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Betreuter arbeitet gegen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter arbeitet gegen Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Ich habe das Gericht seit Wochen informiert, keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meinen vor Wochen gestellten Antrag dieses auffällige ...


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Alt 30.01.2020, 23:47   #11
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe das Gericht seit Wochen informiert, keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meinen vor Wochen gestellten Antrag dieses auffällige Verhalten des Betreuten, über ein Gutachten zu überprüfen, ist bis heute unbeantwortet.

Auch Gerichte sind manchmal überlastet oder es wird etwas falsch abgeheftet oder geht insgesamt verloren/kommt gar nicht erst an.


Was macht man wenn auf Briefe nix passiert? Man ruft an und fragt direkt nach oder geht direkt dahin.
Wie wärs mal damit?
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.01.2020, 20:37   #12
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
Standard

Zitat:
Zitat von Örni Beitrag anzeigen
Ich habe das Gericht seit Wochen informiert, keine Rückmeldung erhalten. Auch auf meinen vor Wochen gestellten Antrag dieses auffällige Verhalten des Betreuten, über ein Gutachten zu überprüfen, ist bis heute unbeantwortet.
(...)
Noch was, ich habe das Gericht auch um eine Entlassung in diesem Fall meinerseits gebeten. Erstens kann hier nur ein Wechsel helfen, da der Betreute mit mir nicht zusammenarbeit. Zweitens lasse ich mir weder verbale Entgleisungen und Bedrohungen nicht mehr bieten, solange vom Gericht (Gutachten) nicht bewiesen ist, dass er psychisch krank ist.
In der zugrundeliegenden Sache hast Du ja bereits Klärung erreicht.


Zum betreuungsrechtlichen Teil Deines Anliegens...was möchtest Du denn nun? Das ist mir nicht ganz klar:
Zitat:
Ich habe in der Zeit einen Antrag auf Überprüfung bzgl. seiner Geschäftsfähigkeit, Betreuerwechsel oder Auflösung der Betreuung gestellt.
Die Feststellung der GF Deines Betreuten wird das Gericht im Rahmen seiner Genehmigungsprüfung in eigener Zuständigkeit durchführen, sofern dies notwendig erscheint. Hierauf hast Du das Gericht hingewiesen, also erledigt.


Betreuerwechsel, Auflösung der Betreuung...da schließe ich mich zum einen meinen VorschreiberInnen an, zum anderen stellt sich, nichts für ungut, hier die Frage, ob Du weiterhin als Berufsbetreuer (ich gehe davon aus, dass Du hier als Berufsbetreuer bestallt wurdest?!) tätig sein möchtest...jede Betreuungsbehörde (bzw. AG) wird da sicherlich nicht mitgehen bei dem von Dir hier Geschilderten. Diesen Fall würde ich, ohne naklar den Sachverhalt in vollem Umfang zu kennen, unter erschwertes Alltagsgeschäft verbuchen...also: Mutig weitermachen und vielleicht niedrigschwellige Klärung (persönlich/telefonisch, wie Michaela Mohr bereits schrieb) hinsichtlich der leicht durcheinandergeratenen betreuungsrechtlichen Anträge pp. betreiben
Wenn naklar Unbetreubarkeit (i. e. S.: Betreuer (Du) vs. Betreuter) vorliegen sollte, kann ein Betreuerwechsel angeregt werden (bitte dann gut und sauber argumentieren...Michaela Mohr schrieb von der Außenwirkung ja bereits) oder letztlich ggf. auch Weitreichenderes vom Gericht entschieden werden (Unbetreubarkeit i. w. S.).


Viel Erfolg! Gruß Florian
Florian ist offline  
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