Dies ist ein Beitrag zum Thema 2 Betreuer- arbeiten gegeneinander im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumskollegen,
mir bereitet folgender Fall Kopfzerbrechen und bitte um eure Meinung:
Mein B ist wg. diverser Delikte angeklagt. Aufgrund ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 01.02.2018
Beiträge: 35
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Liebe Forumskollegen,
mir bereitet folgender Fall Kopfzerbrechen und bitte um eure Meinung: Mein B ist wg. diverser Delikte angeklagt. Aufgrund der psychischen Erkrankung verlangt die Staatsanwaltschaft nun ein Gutachten zur Schuldfähigkeit. (Dies ist genau das, was mein Anwalt auch geraten hat) Es gibt 2 Betreuer: 1. Eine Verwandte, Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge und Vertretung ggü. Behörden 2. Mich, Aufgabenkreise: Vermögenssorge mit EWVB, Vertretung ggü. Behörden und Mandatierung eines RA im Strafverfahren Ich habe also einen RA beauftragt, die bisherige Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft geführt und mit B die Vorgehensweise soweit abgestimmt. Für das anstehende Gutachten soll nun eine Schweigepflichtentbindung für die behandelnden Ärzte unterschrieben werden. Dies fällt m.E. nicht in meinen Aufgabenkreis, sondern unter die Gesundheitsfürsorge. Also habe ich die andere Betreuerin gebeten, diese zu unterschreiben. Nach längerem hin und her war mir klar, dass sie mir das nicht unterschreibt und ich habe B unterschreiben lassen. Alles an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und nun teilt mir B mit, dass die andere Betreuerin ihr rät die Unterschrift zu widerrufen. Ihre Begründung lautet, dass die Schweigepflichtentbindung rechtswidrig ist (?!) und sie diese nie unterschreiben hätte dürfen. B hat bei Schuldfähigkeit mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, dies möchte sie auf keinen Fall. Die andere Betreuerin ist der Meinung, dass B ein Recht auf Privatsphäre hat und steuert entsprechend gegen. Ansonsten leistet sie wenig Beitrag zur Betreuung. Nun muss ich sagen, dass mich dieses Hin und Her schon nervt. Es ist absolut kontraproduktiv, wenn ich in eine Richtung arbeite und dann von anderer Seite gegengesteuert wird. Für B ist es noch blöder, wenn einer das und der andere das sagt. Ich denke, dass ich mich an das Gericht wenden werde, und die Probleme mit der 2. Betreuerin schildern werde und hoffe um entsprechende Anweisung durch das Gericht. Was denkt ihr, ist mein Vorgehen richtig oder bedenke ich hier etwas nicht. Lieben Dank für alle Hinweise und einen schönen Abend. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,299
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Moin moin
Die verwandte Betreuerin hat zwar die Gesundheitssorge, aber sie kann nicht so ohne weiteres behaupten, dass die Betreute die Schweigepflichtentbindung nicht selber hätte unterschreiben dürfen. Dazu hätte eine Einwilligungsunfähigkeit vorliegen müssen. Die kann die Verwandte nicht bescheinigen, sondern nur ein Arzt. Wenn sich die zweite Betreuerin Dir gegenüber nicht gerade konstruktiv verhält, dann kann sie das wohl tun - so lange dies dem Wohl bzw. dem Willen der Betreuten entspricht. Die Sache würde ich aber auch dem Betreuungsgericht mitteilen. Insbesondere dann, wenn ihr Verhalten eben nicht dem Willen oder dem Wohl der Betreuten entspricht oder sie betreuerische Pflichten mißachtet. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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