Dies ist ein Beitrag zum Thema gesetzlicher, ehrenamtlicher Betreuer als private Pflegeperson? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
damit der zu Betreuendedie Kombination aus Geld- und Sachleistung in der jeweiligen Pflegestufe inAnspruch nehmen kann?
Immer bis zum ...
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#11 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Zitat:
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#12 | |||
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Ein kleiner Beitrag mit einer Frage und jede Menge Diskussion dazu. ...ich würde nich nicht wundern, wenn Semmie jetzt völlig durcheinander ist. (...also Semmie: schreib ma was.) Daher hole ich die Ausgangsfrage noch mal hoch: Zitat:
Zitat:
Die Pflegekasse wird wohl mitspielen. Auch das geht, sofern der Betreuer die Pflegeleistung auch erbringen kann. Zitat:
Was nicht geht: ist, wenn der Betreuer sich die Pflegeleistungen bezahlen läßt. Für Berufsbetreuer ist das ein absolutes NoGo. Bei Ehrenamtlern siehe meinen Beitrag #2. Aber auch den Beitrag von FFB #7: Dann müßte ein Pflegevertrag gemacht werden, der über einen Verfahrenspfleger oder Ergängzungsbetreuer läuft und vom Gericht genehmigt werden muss. Sonst würde man ja als Betreuer und Vertreter des Betreuten einen Vertrag mit sich selber als Pflegeperson des Betreuten abschließen und sich mit dem Pflegegeld des Betreuten selber bezahlen. Darin liegt das verbotene Insichgeschäft. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 22.03.2014
Beiträge: 2
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Es wird eine Kombination aus Geld- und Sachleistung beantragt:
Geldleistung= Unterstützung durch eine private Person Sachleistung= Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst Somit kommt auch ein regulärer Pflegedienst zum Einsatz.. |
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| ehremtlicher betreuuer, pflegegeld, private pflegeperson |
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