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Ergänzungsbetreuer und Vertragsrecht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer und Vertragsrecht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich musste die Nebenkostennachzahlung aus meiner Rente und Grundsicherung begleichen. Das waren knapp 200 Euro. Beim monatlichen Regelsatz von 424€ ...


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Alt 15.07.2019, 17:00   #11
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Registriert seit: 14.07.2019
Beiträge: 5
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Ich musste die Nebenkostennachzahlung aus meiner Rente und Grundsicherung begleichen. Das waren knapp 200 Euro. Beim monatlichen Regelsatz von 424€ (Rente und Grundsicherung) könnt ihr euch vorstellen was da zum Leben noch übrig bleibt.
Ich kann das doch nicht meinem Vater aufs Auge drücken nach dem Motto: Pech gehabt.

Ich habe auch mal nachgeschaut was im Sozialgesetzbuch steht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__35.html

Zitat:
(1) Bedarfe für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt.
Wieso muss ich das jetzt bezahlen? Meinem Papa mute ich das bestimmt nicht zu.
Frank76 ist offline  
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Alt 15.07.2019, 17:54   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hier noch einmal mein Lösungsvorschlag:
Zitat:
Dein Vater hat deine Wohnung ja sicher auch von einem anderen gemietet.

Vielleicht kann man den Ergänzungsbetreuer doch noch überzeugen indem man den Originalmietvertrag deines Vaters vorlegt.
Wenn dann dort steht dass die NK abzurechnen sind wäre das ein ernsthafter Hinweis auf die Rechtmässigkeit eures Verlangens.

Ich bin mir fast sicher, wenn der Ergänzungspfleger den Originalmietvertag deiner Wohnung einsehen kann und darin sollen Nebenkosten abgerechnet werden, dass er seine Meinung zur Zustimmung dann ändert.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.07.2019, 18:40   #13
FFB
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Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 524
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Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Ein Ergänzungsbetreuer ist von vornherein nur dann notwendig wenn der Betreute geschäftsunfähig ist und selbst keine Verträge mehr abschließen kann. Nur dann braucht es einen Ergänzungsbetreuer [...]
Dann könnte man allerdings auch argumentieren, ein Geschäftsfähiger bräuchte überhaupt keinen Betreuer. Schließlich könnte er ja all seine Verträge selbst abschließen.

Zitat:
Zitat von Frank76 Beitrag anzeigen
Ich habe einen Ergänzungsbetreuer für Wohnungsangelegenheiten da mein Betreuer auch gleichzeitig mein Vermieter ist. Mein Betreuer ist mein Papa. Er hat die Wohnung für mich angemietet und ich habe einen Untermietvertrag.
Welchen Zweck hat die Konstruktion mit der Untermiete? Warum hat dein Vater die Wohnung nicht direkt in deinem Namen gemietet? Dann bräuchte es vermutlich auch keinen Ergänzungsbetreuer.

Zitat:
Zitat von Frank76 Beitrag anzeigen
Der Ergänzungsbetreuer schreibt mir jetzt das meine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr nicht anerkannt werden kann, da im Untermietvertrag nicht klar steht ob die Nebenkosten per Pauschale oder per jährlicher Nebenkostenabrechnung verrechnet werden.

Daraufhin haben wir eine Ergänzung des Untermietvertrags vorgenommen in der das ganz klar steht das es keine Pauschalen sind sondern monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Am Ende des Jahres gibt es die Nebenkostenabrechnung.
[...]
Jetzt schreibt mir der Ergänzungsbetreuer das die Vertragsänderung von ihm nicht anerkannt wird. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht aber gar nicht.
Was meint der Ergänzungsbetreuer jeweils mit "nicht anerkannt"? Er braucht da ja eigentlich nichts anzuerkennen. Soweit du geschäftsfähig bist, kannst du wirksam Verträge abschließen, und zwar auch mit deinem Vater, auch wenn der dein Betreuer ist. Lässt der Ergänzungsbetreuer irgendwie erkennen, welche konkreten Folgen es hat, dass er die Nebenkosten "nicht anerkennt"?

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wenn dein Vater dich jetzt eine (evtl. für ihn günstige) Regelung unterschreiben lässt und du unterschreibst das einfach weil es dein Vater ist dann wäre das nicht gut.
[...] die Möglichkeit dazu würde ohne Ergänzungsbetreuer bestehen [...]
Diese Möglichkeit besteht aber mit einem Ergänzungsbetreuer im Prinzip noch genauso. Wenn das Gericht das verhindern will, müsste es dazu noch einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.

Zitat:
Zitat von Frank76 Beitrag anzeigen
Ich musste die Nebenkostennachzahlung aus meiner Rente und Grundsicherung begleichen. Das waren knapp 200 Euro.
Kann es sein, dass weniger der Ergänzungsbetreuer das Problem ist, sondern eher das Sozialamt, weil das Sozialamt die Nebenkosten "nicht anerkennt"?
FFB ist offline  
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Alt 15.07.2019, 20:00   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Soweit du geschäftsfähig bist, kannst du wirksam Verträge abschließen, und zwar auch mit deinem Vater, auch wenn der dein Betreuer ist.
Ob man hier für weitere Verirrung sorgen sollte bezweifle ich.


Denn nach wie vor gilt: bestellt wird der Ergänzungsbetreuer, wenn der Betreuer selbst kein Rechtsgeschäft mit dem Betreuten abschließen kann.


Ein Mietvertrag mit dem Betreuten ist ein Rechtsgeschäft.


Zitat:
Was meint der Ergänzungsbetreuer jeweils mit "nicht anerkannt"?
Wenn der Ergänzungsbetreuer zur Erstellung des Mietvertrags da war dann hat er den Mietvertrag gesehen und eben genau diesen mit jedem enthaltenen Passus "genehmigt".
Wenn hinterher andere Dinge eingefügt, der vorgelegte vorherige Mietvertrag dann später aber wieder geändert wird usw. hätte man sich die Mühe zuvor auch sparen können.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.07.2019, 11:53   #15
FFB
Stammgast
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 524
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wenn der Ergänzungsbetreuer zur Erstellung des Mietvertrags da war dann hat er den Mietvertrag gesehen und eben genau diesen mit jedem enthaltenen Passus "genehmigt".
Wenn kein Einwilligungsvorbehalt besteht, "genehmigt" der Ergänzungsbetreuer eigentlich nicht, sondern er handelt unmittelbar als gesetzlicher Vertreter im Namen des Betreuten. Ein geschäftsfähiger Betreuter kann aber auch selbst handeln; seine Willenserklärungen sind dann ganz ohne Mitwirkung des Betreuers wirksam. (Man kann sich allerdings schon fragen, wozu es überhaupt einen Betreuer gibt, wenn der Betreute auch vollständig selbst handeln kann.)
FFB ist offline  
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Alt 16.07.2019, 14:44   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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Die letzte Frage lässt sich wohl nur so beantworten dass dass das Gesetz damit Betreute aus der schwierigen Situation zwischen gleichzeitig Verwandten und Betreuern herausnehmen wollte. Klar kann der Betreute selbst handeln aber bei gewissen Dingen ist das klare Denken evtl. beeinflusst oder vernebelt. Da könnte leicht ein Ungleichgewicht oder ein Schaden entstehen.
michaela mohr ist offline  
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