850 ff ZPO) befassen, am besten unter Einschaltung eines Anwaltes, der sich auf Verbraucherrecht spezialisiert hat (ggf. mit Hilfe eines Beratungshilfeantrags).
Solange noch eine Chance besteht, sich mit Gläubigern zu einigen, sollte man die Abgabe einer Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung, § 802c ZPO) besser nicht provozieren. Macht auch für den Betreuer eine Menge Arbeit und potentielle Strafbarkeit wegen § 156 StGB. Siehe auch unter: Zwangsvollstreckung ? Betreuungsrecht-Lexikon Übrigens: Wenn du immer noch "nur" Bevollmächtigter bist: die Vermögensauskunft kann nur ein Betreuer abgeben, nicht ein Bevollmächtigter, siehe z.B. Landgericht Berlin: Bürgerservice Berlin - Brandenburg
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (02.01.2019 um 15:35 Uhr) |
23.04.2019, 20:45 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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Ich möchte mal hier weiter berichten, es ergibt sich ein neues Problem. Mit dem Hauptgläubiger konnte ich eine Ratenzahlung vereinbaren, daher erst mal keine neue Pfändung, auch wenn die Raten stark schwanken. Hoffe, der Gläubiger hält weiter still.
Jetzt hat das Heim eine 2. Mahnung verschickt, da geht es um nicht erstattete Pflegezuschüsse (1775 Euro pro Monat). Im fraglichen Zeitraum war mein Freund im Krankenhaus - steht dem Pflegeheim da überhaupt der Zuschuss zu ? Immerhin wird ja keine Pflege erbracht in der Zeit. Vielleicht kennt sich da jemand mit aus. |
23.04.2019, 21:41 | #7 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
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Im Prinzip ja, denn § 87a SGB XI sagt:
Zitat:
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16.05.2022, 20:44 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.09.2018
Beiträge: 13
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Ist zwar schon eine Weile her, aber ich wollte hier mal weiter berichten. Gottseidank war der Hauptgläubiger, ein Inkassobüro, mit weiterer Ratenzahlung einverstanden, auch wenn die anfallenden Zinsen und Gebühren fast genau so hoch geworden sind wie die eigentliche Forderung. Mittlerweile konnte alles (auch aufgrund eines unerwarteten Geldeingangs) zurückgezahlt werden. Als ob es das Schicksal so wollte, ist mein Freund kurz danach verstorben. Zu seinem Bruder (dem letzten Angehörigen) hatte er kaum noch Kontakt, sodaß ich mich auch um seine Beerdigung gekümmert habe. Soweit erstmal,
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25.04.2023, 13:52 | #9 | |
Gesperrt
Registriert seit: 24.10.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Ich finde es toll, dass du in diesem Forum schreibst wie die Sache ausgegangen ist. Das das habe ich in diesem Forum so noch nicht gelesen. |
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