Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter arbeitet gegen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Ich habe das Gericht seit Wochen informiert, keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meinen vor Wochen gestellten Antrag dieses auffällige ...
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#11 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Auch Gerichte sind manchmal überlastet oder es wird etwas falsch abgeheftet oder geht insgesamt verloren/kommt gar nicht erst an. Was macht man wenn auf Briefe nix passiert? Man ruft an und fragt direkt nach oder geht direkt dahin. Wie wärs mal damit? |
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#12 | ||
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Zitat:
Zum betreuungsrechtlichen Teil Deines Anliegens...was möchtest Du denn nun? Das ist mir nicht ganz klar: Zitat:
Betreuerwechsel, Auflösung der Betreuung...da schließe ich mich zum einen meinen VorschreiberInnen an, zum anderen stellt sich, nichts für ungut, hier die Frage, ob Du weiterhin als Berufsbetreuer (ich gehe davon aus, dass Du hier als Berufsbetreuer bestallt wurdest?!) tätig sein möchtest...jede Betreuungsbehörde (bzw. AG) wird da sicherlich nicht mitgehen bei dem von Dir hier Geschilderten. Diesen Fall würde ich, ohne naklar den Sachverhalt in vollem Umfang zu kennen, unter erschwertes Alltagsgeschäft verbuchen...also: Mutig weitermachen und vielleicht niedrigschwellige Klärung (persönlich/telefonisch, wie Michaela Mohr bereits schrieb) hinsichtlich der leicht durcheinandergeratenen betreuungsrechtlichen Anträge pp. betreiben ![]() Wenn naklar Unbetreubarkeit (i. e. S.: Betreuer (Du) vs. Betreuter) vorliegen sollte, kann ein Betreuerwechsel angeregt werden (bitte dann gut und sauber argumentieren...Michaela Mohr schrieb von der Außenwirkung ja bereits) oder letztlich ggf. auch Weitreichenderes vom Gericht entschieden werden (Unbetreubarkeit i. w. S.). Viel Erfolg! Gruß Florian |
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