Dies ist ein Beitrag zum Thema Ergänzungsbetreuer und Vertragsrecht im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen. Ich frage hier mal nach weil mir das schlaflose Nächte bereitet.
Ich habe einen Ergänzungsbetreuer für Wohnungsangelegenheiten da ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.07.2019
Beiträge: 5
|
Hallo zusammen. Ich frage hier mal nach weil mir das schlaflose Nächte bereitet.
Ich habe einen Ergänzungsbetreuer für Wohnungsangelegenheiten da mein Betreuer auch gleichzeitig mein Vermieter ist. Mein Betreuer ist mein Papa. Er hat die Wohnung für mich angemietet und ich habe einen Untermietvertrag. Der Ergänzungsbetreuer schreibt mir jetzt das meine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr nicht anerkannt werden kann, da im Untermietvertrag nicht klar steht ob die Nebenkosten per Pauschale oder per jährlicher Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Daraufhin haben wir eine Ergänzung des Untermietvertrags vorgenommen in der das ganz klar steht das es keine Pauschalen sind sondern monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten. Am Ende des Jahres gibt es die Nebenkostenabrechnung. Ist ja eigentlich auch klar. Es kann ja gar keine Pauschale sein wenn ich am Ende des Jahres eine Abrechnung kriege. Jetzt schreibt mir der Ergänzungsbetreuer das die Vertragsänderung von ihm nicht anerkannt wird. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht aber gar nicht. Darf ich jetzt keine Verträge mehr abschließen? Da steht meine Unterschrift drauf. Ist das jetzt kein rechtsgültiger Vertrag? Ich versteh die Welt nicht mehr. Vielleicht hat hier jemand einen guten Rat. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,501
|
Bist du geschäftsunfähig?
Ein Ergänzungsbetreuer ist von vornherein nur dann notwendig wenn der Betreute geschäftsunfähig ist und selbst keine Verträge mehr abschließen kann. Nur dann braucht es einen Ergänzungsbetreuer weil ansonsten der Betreuer seinen eigenen Vertrag selbst unterschreiben müsste, was im deutschen Recht nicht geht. Wenn du nicht geschäftsunfähig bist (ein Einwilligungsvorbehalt ist ja nicht angeordnet) ist ein Ergänzungsbetreuer überflüssig. Dann muss das Betreuungsgericht den auch abbestellen, weil ein "Ergäzungsbetreuer auf Lebenszeit" im Betreuungsrecht so nicht vorgesehen ist. Ich würde mich mit dem Anliegen unbedingt an das Betreuungsgericht wenden. Der Vertrag gilt selbstverständlich, ohne Einwilligungsvorbehalt hat der Ergänzungsbetreuer gar nicht das Recht einen Vertrag einfach nicht zu genehmigen. |
|
|
|
|
|
#3 | ||
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Es gibt einen weiteren Grund warum ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt werden kann: Bestellt wird der Ergänzungsbetreuer, wenn
und das scheint hier der Fall zu sein. Vermieter (Vater) und Betreuer sind ein und dieselbe Person. Als Betreuer kann er nicht gleichzeitig mit sich als Vermieter für den Sohn einer Vertagsänderung zustimmen. Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#4 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.07.2019
Beiträge: 5
|
Ich bin weder geschäftsunfähig noch gibt es einen Einwilligungsvorbehalt. Deswegen verstehe ich das ganze auch nicht.
Ich versuche das mal zu erklären. Ich beziehe EU Rente und gleichzeitig Grundsicherung vom Sozialamt. Das Sozialamt hat das Betreuungsgericht angeschrieben das mein Papa nicht gleichzeitig mein Betreuer und mein Vermieter sein darf, weil das ein Insich-Geschäft sei und ein Interessenkonflikt bestehe. Bei der Betreuungsbehörde des Kreises war ich schon. Die Dame hat mir 20 Minuten lang erklärt das sie da auch nicht durchblickt und sie Telefondienst hat und in 2 Monaten in Rente geht. Ich komme mir vor als rede ich gegen eine Wand. |
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,501
|
Zitat:
Das ist zulässig, aber für den Familienfrieden nicht gerade förderlich. Ich als Vater wäre ziemlich angesauert, wenn mein Kind mit so etwas kommen würde. Ich würde dann vermutlich auch die ganze Anwaltsmaschinerie auf mein Kind hetzen und alle Möglichkeiten ausloten eine "Entmietung" an der Grenze des Legalen durchzusetzen einschließlich Abstellen von Strom und Wasser, willkürliche Sanierungsarbeiten, Lärm von früh bis spät... |
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.07.2019
Beiträge: 5
|
|
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Deshalb gibt es den Ergänzungsbetreuer für die Mietangelegenheiten. Was für die Dame der Betreuungsbehörde daran unerklärlich ist weiss ich auch nicht. Ich versuchs mal auf "unschöne" Art zu verdeutlichen: Einer ist gleichzeitig Vermieter und Betreuer. Als Vermieter erhöht er lustig die Mieten ständig und gleichzeitig als Betreuer zahlt er diese dann. Damit genau sowas nicht passieren kann wird neben dem eigentlichen Betreuer für Mietfragen noch einer dazu gesetzt dass der Betreute von seinem Vermieter nicht über den Tisch gezogen wird. Bitte beachten: die Erklärung soll nur verdeutlichen, den Hintergrund erklären. Ich sage nicht dass das so bei euch der Fall ist. Dem Gesetz nach geht die "Doppelrolle" deines Vaters nicht. |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 14.07.2019
Beiträge: 5
|
|
|
|
|
|
|
#9 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Ich gehe davon aus, dass dein Betreuer (Vater) auch die Wohnungsangelegenheiten als Aufgabenkreis hat. D.h. dass du auch in diesem Bereich Unterstützung brauchst. Wenn dein Vater dich jetzt eine (evtl. für ihn günstige) Regelung unterschreiben lässt und du unterschreibst das einfach weil es dein Vater ist dann wäre das nicht gut. Nochmal, ich sage nicht dass ihr das beide so handhabt. Aber alleine die Möglichkeit dazu würde ohne Ergänzungsbetreuer bestehen, das wäre dann für alle schlecht und auch die Betreuung hätte ihren Zweck verfehlt. Dein Vater hat deine Wohnung ja sicher auch von einem anderen gemietet. Vielleicht kann man den Ergänzungsbetreuer doch noch überzeugen indem man den Originalmietvertrag deines Vaters vorlegt. Wenn dann dort steht dass die NK abzurechnen sind wäre das ein ersnthafter Hinweis auf die Rechtmässigkeit eures Verlangens. |
|
|
|
|
|
|
#10 | ||
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Zitat:
Gute Güte, ob soviel Schwachsinn bleibt nur noch verständnisloses Kopfschütteln. |
||
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|