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gesetzlicher, ehrenamtlicher Betreuer als private Pflegeperson?

Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzlicher, ehrenamtlicher Betreuer als private Pflegeperson? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: damit der zu Betreuendedie Kombination aus Geld- und Sachleistung in der jeweiligen Pflegestufe inAnspruch nehmen kann? Immer bis zum ...


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Alt 27.11.2018, 18:37   #11
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Zitat:
damit der zu Betreuendedie Kombination aus Geld- und Sachleistung in der jeweiligen Pflegestufe inAnspruch nehmen kann?
Immer bis zum Ende lesen Michaela.
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agw ist offline  
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Alt 27.11.2018, 21:36   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
Standard

Moin moin

Ein kleiner Beitrag mit einer Frage und jede Menge Diskussion dazu.
...ich würde nich nicht wundern, wenn Semmie jetzt völlig durcheinander ist. (...also Semmie: schreib ma was.)

Daher hole ich die Ausgangsfrage noch mal hoch:

Zitat:
Zitat von Semmie Beitrag anzeigen
Kann ein vom Gericht bestellter ehrenamtlicher Betreuer gleichzeitigals private Pflegeperson der Pflegekassegegenüber benannt werden und diese Tätigkeit ausführen, damit der zu Betreuendedie Kombination aus Geld- und Sachleistung in der jeweiligen Pflegestufe inAnspruch nehmen kann?
und teile sie:

Zitat:
Zitat von Semmie Beitrag anzeigen
Kann ein vom Gericht bestellter ehrenamtlicher Betreuer gleichzeitig als private Pflegeperson der Pflegekasse gegenüber benannt werden
Ja, das geht.
Die Pflegekasse wird wohl mitspielen.

Zitat:
Zitat von Semmie Beitrag anzeigen
und diese Tätigkeit ausführen
Auch das geht, sofern der Betreuer die Pflegeleistung auch erbringen kann.

Zitat:
Zitat von Semmie Beitrag anzeigen
damit der zu Betreuende die Kombination aus Geld- und Sachleistung in der jeweiligen Pflegestufe in Anspruch nehmen kann?
Auch das geht, sofern die Pflegekasse da mitspielt.


Was nicht geht:
ist, wenn der Betreuer sich die Pflegeleistungen bezahlen läßt.

Für Berufsbetreuer ist das ein absolutes NoGo.

Bei Ehrenamtlern siehe meinen Beitrag #2.
Aber auch den Beitrag von FFB #7:
Dann müßte ein Pflegevertrag gemacht werden, der über einen Verfahrenspfleger oder Ergängzungsbetreuer läuft und vom Gericht genehmigt werden muss.
Sonst würde man ja als Betreuer und Vertreter des Betreuten einen Vertrag mit sich selber als Pflegeperson des Betreuten abschließen und sich mit dem Pflegegeld des Betreuten selber bezahlen. Darin liegt das verbotene Insichgeschäft.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.12.2018, 17:55   #13
Neuer Gast
 
Registriert seit: 22.03.2014
Beiträge: 2
Standard Pflegegeld

Es wird eine Kombination aus Geld- und Sachleistung beantragt:

Geldleistung= Unterstützung durch eine private Person
Sachleistung= Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst

Somit kommt auch ein regulärer Pflegedienst zum Einsatz..
Semmie ist offline  
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Stichworte
ehremtlicher betreuuer, pflegegeld, private pflegeperson

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