Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Tag an alle, ich habe gestern vom Betreuungsgericht die Mitteilung erhalten, dass es für die Vermögenssorge einen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 14.10.2018, 17:48   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.08.2018
Ort: BW und NRW
Beiträge: 14
Standard Betreuerwechsel

Hallo und guten Tag an alle,
ich habe gestern vom Betreuungsgericht die Mitteilung erhalten, dass es für die Vermögenssorge einen Betreuerwechsel gibt und ich ab sofort diese Betreuung übernehmen kann.
Meine Frage: Muss ich nun auch alles, was der bisherige Betreuer nicht getan hat in meiner Freizeit aufarbeiten, muss er nicht zuerst Rechenschaft ablegen beim Betreuungsgericht und mir danach alle Unterlagen übergeben oder verhält es sich so dass er mit mir zusammen die Fehler während seiner Betreuungszeit aufarbeiten muss?
Der gute Mensch glaubt dass mit der Rücknahme der Bestellungsurkunde für ihn alles gelaufen ist ....
Leider habe ich zu dieser - vielleicht etwas speziellen Frage - keine Antworten über die Suchfunktion gefunden.
Herzlichen Dank an alle, die mir hier weiterhelfen können.
ClaramitKette ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2018, 18:10   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
Standard

Der bisherige Betreuer muss eine Schlußrechnungslegung machen. Das Gericht prüft diese und sendet ihm die Unterlagen zum Aushändigen an den Nachfolger zurück.
Der bisherige Betreuer muss diese Unterlagen an den Nachfolger aushändigen, damit ist die Sache für ihn erledigt.
Er muss also keineswegs etwas mit Dir aufarbeiten.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2018, 20:25   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.08.2018
Ort: BW und NRW
Beiträge: 14
Standard Betreuerwechsel

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort - damit kann ich dem Vorgänger mitteilen was er noch zu tun hat .
Einen schönen Abend wünsche ich noch
ClaramitKette ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2018, 22:25   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,880
Standard

Zitat:
damit kann ich dem Vorgänger mitteilen was er noch zu tun hat .
Diese Mitteilung bekommt der ehemalige Betreuer üblicherweise durch das Betreuungsgericht. Du kannst ihm keinerlei Handlungsanweisungen erteilen.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2018, 22:05   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 28.08.2018
Ort: BW und NRW
Beiträge: 14
Standard

das will ich ja auch nicht - wollte eigentlich auch bestätigt haben dass er das "Aufräumen" vom Gericht aus machen muss... Danke für die Bestätigung
ClaramitKette ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2018, 08:44   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
wollte eigentlich auch bestätigt haben dass er das "Aufräumen" vom Gericht aus machen muss
das hast du falsch verstanden. Der alte Betreuer kann gar nichts mehr tun, ob "aufräumen" oder sonst was denn er ist seit dem Betreuerwechsel dazu nicht mehr befugt.

Ganz allgemein sage ich dazu mal: bei jedem Betreuerwechsel findet man das eine oder andere wo man selbst evtl. anders agiert hätte. Da ist mal ne GEZ Befreiung für ein Quartal übersehen worden oder sonst was. Es muss überhaupt gar niemand, auch nicht der wohlwollendste Angehörige oder Freund, denken dass in einer Betreuung alles, ausnahmslos alles immer sofort passiert wäre.

Das ist "nur" der Idealfall.

Das gleichzeitig Gute dran ist, dass man in der Regel kleinere Versäumnisse aber auch im Nachinein "heilen" kann. Im Wissen um die eigene Fehlbarkeit macht man das dann ohne grossses Gewese.


Auch das Gericht erteilt für später keine Anweisungen, s.o.

Sollte dem Betreuten ein wirklicher Schaden entstanden sein- und das Wort wirklich hat hier eine ganz besondere Bedeutung- dann kann der derzeitige Betreuer den vorherigen Betreuer zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagen.

Mit wirklich meine ich Dinge wie, vergessen einen Rentenantrag zu stellen, die KV vergessen usw. Das lässt sich im Nachhinein nicht mehr heilen und deswegen wird der Vorgänger auf dem Klageweg haftbar gemacht werden müssen- vom derzeitigen Betreuer, nicht vom Gericht selbst.


Ich habe nochmal in deinem vorherige Beitrag nachgeshen was du bemängelt hast und dann das hier gefunden:
Zitat:
Richtig ist dass die Heimkosten von Januar bis Juli 2018 erst nach Auflösung eines Fonds beglichen wurden und die Heimkosten für August 2018 bis heute nicht beglichen sind.
Das ist evtl. unschön aber z.B. auch kein Schaden an dem es jetzt noch etwas zu ändern oder zu beheben gäbe.
Schau dir lieber die Defintion von Schaden in Betreuungen noch einmal richtig an.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuerwechsel, vermögenssorge

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40