Dies ist ein Beitrag zum Thema Tochter der Betreuten bestimmt alles im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgendes Problem: Betreute hat stark Alzheimer, sehr liebe Frau. Tochter hat ADHS und hat die Gesundheitssorge, ich den "Rest". Kein ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.07.2019
Beiträge: 19
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Folgendes Problem: Betreute hat stark Alzheimer, sehr liebe Frau. Tochter hat ADHS und hat die Gesundheitssorge, ich den "Rest". Kein Gespräch mit Ärzten klappt, wird rausgeshmissen etc, aber allg. bemüht um die Mutter. Betreute muss eigentlich in ein betreutes Wohnen, Tochter lehnt es ab. Absprachen mit mir aber ummöglich-sagt kurzfristig Termine ab, da zu gestresst, ich nerve sie, sie regelt das selbst usw. Muss also Klinkenputzen, um die Betreute sehen zu können. Kann nichts Behördliches regeln, da immer die Tochter (Bedarfsgemeinschaft) mit drin hängt und die Dinge dann erledigt, wann sie will und da auch keine Unterstützung zulässt. So der gemeinsame Umzug in eine Wohnung. Wohnung gefunden, aber fast 2 Monate bis zum Umzug, da die Tochter ihre Sachen nicht beim Jobcenter abgibt. Dann wieder : man sieht Sie ja kaum, Sie kümmern sich nicht usw...."Ich muss alles allein machen. Heute nun ein Anruf, sie bräuchte mal ein Schreiben für so und so von mir....Pflegekasse soll den Umzug für übermorgen!! übernehmen Ich :das kann ich nicht....Ok, dann suche ich mir ne neue Betreuerin, Sie d......Kuh...Sie will nächste Woche zum Gericht. Wie verhalte ich mich?
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,058
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Zitat:
Na ganz einfach, Betreuung abgeben. Das klingt auch nicht so, als wäre die Betreuung im Tandem wirklich führbar. Stell selber den Antrag auf Betreuerwechsel und rege aus den besagten Gründen an, dass die Tochter doch die gesamte Betreuung übernehmen soll. |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 845
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Ich hatte bis vor kurzem auch so einen Fall: ich war nur für Vermögen zuständig, eine Verwandte (die mit der B. in einem Haus wohnte) für alle anderen Aufgabenkreise. Der "Kollegin" konnte die Vermögenssorge nicht übertragen werden, weil gemeinsames Vermögen besteht.
Ich habe das Treiben (mir wurde z.B. Hausverbot erteilt und sich dann bei Gericht beschwert, dass ich nicht käme) nun 3 Jahre ausgehalten. Nachdem nun behauptet wurde, dass ich gegenüber der Betreuten gewalttätig geworden sei (ich konnte sie trotz zahlreicher Versuche seit Monaten nicht sehen), habe ich um Ablösung (Betreuerwechsel) gebeten. Ehrlich: eigentlich hätte ich neben der Betreuervergütung noch Schmerzensgeld bekomen müssen. Also schau, ob Du mit der Tochter irgend eine tragbare Lösung findest, und wenn das nicht erreichbar ist, dann bitte um einen Betreuerwechsel. Viel Erfolg und Gute Nerven wünscht Dir Marsupilami |
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