Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kompetenzen des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kompetenzen des Betreuers im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin erst vor wenigen Tagen auf dieses Forum getroffen, auf der Suche nach einer Information bezueglich der Kompetenzen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 18.03.2019, 13:47   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 15.03.2019
Beiträge: 1
Beitrag Kompetenzen des Betreuers

Hallo,
ich bin erst vor wenigen Tagen auf dieses Forum getroffen, auf der Suche nach einer Information bezueglich der Kompetenzen des Betreuers meiner Tante. Er hat die Betreuung seit ca. zwei Monaten und meine Tante (und mein Onkel, der kuerzlich verstorben ist) ist vor vier Wochen auf seine Initiative in eine Senioren-WG gezogen (wo sie sich sehr unwohl fuehlt und die auch ich als sehr unbehaglich wahrnehme). Auf Wunsch meiner Tante, die mir einen Schluessel fuer ihre Wohnung gab, wollte ich nach dem Umzug in ihrer Wohnung nach dem Rechten sehen und ihr einige gewuenschte Gegenstaende sowie Kleidung bringen. Leider bin ich nicht in die Wohnung gekommen, da der Betreuer, ohne mich oder meine Tante darueber informiert zu haben, das Schloss ausgetauscht hatte. Auf meinen Anruf erklaerte er, dies getan zu haben, weil er sich einen Ueberblick darueber verschaffen wollte, wer alles einen Schluessel hat (nur meine Tante und ich hatten einen) und fuer die Wahrung des Besitzes verantwortlich zu sein. Ich sagte ihm, dass meine Tante wiederholt den dringenden Wunsch geaeussert habe, noch einmal in ihre Wohnung zu kommen und ihre Sachen durchzusehen, woaufhin ich ihr zugesichert hatte, mit ihr, wenn der Betreuer dies nicht taete, dorthin zu fahren. Auch dies sagte ich ihm, doch er lehnte es, mit der Begruendung, dass sie so durcheinander sei, ab, ihr noch mal Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren. Auch den Einwand meiner Tante, dass sie in ihrem neuem Heim kaum etwas anzuziehen habe, liess er nicht gelten und meinte, dass ihr die Kleidung, die noch in der Wohnung ist, nicht mehr passen wuerde (was ich fuer eine an den Haaren herbeigezogene Ausrede halte, da ich erstens nicht denke, dass am Umzugstag, an dem alles furchtbar schnell gegangen war, Zeit fuer die Begutachtung ihrer Kleidung gewesen war, und zweitens, dass er generell nicht dazu in der Lage ist, dies zu beurteilen). Ich empfinde es als Gewalt gegen sie, zu verweigern, von den Gegenständen, mit denen sie ihr ganzes Leben verbracht hatte, Abschied zu nehmen bzw. sich etwas herauszusuchen. Und ich empfinde es auch gegenueber mir als einzige Angehoerige (neben meiner betagten Mutter) als ungehoerig, mir den Zutritt zur Wohnung zu verweigern, da ich auf Geheiss meiner Tante dort nach Erinnerungsstuecken gucken sollte bzw., da es meine Familie ist, natuerlich auch ein Beduerfnis danach habe.

Zu erwaehnen ist noch, dass ich zuvor schon einige laengere Telefonate mit dem Betreuer gefuehrt habe und er mich am Umzugstag gebeten hatte, meine Tante waehrenddessen zu "beschaeftigen".
Ich wuesste gern, wie die Rechtslage aussieht bzw. was ich gegen den Mann, dessen Handeln ich als uebergriffig empfinde, tun kann.
Fuer Informationen / Hinweise bin ich sehr dankbar.
Viele Gruesse.
carrefour ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2019, 15:55   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Tag,


zum Betreuer besteht bzw. bestand Kontakt. Warum lassen sich Angelegenheiten wie z.B. in der Wohnung etwas holen zu wollen nicht vorab telefonisch wenigstens besprechen?


Zitat:
Ich wuesste gern, wie die Rechtslage aussieht bzw. was ich gegen den Mann, dessen Handeln ich als uebergriffig empfinde, tun kann.
Angehörige mögen es als übergriffig empfinden aber letztendlich sind Betreuer ab Übernahme des Falles erst mal vorrangig für alle Eigentmsgegenstände verantwortlich. In Anbetracht socher Verantwortung sichert man sich schon mal selbst als erstes auch ab indem man ungeklärte Zugänge verspperren lässt.


Ein Umzug in ein Heim findet in der Regel "geordnet" statt, also vorher werden Dinge durchgesehen und gepackt. Mir ist nicht so ganz klar warum du daran nicht im Vorfeld bereits beteiligt warst?
Sicher gibt es auch Hoppla Hopp Umzüge aber diese nur im Notfall und so liest sich der Beitrag nicht.


Leider steht hier auch nichts über die Gründe des Heimeinzugs und die Daignose warum gleichzeitig eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde? Das wäre wichtig zu wissen.

Normalerweise werden Angehörige auch zuerst befragt ob sie die Betreuung übernehmen wollen.


Es kann Gründe geben warum ein dementer Mensch z.B. nicht gleich nach Heimeinzug noch einmal in seine Wohnung sollte aber dazu,wie gesagt wären die allgemeinen Gründe für alles nötig zu wissen.


Zitat:
Ich wuesste gern, wie die Rechtslage aussieht bzw. was ich gegen den Mann, dessen Handeln ich als uebergriffig empfinde, tun kann.
Beim derzeitigen sach- und Wissensstand durch den Beitrag mal eher nichts.
Grundsätzlich halte ich es immer für ratsam friedvoll zusammen zu arbeiten anstatt Konflikte zu verschärfen.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2019, 14:28   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,124
Standard

Hallo, wenn es Zweifel an der Geeignetheit des Betreuers gibt, sollte man sich direkt an das Betreuungsgericht wenden, welches schließlich die Aufsicht über ihn hat. Die pauschale Ablehnung des Ansinnens, noch einmal gemeinsam in die Wohnung zu gehen und Erinnerungsstücke und ggf Bekleidung mitzunehmen, finde ich schon etwas merkwürdig.

Im übrigen müssen doch Verwandte vorrangig ggü Berufsbetreuern sls Betreuer bestellt werden (§ 1897 Abs 5 BGB). Warum also nicht gleich einen Betreuerwechsel bei Gericht anregen?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:34 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40