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Übergabe der Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe der Betreuung im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen! In meinem Fall hat ein Betreuerwechsel stattgefunden und ich bin nun verpflichtet worden. Alles schön und gut. Nun ...


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Alt 30.11.2018, 11:40   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.11.2018
Ort: Köln
Beiträge: 17
Standard Übergabe der Betreuung

Hallo zusammen!

In meinem Fall hat ein Betreuerwechsel stattgefunden und ich bin nun verpflichtet worden. Alles schön und gut.
Nun habe ich den vorherigen Betreuer (Berufsbetreuer) schon vier mal innerhalb eines Monats aufgefordert, mir die Akte zukommen zu lassen (auch den Vorschlag gemacht, dass ich sie bei ihm abhole oder ihm das Porto zahle). Von dem vorherigen Betreuer kommt einfach keine Reaktion.

Ich habe dies gestern dem Amtsgericht mitgeteilt, da die von mir eine aktuelle Finanzaufstellung meines Betreuten haben möchten, die ich ihnen aber nicht geben kann. Das Gericht bat mich um weitere Versuche, den vorherigen Betreuer an die Übergabe der Akte zu erinnern. Das werde ich natürlich tun, ist ja in meinem Interesse.

Wie wird das im Normalfall so gehandhabt? Dauert eine Übergabe immer über Wochen?

Ich habe schon 23 Briefe für meinen Betreuten bekommen, die ich nicht beantworten kann, ohne zu wissen, was vorher alles geschrieben/ vereinbart wurde.

Zum Hintergrund: mein Betreuter ist nicht geschäftsfähig und nicht in der Lage zu kommunizieren. Er ist geschlossen untergebracht.

simplyinlove28 ist offline  
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Alt 30.11.2018, 15:34   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
Standard

Moin moin

Um wg. der Post erst mal Druck weg zu nehmen kannst Du ja antworten, dass Du die Betreuung erst seit kurzem übernommen hast und Dich erst noch einarbeiten mußt - also um Geduld bitten.

Bei Rechnungen bzw. Forderungen/Schulden (Gläubigerpost) ist es wichtig zu erwähnen, dass Du diese erst einmal nicht / bzw. nicht ohne Prüfung anerkennst und Fristeinrede gegen die Forderung und die Zinsen einlegst.
Ebenso kannst Du die Gläubiger auffordern, Dir erst einmal schuldbegründende Dokumente (Titel, Rechnungen etc.) zuzusenden. (Damit Du auch die Rechtmäßigkeit prüfen kannst.)
Damit hasrt Du auch Zeit gewonnen.

Was die Übergabe der Unterlagen vom Vorbetreuer angeht, bist Du in der Pflicht sie abzuholen. Dafür muss der Vorbetreuer aber auch auf Dich reagieren und Dir die Sachen übergeben.
Das klappt nicht immer.
Wenn ein Kontakt zum Vorbetreuer nicht zustande kommt, dann mußt Du die Daten alle selber erheben. Das kannst Du dem Gericht mitteilen. Das Gericht wird vom Vorbetreuer auch einen Bericht und bei Vermögenssorge eine Rechnungslegung fordern.
Bei ähnlichen Fällen, in denen ein Kontakt zum Vorbetreuer nicht gelaufen ist, war das Gericht (von mir immer gut informiert) ziemlich kiebig auf den Vorbetreuer, von dem dann auch einige Zwangsgelder auferlegt wurden....

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.11.2018, 23:28   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 96
Standard

Hallo,


ich mache sehr unterschiedliche Erfahrungen mit dem Erhalt der Betreuungsakte, von gut bis gräßlich.

Bei einem Betreuerwechsel (weil der Ehrenamtler nicht mehr auf die Gerichtspost reagierte), hat die Betreuungsstelle (erfolglos) auch Kontakt gesucht. Bei einem anderen Fall hat der Rechtspfleger sich an den Vorbetreuer gewendet (nach meiner schriftlichen Eingabe beim Gericht). Unterlagen kamen dann.


Manchmal ist es hilfreich, die Gerichtsakte einzusehen. Einige Infos sind da zu entnehmen, in Deinem Fall zB die Bankverbindung. Generell fordere ich eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft an zu Beginn einer Betreuung; informativ zu Verschuldung und Bankdaten.



Viel Glück,
Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 01.12.2018, 00:12   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.11.2018
Ort: Köln
Beiträge: 17
Standard

Lieben Dank für die Antworten!

Zum Glück habe ich derzeit keine Rechnungen hier liegen, da bin ich schon mal froh.
Aber Post von Sozialträgern und Ämtern (auch mit Fristsetzungen), die ich ohne Vorwissen nicht beantworten kann. Bei Gericht habe ich die Akte eingesehen, aber da ist natürlich nicht der Briefverkehr drin, den ich so dringend benötigte.
Nun ja, ich werde es weiter versuchen.
simplyinlove28 ist offline  
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Alt 02.12.2018, 10:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Aber Post von Sozialträgern und Ämtern

Ich würde beim Arbeiten nicht auf etwas warten was nur mit viel Verspätung - wenn überhaupt- kommt. Anstatt den Vorbetreuer anzuschreiben kann man das Amt anschreiben und um Zweitschriften bitten. Man muss sich ja sowieso als neuer Betreuer outen.


Du darfst nicht vergessen, gerade wenn es um Fristsachen geht, dass du jetzt in der Haftung bist. Zu sagen:.... habe nichts bekommen vom Vorherigen bringt dich da nicht raus.Warten auf Reaktionen würde ich also nicht.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.12.2018, 11:05   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.11.2018
Ort: Köln
Beiträge: 17
Standard

Oh nein, ich hatte nicht vor zu warten.
Ich habe die Ämtwr auch schon kontaktiert und Zweitschriften, bzw. Fristverlängerung gebeten. Bislang bekam ich mir genervte Antworten. Aber ich kann halt auch nichts dafür.
Heute Nacht hat mich der ehemalige Betreuer angeschrieben, dass er mich nächste Woche anrufen wird.
Das ist doch mal eine Ansage, mit der man arbeiten kann.
simplyinlove28 ist offline  
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